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Vollmer Peter · Nationalrat · 2006-05-11

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-05-11

Wortprotokoll

Ich möchte nochmals daran erinnern, worum es bei den Abzügen der Mobilitätskosten im Grundsatz geht; dort steckt an sich der Wurm drin. Wir haben heute die Situation, dass vom Staat subventioniert wird, wer einen langen Arbeitsweg hat. Das ist heute die raumplanerische Entwicklung: Die Leute gehen aus den Städten und wohnen weit weg, weil sie dort einen günstigen Steuersatz, weil sie dort günstigere Grundstücke haben. Wenn ich weit weg gehe, wenn ich einen weiteren Weg wähle, wenn ich weiter pendle, werde ich also vom Staat subventioniert. Das ist ein völliger Widerspruch zu unseren raumentwicklungspolitischen Zielsetzungen, ein völliger Widerspruch zu unseren verkehrspolitischen Zielsetzungen, ob es nun den öffentlichen Verkehr oder den motorisierten Individualverkehr betrifft. Es kann doch nicht sein, dass wir im Effekt die Mobilität subventionieren.

Ich würde jetzt sagen: Ich hätte von der bürgerlichen Seite eigentlich erwartet, dass sie aus ordnungspolitischen Gründen sagt, wo jemand wohne, sei eigentlich seine Privatsache; ob er jetzt in den Kanton Obwalden ziehe, weil dieser ein günstiges Steuersystem habe, und dann von dort nach Zürich pendle, sei seine Privatangelegenheit. Aber dass das dann auch noch subventioniert wird, dass ich dafür dann auch noch entschädigt werde, dass ich umso mehr abziehen kann, je weiter weg ich wohne, das kann es doch nicht sein. Da liegt im Grunde genommen das Problem der heutigen Mobilitätsabzüge. Da müssen wir ansetzen. Der Bundesrat hat ja vor einigen Jahren eine Studie über die genauen Zusammenhänge und die Finanzströme gemacht. Er hat festgestellt, dass mit diesem System der Bund allein jährlich Ausfälle von 150 Millionen Franken hat, weil er die Pendler, die weit weg von ihrem Arbeitsplatz wohnen, subventioniert.

Dann gibt es noch eine sozialpolitische Ungerechtigkeit, die können Sie mir offenbar auch nicht erklären: Wenn ich nämlich ein hohes Einkommen habe und über eine grosse Distanz pendle, erhalte ich unter dem Strich eine wesentlich grössere Steuerermässigung, als wenn ich ein kleines Einkommen habe und über eine genau gleich weite Strecke pendle. Denn ich werde dann eben anders besteuert. Der Steuerbetrag wird kleiner. Derjenige, der ein kleines Einkommen hat, hat offenbar geringere Mobilitätskosten als derjenige, der ein grosses Einkommen hat. Das stimmt doch nicht! Auch da müssten wir sagen: Dieses System ist völlig ungerecht.

Es wurde jetzt zweimal argumentiert, es würde die Randgebiete unnötig belasten, es wäre zulasten der Randgebiete. Wenn Sie die letzten Studien zur Regionalpolitik des Bundes lesen, werden Sie feststellen, dass den Randregionen nicht dadurch geholfen wird, dass wir diejenigen, die dort sind, noch subventionieren, wenn sie in möglichst weit von ihrer Region entfernte Zentren pendeln und dort arbeiten, indem sie die Mobilitätskosten noch bei den Steuern abziehen können. Die Randregionen profitieren vielmehr, wenn die Leute auch dort arbeiten, wenn dort Entwicklungsinvestitionen gemacht werden. Das ist regionale Entwicklungspolitik - und nicht die Subventionierung derjenigen, die von diesen Randregionen in die Zentren abwandern und dort arbeiten. Lesen Sie das im Bericht des Bundesrates aus dem Seco nach, das ist ganz klar dargestellt.

Dann das zweite Gegenargument, es würde die Arbeitnehmer treffen, diese könnten keine Abzüge mehr machen und die Selbstständigerwerbenden würden ungeschoren davonkommen. Es ist ja wirklich hübsch und auch freundlich, dass gerade diese Seite sich jetzt Sorgen um die Arbeitnehmer macht, aber von der Wirkung her stimmt dieses Argument nicht. Selbstständigerwerbende können für ihren Arbeitsweg vom Wohnort zum Büro die genau gleichen Mobilitätsabzüge machen. Es geht hier nicht um die Gewinnungskosten von Selbstständigerwerbenden; die werden weiterhin unabhängig davon sein. Dort dürfen Sie aber eben nicht die privaten Mobilitätskosten für den Weg vom Wohnort zum Arbeitsort berücksichtigen. Das wird Ihnen nämlich bei den Steuern angerechnet. Deshalb ist diese vermeintliche Ungleichstellung von Selbstständigerwerbenden und Unselbstständigerwerbenden ein falsches Argument.

Eine letzte Bemerkung: Es geht hier darum, dass wir eigentlich ein ungerechtes System, das raumentwicklungsmässig, verkehrspolitisch und ökologisch die falschen Anreize setzt, korrigieren und ändern. Übrigens hat ausgerechnet gestern die deutsche Regierung auf Vorschlag der CDU einen Beschluss gefasst: Sie hat nämlich gesehen, dass ihr System eine unsinnige Bevorzugung der Leute, die über eine grosse Distanz pendeln, mit sich bringt. Man hat in Deutschland jetzt begonnen, die Mobilitätskostenabzüge zu reduzieren.

Ich bitte Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Es geht hier um die Korrektur eines unsinnigen, unsozialen, verkehrspolitisch und raumentwicklungspolitisch falschen Anreizsystems.