Lexipedia

Killer Hans · Nationalrat · 2014-05-07

Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-07

Wortprotokoll

Die sogenannte Lex Koller ist auch aus Sicht der SVP ein taugliches Instrument zur Steuerung des Marktes von Liegenschaften. Je nach Konjunkturlage kommt ihr dabei eine mehr oder weniger grosse Bedeutung zu. Der Immobilienboom findet unbestrittenermassen vorab in den Zentren und Grossagglomerationen statt. Hier wird der Lex Koller eine dämpfende Wirkung attestiert.

Nach den neueren Entwicklungen im Raumplanungsrecht und in der Siedlungspolitik - ich erwähne die Zweitwohnungs-Initiative als Beispiel - haben sich die Voraussetzungen, welche der Bundesrat im Juli 2007 zur Aufhebung der Lex Koller ausgeführt hatte, massgeblich geändert. Der Bereich der Zweitwohnungen trat seit der Annahme jener Initiative stark in den Hintergrund, und, wenn Sie sich erinnern, beide Räte haben im Jahr 2008 die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller an den Bundesrat zurückgewiesen.

Die Regelungen dieser Lex Koller sind nicht das Gelbe vom Ei, aber sie sind ein taugliches Mittel zur Marktregulierung gegenüber ausländischen Interessenten im Wohnungsbereich. Zwar schränken sie flächendeckend und ohne regionale Differenzierung ein, sie wirken aber auch in den sogenannten Hotspots, zum Beispiel Zürichsee oder Arc Lémanique. Sie beruhigen die Wohnbauszene zweifellos. Die Abschaffung einer solchen Spezialregulierung sollte, sofern nötig, jedoch nur in einer normalen oder rückläufigen Immobilienmarktsituation erwogen werden. Das ist momentan nicht der Fall.

Mit der hier zum Entscheid anstehenden Vorlage antwortet der Bundesrat auf die Motion 12.3984, welche die Aufhebung der Lex Koller zum Ziel hatte, und bietet die Möglichkeit, den Auftrag zur Aufhebung dieser Spezialregelung abzuschreiben. Wie bereits erwähnt, hat diese Lex specialis auch aus Sicht der SVP doch noch ihre Berechtigung, denn es gibt im Moment nichts Sinnvolleres, womit eine Einschränkung des Verkaufs von Wohnliegenschaften an Ausländer gleichwertig erreicht werden könnte.

Wir sollten den Auftrag zur Aufhebung der Lex Koller abschreiben und damit die bestehenden Einschränkungen in Kraft lassen. Ebenso klar wird aber unsere Fraktion allfällige künftige Verschärfungen oder Ausdehnungen in diesem Gebiet ablehnen.

Ich fasse zusammen: Wir werden der Abschreibung der Vorlage zustimmen, aber künftigen Verschärfungen klar eine Absage erteilen.