Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-12-10
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-12-10
Wortprotokoll
Die Problematik der Papierlosen, die wir heute diskutieren, ist nicht erst seit den Kirchenbesetzungen in diesem Sommer bekannt, aber die Diskussion über die Papierlosen wurde durch diese Kirchenbesetzungen an die Öffentlichkeit getragen. Die Thematik der Papierlosen wurde nun auch in verschiedensten und sehr zahlreichen parlamentarischen Vorstössen aufgegriffen. Bevor ich aber im Einzelnen auf die Vorstösse eingehe, möchte ich noch einmal im Generellen auf die Haltung des Bundesrates und auf die Möglichkeiten, diese Thematik aufgrund der gesetzlichen Grundlagen anzugehen, eintreten.
Welche Möglichkeiten haben wir heute aufgrund der geltenden Asyl- und Ausländergesetzgebung? Ich möchte vorausschicken, dass der Bundesrat sehr wohl weiss, dass es unter den Papierlosen schwerwiegende Härtefälle gibt, die eine nähere Überprüfung durch die Kantone und den Bund verdienen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass allein von Januar 1999 bis Ende Oktober 2001 für rund 11 000 Personen, welche die ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllten, aus humanitären Gründen Aufenthaltsbewilligungen erteilt wurden. Das, Herr Wasserfallen, ist nicht ein Zeichen für das Versagen unserer Migrationspolitik, sondern es ist ein Zeichen dafür, dass wir bei unserer Migrationspolitik eben durchaus auch den humanitären Überlegungen Rechnung tragen wollen. Sowohl der Bund wie die Kantone wollen sich dieser Härtefälle auch in Zukunft wohlwollend annehmen. Die Kantone und der Bund sind offen für konstruktive Lösungen. Wir wollen Lösungen finden, wenn schwerwiegende Härtefälle vorliegen: z. B. für Familien mit bereits älteren, eingeschulten, gut integrierten Kindern oder für Personen, die wegen ihres Gesundheitszustandes auf einen Aufenthalt in unserem Land angewiesen sind.
Gerade in den Fällen jener Papierlosen, die eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben und erhalten werden, offenbart sich oftmals eine unbarmherzige Lebensgeschichte, die auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner zuständigen Ämter durchaus betroffen macht. In diesen Fällen ist es mehr als nur selbstverständlich, dass wir für eine angemessene Lösung Hand bieten wollen.
Verschiedene Kantone haben bisher im Zusammenhang mit der Aktualität der Papierlosen dem Bundesamt für Flüchtlinge und dem Bundesamt für Ausländerfragen Fälle unterbreitet. Aber bei all den eingereichten Gesuchen trägt die zahlenmässige Situation mit 295 betroffenen Personen der tatsächlichen Problematik in unserem Land vermutlich noch nicht Rechnung. In begründeten Fällen können im Rahmen des geltenden Rechtes Lösungen angeboten werden. Diese ständige humanitäre Praxis garantiert Nachhaltigkeit, Einzelfallgerechtigkeit und Rechtsgleichheit.
Rechtsgleichheit bedeutet nämlich, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Um diese Rechtsgleichheit zu gewährleisten, braucht es daher die Beurteilung des Einzelfalles. Frau Ménétrey-Savary hat gesagt, die Einzelfallregelung sei willkürlich, und verweist u. a. auf die Antwort des Bundesrates zur Motion Leuthard. Wenn nun Frau Ménétrey-Savary die Einzelfallregelung ablehnt und eine kollektive Globalregelung verlangt, dann verlangt sie z. B., dass eine Familie, welche seit Jahren in der Schweiz lebt, eingeschulte und gut integrierte Kinder hat, gleich behandelt wird wie ein junger Mann, der nach wenigen Monaten Aufenthalt in unserem Land und mit einem abgelehnten Asylgesuch die Schweiz wieder verlassen müsste. Diese Gleichbehandlung, Frau Ménétrey-Savary, ist willkürlich.
Welche Kriterien sind nun massgebend für die Beurteilung, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht? Es sind verschiedene Kriterien, die wir berücksichtigen und die in ihrer Gesamtheit bei der Beurteilung, ob ein Härtefall vorliegt, eine Rolle spielen. Das sind insbesondere die Dauer der Anwesenheit, das Vorhandensein von Kindern - und dort vor allem die Dauer der Einschulung und die Integration der Kinder -, der Stand der Integration ganz allgemein, der Gesundheitszustand, die Rückkehrmöglichkeiten und auch das bisherige Verhalten der Behörden im konkreten Fall. Bei der vermehrten Prüfung dieser Härtefallgesuche hat sich gezeigt, dass der Aufenthaltsdauer bisher ein sehr grosses Gewicht beigemessen wurde.
Die Aufenthaltsdauer ist indessen nur ein - wenn auch ein wichtiges - Element für die Beurteilung eines Härtefalles. Zukünftig soll vor allem der Integrationsgrad vermehrt berücksichtigt werden. Das Element der Integration soll also ein erhöhtes Gewicht in der Gesamtbeurteilung erhalten. In diesem Zusammenhang haben das Bundesamt für Flüchtlinge und das Bundesamt für Ausländerfragen das heute bereits mehrfach zitierte Rundschreiben ausgearbeitet. Darin wird die Praxis erläutert, wie sie bei Härtefallgesuchen von rechtswidrig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern gehandhabt wird.
Dieses Rundschreiben wurde den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Die Mehrheit der Kantone hat sich zum Entwurf des Rundschreibens positiv geäussert. Verschiedene Kantone haben zum Teil auch wichtige Vorbehalte angebracht, und einzelne Kantone haben sich ausdrücklich gegen dieses Rundschreiben ausgesprochen.
Meine zuständigen Bundesämter werden nun den berechtigten Anliegen Rechnung tragen und das Rundschreiben überarbeiten. Der Vorstand der KKJPD wird noch im Verlaufe dieses Monates dazu Stellung nehmen. Das definitive Rundschreiben wird den Kantonen und natürlich auch interessierten Dritten Anfang des nächsten Jahres zugestellt werden. Das Ziel dieses Rundschreibens ist es, Transparenz über unsere Praxis zu schaffen, und zwar Transparenz bei den kantonalen Behörden, aber auch bei den betroffenen Personen und für die weitere politische Diskussion dieses Themas.
Wie sieht nun die Praxis aus, die wir auch in Zukunft anwenden möchten? Bei einem rechtswidrigen Aufenthalt von weniger als vier Jahren kann unseres Erachtens in der Regel davon ausgegangen werden, dass kein Härtefall besteht. Ausnahmen werden diese Regel bestätigen, z. B. wenn jemand so schwer krank ist, dass wir ihn nicht in sein Heimatland zurückschicken können. Bei Aufenthalten über vier Jahren erscheint dagegen eine vertiefte Prüfung der Gesuche durch die kantonalen Behörden angezeigt. Das - und das möchte ich jetzt wirklich betonen - bedeutet aber nicht, dass bei einem Aufenthalt von über vier Jahren automatisch von einem Härtefall ausgegangen werden kann. Die Aufenthaltsdauer ist nur ein Element bei der Härtefallbeurteilung, wie das Frau Heberlein zu Recht gesagt und gefordert hat.
Auch soll künftig bei der Härtefallprüfung der Integrationsgrad vermehrt berücksichtigt werden; dadurch, dass der Integrationsgrad vermehrt berücksichtigt wird, werden eigentlich sämtliche Forderungen von links bis rechts in der politischen Diskussion berücksichtigt. Auch seitens der SVP wird ja immer wieder das Element der Integration angeführt. Damit - davon bin ich überzeugt - tragen die Behörden denn auch den Grundanliegen Rechnung, die in den [PAGE 1800] verschiedenen parlamentarischen Vorstössen betreffend die Papierlosen zum Ausdruck gekommen sind.
In vielen bisherigen Voten wurde auch das Thema der Schwarzarbeit angesprochen. In jeder Volkswirtschaft besteht eine gewisse Nachfrage nach Arbeitskräften - ich wiederhole das, was wir bereits einmal gesagt haben -, die bereit sind, auf die vorgeschriebenen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu verzichten bzw. die Sozialabgaben zu umgehen. Es besteht die Tendenz, dass Personen mit geregeltem Aufenthalt zunehmend durch neue Schwarzarbeiter ersetzt werden, die weiterhin bereit sind, auch schlechte Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Zu Recht wurde verschiedentlich gefordert, dass genau hier bzw. auch hier angesetzt werden müsse. Im Kampf gegen die Schwarzarbeit ist der Bundesrat aktiv. Aus praktischen Gründen - obwohl sicher auch Anreize gefragt sind - ist hier vor allem eine Repressionspolitik angezeigt. Dies erfordert eine Koordination der Aktivitäten sowie die Zusammenarbeit zahlreicher Organe und Behörden. Ohne den politischen Willen auf allen Regierungsebenen ist dies aber nicht zu bewältigen. Auch Sie als Parlament werden beweisen können, dass es Ihnen mit dem Kampf gegen die Schwarzarbeit wirklich ernst ist.
Der Bund - unter Federführung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes - ist bereit, sich für das Erreichen dieses Ziels einzusetzen. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat Anfang nächsten Jahres das Bundesgesetz gegen die unerlaubte Arbeit verabschieden. Ich sage Ihnen offen: Ich habe die verschiedenen Voten zur Unterstützung im Kampf gegen die Schwarzarbeit heute sehr gerne gehört. Ich hoffe sehr, dass Sie dann meinem Kollegen, Bundesrat Couchepin, auch die entsprechende Unterstützung zukommen lassen, wenn es bei der Beratung des Gesetzes gegen die Schwarzarbeit um konkrete Entscheide geht. Dabei, Herr Wasserfallen, zähle ich dann auch auf Sie und Ihre Partei.
Herrn Ruey möchte ich noch gerne auf seine Forderung nach Rekrutierung von Personen auch aus Nicht-EU-Staaten antworten. Das Bundesamt für Ausländerfragen ist in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden, z. B. in Spanien und Portugal. Die Aussichten, gerade für die Bereiche Landwirtschaft, Tourismus und Bau auch für nächstes Jahr aus diesen Ländern Arbeitskräfte rekrutieren zu können, stehen gemäss den heutigen Informationen gut.
Zur Zusammenarbeit von Bund und Kantonen und zur Forderung nach einer einheitlichen Migrationspolitik in unserem ganzen Land: Der Bundesrat und die Kantone wollen eine einheitliche Migrationspolitik für die ganze Schweiz. Das soll auch beim Entscheid über Härtefälle gelten. Eine grössere Handlungsfreiheit der Kantone, wie sie ab und zu auch heute gefordert wird, hätte letztlich Auswirkungen auf die ganze Schweiz. Abgesehen von einer rechtsungleichen Behandlung je nach Kanton würde eine solche Regelung dazu führen, dass die Ausländer, die sich ohne Bewilligung in der Schweiz aufhalten, in jene Kantone ziehen, die sich besonders liberal zeigen. Mit der beruflichen und geographischen Mobilität, die den Personen mit geregeltem Aufenthalt innerhalb der Schweiz zukommt, tragen zudem alle Kantone die Konsequenzen der Zulassungspolitik. Härtefallbewilligungen können nur erteilt werden, wenn die Kantone diese beantragen. Auch ist es mir ein Anliegen, dass die Behörden des Bundes und der Kantone nicht durch Untätigkeit selber Härtefälle schaffen. Nach Auslaufen von Aufenthaltsbewilligungen oder negativen Asylentscheiden müssen die Behörden dafür sorgen, dass die betroffenen Personen rasch das Land verlassen, bevor sie sich hier über die Jahre hinweg integriert haben und ihnen eine Rückkehr nicht mehr zugemutet werden kann.
Ich habe Ihnen bereits dargelegt, dass unter dem heutigen Recht genügend Spielraum besteht, um im Einzelfall humanitären Überlegungen Rechnung zu tragen. Die Bundesbehörden sind bereit, alle Gesuche wohlwollend zu prüfen. Die geltende Praxis ist zwar weniger spektakulär als die geforderte Globallösung für rechtswidrig anwesende Ausländerinnen und Ausländer, sie ermöglicht jedoch angemessene Lösungen im Einzelfall und ist mit einer gesamtheitlichen Migrationspolitik vereinbar.
Nun zu den Forderungen und Anliegen der einzelnen Vorstösse: Die Papierlosen sind nicht nur eine Problematik in gewissen Landesteilen. Deshalb ist es auch nicht das Vorgehen von mir oder dem Bundesrat, Sonderlösungen mit einzelnen Regionen anzustreben oder zu besprechen. Vielmehr soll dieses Problem mit allen Kantonen angegangen werden. Unsere Gesetze gelten für die ganze Schweiz. Ich habe dieses Thema bereits im letzten Sommer auf die Traktandenliste der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) setzen lassen, um eben nicht nur mit einzelnen Kantonen oder mit Kantonen einer einzelnen Region in die Diskussion zu treten, sondern um eine Diskussion über die ganze Schweiz hinweg führen zu können. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch besonders hervorheben, dass die KKJPD vollumfänglich hinter der Haltung des Bundesrates steht: Anlässlich der Konferenz vom 8. und 9. November 2001 haben sich die Kantone einstimmig für das Vorgehen des Bundesrates ausgesprochen. Sie haben sich insbesondere und ausdrücklich gegen eine generelle Amnestie, gegen Kontingente, gegen einen vorläufigen Vollzugsstopp und auch gegen die Schaffung eines "runden Tisches" ausgesprochen. Mich freut diese Unterstützung seitens der Kantone, denn sie zeigt, dass die Kantone zusammen mit dem Bund bereit sind, die Verantwortung zu tragen und kein Schwarzer-Peter- oder Pingpong-Spiel zwischen Bund und Kantonen aufkommen zu lassen.
Herr Ruey hat gesagt, Härtefälle müssten offen behandelt werden und dürften keine Alibiübung sein. Ich möchte auch hier noch einmal wiederholen, dass wir diese Fälle wirklich offen angehen werden, und ich betone es noch einmal: Es soll keine je nach Kanton unterschiedliche Lösung angestrebt werden, sondern das Ziel ist eine Migrationspolitik angestrebt, die in unserem ganzen Land als kohärente und schweizerische Migrationspolitik verstanden werden kann.
Ich bin auch zuversichtlich, dass wir mit dem Rundschreiben die Voraussetzungen und das Klima dafür schaffen, die Gesuche aus den Kantonen korrekt und wohlwollend zu prüfen. Die Reaktionen eines grossen Teils der Kantone zeigen, dass dies der richtige Weg ist.
Frau Garbani, die Kantone stehen voll in der Verantwortung. Die Kantone haben nicht nur eine beratende Stimme, wie Sie gesagt haben, sondern die Kantone haben die Verantwortung, die entsprechenden Härtefallregelungen zu beantragen. Ich will nicht nur auf die kantonalen Verwaltungen abstellen, sondern ich will, dass die zuständigen Regierungsrätinnen und Regierungsräte hier ihre Mitverantwortung übernehmen.
Frau Garbani, Sie haben Recht, wenn Sie sagen, es gebe nicht nur in der Westschweiz Papierlose. Ich glaube, ich habe bereits deutlich gesagt, dass es sich um eine Problematik handelt, die die ganze Schweiz betrifft und die wir mit sämtlichen Kantonen angehen müssen.
Auch Herr Schlüer hat gesagt, die Gesetze seien zu vollziehen. Ja, die Gesetze sind zu vollziehen, aber der Vollzug, Herr Schlüer, erfolgt nicht durch den Bund, er erfolgt durch die Kantone. Hier stehen die zuständigen Regierungsrätinnen und Regierungsräte in der Pflicht. Es gilt auch, diese Regierungsrätinnen und Regierungsräte in den Kantonen zu unterstützen, wenn sie die nicht immer einfachen Wegweisungen vollziehen müssen.
Nun zur Forderung nach einer Generalamnestie oder nach einer kollektiven Regelung, die von Herrn Zisyadis, der grünen Fraktion und auch von der SP-Fraktion gefordert wird: Der Bundesrat hat in seinen bisherigen Stellungnahmen betont, dass er eine generelle Amnestie für rechtswidrig anwesende Personen in der Schweiz ablehnt und dass Amnestien für illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer bisher nur von wenigen anderen europäischen Staaten durchgeführt wurden. Diese Amnestien in anderen europäischen Ländern haben indes immer wieder neue Amnestien hervorgerufen; das haben die Erfahrungen gezeigt. Deshalb würde die von Herrn Zisyadis und auch von anderen geforderte einmalige Aktion einer Kollektivregelung eben keine einmalige Aktion bleiben können. Zudem hat sich gezeigt, dass [PAGE 1801] sich die Zahl der illegal anwesenden Ausländerinnen und Ausländer mit solchen Massnahmen nicht wirksam eindämmen lässt. Mit einer solchen Lösung würden zudem Missachtungen des Ausländerrechtes, auch Missachtungen des Ausländerrechtes durch Arbeitgeber, belohnt. Eine Lösung in Form einer einmaligen Amnestie würde schliesslich im Sinne eines Pull-Effektes eine weitere Zuwanderung neuer Schwarzarbeiter auslösen, was nicht im Interesse unserer Migrationspolitik liegen kann.
Herr Zisyadis, auch Sie haben gesagt, man solle einmal eine Globallösung machen. Ich versuche Ihnen aufzuzeigen, dass genau die Erfahrungen des Auslands, die Sie selber angesprochen haben, eben belegen, dass es nicht bei diesem "einmalig" bleiben würde. Sie tragen übrigens auch den Überlegungen zur Situation unseres Landes nicht Rechnung. Wir wollen, dass unsere Migrationspolitik von der Bevölkerung mitgetragen wird. Der Weg, den Sie vorschlagen, würde von unserer Bevölkerung nicht mitgetragen. Zudem, Herr Zisyadis - erlauben Sie mir diese Bemerkung -, ist es geradezu grotesk, nun dem Bundesrat Hartherzigkeit vorzuwerfen, nachdem Sie als Regierungsrat im Kanton Waadt das Entstehen dieses Problems der Papierlosen mit zu verantworten haben. Wenn die Kantone Personen ohne Aufenthaltsbewilligung auf ihrem Gebiet tolerieren, kreieren sie ganz bewusst diese Situation der Papierlosen mit. Es geht nicht an, dass hier dauernd der Bundesrat oder einzelne Bundesräte persönlich angegriffen werden. Es ist an der Zeit, dass man endlich einmal zur Kenntnis nimmt, wo in unserem Land auch in diesen Fragen die entsprechenden Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten liegen.
Herr Fehr Hans, Sie haben gesagt, Sie stünden heute für einmal auf der Seite des Bundesrates. Ich möchte Ihnen aber auch sagen, dass ich mir wünsche, dass Sie auch morgen, wenn es um das Beschwerderecht bei den Einbürgerungen geht, der differenzierten Haltung des Bundesrates zumindest eine gewisse Beachtung schenken.
Frau Genner, Sie haben gesagt: menschlich sein. Menschlich sein heisst nicht, unrealistische Forderungen zu stellen und Regierungsmitglieder persönlich anzugreifen. Menschlich sein heisst, wirklichen Härtefällen gerecht zu werden - wirkliche Härtefälle, Frau Genner, das sind nicht alle Papierlosen in unserem Lande. Menschlich sein heisst auch, sich nicht nur für alle Papierlosen einzusetzen, sondern auch Verantwortung zu übernehmen für die Situation in unserem Land, auch die Situation und Befindlichkeit der schweizerischen Bevölkerung ernst zu nehmen. Menschlich sein heisst ebenfalls, die Augen nicht nur auf einen Teil der Lebenswirklichkeit zu richten, sondern auch die Problematik der Papierlosen im Gesamtzusammenhang der schweizerischen Migrationspolitik zu sehen. Damit meine ich nicht nur die Gesetze, sondern damit meine ich auch alle Menschen in unserem Lande, die von unserer Migrationspolitik betroffen sind. Frau Genner, das sind nicht nur die Papierlosen.
Frau Hubmann hat ausserdem von den besorgten Bürgerinnen und Bürgern gesprochen. Frau Hubmann, auch ich bekomme zahlreiche Briefe, die nicht zu einer organisierten Kampagne gehören. Es sind dies Briefe von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund der Situation der Ausländerinnen und Ausländer in unserem Lande Ängste haben. Sie können die Forderungen, die hier betreffend die Papierlosen im Raum stehen, nicht verstehen. Auch dem ist Rechnung zu tragen; auch das, Frau Hubmann, sind besorgte Bürgerinnen und Bürger, die ich ernst nehme.
Zur Humanitären Aktion: Frau Hubmann und Herr de Dardel haben unter anderem die Humanitäre Aktion angesprochen und gesagt, wir sollten jetzt in dieser Situation auch eine kollektive Regelung für die Papierlosen treffen, wie wir dies mit der Humanitären Aktion getan haben. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass die Humanitäre Aktion keine Globalamnestie, keine Kollektivregelung war. Auch da haben wir jeden einzelnen Fall angeschaut. Die meisten Fälle waren uns zudem schon von Beginn weg bekannt.
Vorab zur Forderung nach einem Moratorium, nach einem Vollzugsstopp, d. h., dass vorläufig darauf verzichtet würde, Wegweisungen vorzunehmen: Der Bundesrat spricht sich ganz klar dagegen aus. Eine konsequente Migrationspolitik ist nur dann glaubwürdig und wird nur dann von einer Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen, wenn die getroffenen Entscheide auch vollzogen werden. Ein konsequenter Vollzug der rechtmässig und rechtskräftig verfügten Wegweisungen ist Voraussetzung dafür, dass unsere Zuwanderungsbestimmungen nicht unterlaufen werden. Die Annahme eines Vollzugsstopps würde die bisherige Migrationspolitik des Bundesrates und auch die Glaubwürdigkeit der bisher verfügten Wegweisungsentscheide gänzlich infrage stellen. Ein Vollzugsstopp würde für die Kantone und für den Bund auch einen unabsehbaren finanziellen Aufwand bedeuten, da wir keine Personen mehr ausweisen könnten. Diese Forderung ist inadäquat und in diesem Zusammenhang auch für den Bundesrat nicht sinnvoll.
Ich komme zur Forderung nach einem Kontingent für illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer. Wir alle wissen nicht, wie viele Illegale sich tatsächlich in unserem Lande aufhalten. Es wäre also schlicht nicht möglich, die notwendige Höhe dieses Kontingentes auch nur annähernd nach objektiven Anhaltspunkten festzulegen. Auf eine zahlenmässige Beschränkung von Härtefallbewilligungen wurde zudem bisher bewusst verzichtet, da nach einer Ausschöpfung eines Kontingentes für Härtefälle keine Bewilligungen mehr erteilt werden könnten und konsequenterweise eine Wegweisung vollzogen werden müsste, selbst dann, wenn die Voraussetzungen für einen Härtefall eigentlich klar erfüllt wären. Eine glaubwürdige und von der Bevölkerung mitgetragene Migrationspolitik wäre im Übrigen nicht mehr möglich, wenn sowohl für die legale als auch für die illegale Migration Kontingente bereitgestellt würden. Das wäre das falsche Signal, sowohl für die betroffenen Arbeitgeber als auch für die migrationswilligen Personen im Ausland, die sich Hoffnungen machen, unter dieses Kontingent zu fallen. Zudem würde der Staat mit einer solchen Regelung seine eigene Rechtsordnung untergraben. Es entstünde die absurde Situation, dass die illegale Einreise und der rechtswidrige Aufenthalt nachträglich sanktioniert würden. Damit würden wir uns auch zu Komplizen von Schleppern machen.
Ich komme nun zur Konkretisierung der Härtefallklausel in einer befristeten Verordnung des Bundesrates, wie es in der Motion Leuthard gefordert wird.
Im Interesse der Rechtsgleichheit und der Rechtssicherheit ist der Härtefallbegriff immer gleich auszulegen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine bestimmte Lebenssituation während einer definierten Frist als Härtefall betrachtet wird, danach aber nicht mehr. Eine einmal angewandte grosszügigere Regelung schafft so Erwartungen bezüglich einer Wiederholung in der Zukunft. Falls die vorgeschlagene Lösung nur für "sans-papiers" gelten würde, hätte dies auch eine Ungleichbehandlung von Personen zur Folge, die nach einem rechtmässigen Aufenthalt die Schweiz wieder verlassen müssen. Die vorübergehend grosszügigeren Härtefallbestimmungen müssten konsequenterweise auch auf diesen Personenkreis angewendet werden, mit dem entsprechenden Zuwachs der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung.
Noch ein anderer Punkt hat uns dazu geführt, zu beantragen, die Motion Leuthard in ein Postulat umzuwandeln. Laut der Motion sollen alle Personen mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid von einer Härtefallregelung ausgeschlossen werden. Das wäre ein Rückschritt gegenüber der heutigen Situation und erst recht gegenüber der Praxis, die mit dem erwähnten Rundschreiben eingeführt werden soll.
Zur Forderung nach einem "runden Tisch", wie sie in der Motion Aeppli Wartmann und zum Teil auch in der Interpellation Hubmann erhoben wird: Das Anliegen der Motion ist verständlich. Allerdings könnten die Vorschläge, welche am "runden Tisch" eingebracht würden, auch Hoffnungen wecken, die nicht erfüllt werden könnten. Zudem haben sich die Kantone dafür ausgesprochen, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Härtefallkriterien definiert. Und auch hier kann das bereits mehrfach erwähnte Rundschreiben eben die geforderte Transparenz schaffen.
Zudem bestehen im Migrationsbereich schon mehrere Organisationen und Instrumente, die der Erarbeitung von [PAGE 1802] Vorschlägen und dem Informationsaustausch unter Einbezug aller interessierten Gruppen dienen. Ich möchte hier nur die Eidgenössische Ausländerkommission speziell erwähnen. Diese sehr breit zusammengesetzte Kommission hat sich ja äusserst intensiv mit der Frage der Papierlosen beschäftigt. Wir stehen in ständigem Kontakt mit der Eidgenössischen Ausländerkommission. Auch sie lehnt eine Globallösung ab.
Ich komme nun zu einem weiteren Punkt, der in der Motion Vermot und in der Interpellation Glasson angesprochen wird, nämlich zur Situation der jugendlichen Papierlosen in unserem Land, der hier eine grosse Bedeutung beigemessen wird. Ich möchte dazu festhalten, dass das Bundesamt für Ausländerfragen dem Alter der einzelnen Personen im Rahmen der Härtefallprüfung eine sehr grosse Bedeutung beimisst. Die Wegweisung von Kindern kann unter Umständen eine Entwurzelung bedeuten, die eine aussergewöhnliche Härte darstellt. Im Einzelfall werden, wenn Jugendliche oder Kinder von solchen Gesuchen betroffen sind, folgende Punkte besonders gewichtet: Es wird das Alter der Kinder zum Zeitpunkt der Einreise und zum Zeitpunkt der Ausreise angeschaut; es wird angeschaut, wie gross die Integration dieser Kinder in unserem Land ist. Dabei sind jene Jahre, welche die Kinder zwischen 12 und 16 Jahren in unserem Land verbracht haben, von sehr grosser Bedeutung für die Härtefallbeurteilung. Mitberücksichtigt werden die Dauer und der Erfolg der Einschulung, die berufliche Entwicklung und ob überhaupt im Heimatland Schulen oder berufliche Möglichkeiten vorhanden sind. Die Beurteilung der Situation von Kindern und Jugendlichen erfolgt im Rahmen der Härtefallprüfung einer Familie. Wichtig ist - und das möchte ich in diesem Zusammenhang betonen -, dass oft gerade die Situation der Kinder massgebend ist, dass eine Familie als Härtefall anerkannt wird.
Härtefälle von Jugendlichen können also im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten geregelt werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es hier keine besonderen gesetzlichen Regelungen braucht, und ich kann Ihnen versichern - insbesondere Ihnen, Frau Vermot und Herr Glasson -, dass nicht nur unsere Ämter, sondern auch ich persönlich diesem Anliegen und diesen Situationen ganz besondere Beachtung schenken.
Ich möchte noch kurz einige Ausführungen zur Motion Aeppli Wartmann betreffend die Prüfung der schwerwiegenden persönlichen Notlage im Asylbereich nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens machen. Bei Personen mit rechtskräftig abgeschlossenem Asyl- und Wegweisungsverfahren wurde ja bereits einmal festgestellt, dass ihrer Ausreise keine Vollzugshindernisse entgegenstehen. Die entsprechenden Personen sind somit ausreisepflichtig und handeln pflichtwidrig, wenn sie sich dem Vollzug entziehen. Eine Prüfung der schwerwiegenden persönlichen Notlage nach Abschluss des Asyl- und Wegweisungsverfahrens ist also grundsätzlich systemwidrig. Deshalb verneinen wir auch einen konkreten Regelungsbedarf. Wenn allerdings die Wegweisung aus Gründen, die nicht bei der betroffenen Person liegen, nicht vollzogen werden kann, ist die Anordnung einer vorläufigen Aufnahme, insbesondere wegen Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Vollzuges, auch nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens wiedererwägungsweise möglich. Solche Fälle werden in enger Zusammenarbeit zwischen den zuständigen kantonalen Behörden und dem BFF geregelt. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat einverstanden sind.
Zur Interpellation Hess Bernhard: Ich möchte nur noch einmal kurz auf die Zuständigkeiten der Kantone in dieser Frage und vor allem auch auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Haftplätze hinweisen, da Sie ja angeregt haben, dass man einfach alle verhaften und dann entsprechend ausweisen könnte. Niemand von uns kennt die genaue Zahl der Papierlosen in unserem Land. Aber Sie alle werden mir sicher zustimmen, wenn ich sage, dass diese Zahl höher ist als die heute rund 350 zur Verfügung stehenden Ausschaffungshaftplätze, selbst wenn man die zum Teil verwendeten Untersuchungshaftplätze dazuzählt, zu denen ich Ihnen keine Zahlen angeben kann. Da sind wir uns sicher einig, dass diese Plätze nicht ausreichen. Wir haben ja die Diskussion über die Haftplätze und ihre Anzahl schon einmal geführt, nämlich im Zusammenhang mit der Motion Loretan betreffend Internierungslager.
Ich habe die Haltung des Bundesrates zu den verschiedensten Vorstössen bezüglich der Papierlosen ausführlich dargelegt. Ich bin überzeugt, dass sich eine Mehrheit Ihres Rates diesen Überlegungen anschliessen kann, und möchte Ihnen dafür danken.
Ich möchte aber zum Schluss noch einmal etwas betonen: Die Debatte, die wir heute geführt haben, darf nicht falsche Hoffnungen wecken. Wir können und wollen nicht alle Fälle regeln. Es gibt in der Frage der Papierlosen keine vollständige Lösung - das zu glauben wäre eine Illusion. Wir wollen die Situation jener Personen und jener Familien regeln, welche wirkliche Härtefälle darstellen. Papierlose wird es immer geben, auch darüber dürfen wir uns keine Illusionen machen. Die Verantwortlichen in den Regierungen und in den Verwaltungen sind gefordert und auch aufgefordert, nicht wegzuschauen, sondern ihre Verantwortung wahrzunehmen. Ich für meinen Teil, das versichere ich Ihnen, nehme diese Verantwortung wahr.