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Graf Maya · Nationalrat · 2015-05-04

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2015-05-04

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, auf den vorliegenden Bundesbeschluss einzutreten und der Änderung von Artikel 67 der Bundesverfassung zuzustimmen. Die Ergänzung des heute bestehenden Bundesverfassungsartikels, der die Förderung von Kindern und Jugendlichen vorsieht, um die Bereiche des Kinder- und Jugendschutzes und vor allem um den Bereich der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in Politik und Gesellschaft ist wichtig. Sie ist eine notwendige Rahmenbedingung für eine kohärente, koordinierte und zukunftsgerichtete Kinder- und Jugendpolitik der Schweiz. Damit kann die Schweiz nämlich auch endlich ihren Verpflichtungen aufgrund der Uno-Kinderrechtskonvention, die sie mit der Ratifizierung im Jahr 1997 eingegangen ist, gerecht werden.

Die Ergänzung ist wichtig, denn dabei bleiben die Kantone und die Gemeinden und die vielen nichtstaatlichen Organisationen und privaten Anbieter, die heute und auch morgen diese wichtigen Aufgaben im Kinder- und Jugendbereich übernehmen, die Hauptakteure. Das soll sich nicht ändern. Die angestrebte Verfassungsänderung soll aber eine stärkere Koordination der vielen bestehenden Massnahmen möglich machen, wie zum Beispiel in den Bereichen des zivilrechtlichen Kinderschutzes, des Jugendstrafrechts und der übrigen Jugendhilfe auf Bundesebene. Viele andere Beispiele haben wir bereits gehört.

Die heutigen Gesetze und Mechanismen der Kinder- und Jugendförderung lassen zudem wichtige Themen wie Partizipation, Gesundheit und Bildung aussen vor. Es ist bewiesen, dass die Koordination der vielen bestehenden Angebote mangelhaft ist. Dies stellt zum Beispiel auch das Netzwerk Kinderrechte Schweiz fest, dem über vierzig Nichtregierungsorganisationen wie Terre des Hommes, Pro Juventute, Pfadibewegung Schweiz usw. angehören. Sie setzen sich seit vielen Jahren für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention ein.

Es ist aber auch die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen, die uns mitteilt, dass sie diese Verfassungsänderung als notwendigen Schritt für eine vorausschauende Entwicklung der Rahmenbedingungen der schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik ansieht. Der Bundesrat hat in seinem Bericht 2007 zwar eine Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik angeregt und wichtige Impulse gegeben; das ist wichtig. Doch diese Strategie unterstützt nur einen Teilbereich der Kinder- und Jugendpolitik, erreicht aber andere und damit eng verbundene Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe nur ungenügend.

Zudem ist festzuhalten, dass das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Kinder- und Jugendförderungsgesetz - es wurde bereits erwähnt - zwar die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen fördert und regelt und die Grundlagen für die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in der Kinder- und Jugendpolitik vorgibt, aber eben auch nur in einem Teilbereich. Die meisten Kompetenzen liegen nämlich nach wie vor bei den Kantonen, und es gibt in diesem Gesetz keine verbindliche Bestimmung für eine vertikale Koordination zwischen Bund und Kantonen. Auf gleichwertigen und ausreichenden Schutz, auf Förderung und Partizipation für Kinder und Jugendliche über die Kantonsgrenzen hinweg hat der Bund nämlich keinen Einfluss. Das sollte sich mit dieser Bestimmung in der Bundesverfassung eben ändern.

Noch ein Wort zum Uno-Kinderrechtsausschuss: Die Empfehlungen dieses Kinderrechtsausschusses zeigen alle fünf Jahre Handlungsbedarf bei den Kinderrechten in der Schweiz auf. Eine systematische Umsetzung der Empfehlungen inklusive Definition der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen fand bis heute nicht statt, und es sind immerhin 18 Jahre vergangen, seit wir die Uno-Kinderrechtskonvention ratifiziert haben. Der Bundesrat, die Kantone und viele nichtstaatliche Organisationen sind mit dem Ablauf und dem Umsetzungsprozess unzufrieden. Daher haben sie auch in ihrer ganz grossen Mehrheit eine Verfassungsgrundlage gefordert.

Der Handlungsbedarf ist also gegeben. Schaffen wir diese Verfassungsgrundlage. Es geht nicht um eine Zentralisierung, sondern darum, dass wir die Koordination und die Schweizer Kinder- und Jugendpolitik stärken und endlich vorantreiben. Es geht um das Subsidiaritätsprinzip. Daher ist es eine Kann-Formulierung.

Noch einmal: Die Schweiz sollte sich durch eine starke föderale und basisorientierte, aber gutabgestimmte und im ganzen Land gleichwertige Kinder- und Jugendförderung und einen hohen Kinder- und Jugendschutz auszeichnen. Daher bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion, unbedingt einzutreten, bei Artikel 67 Absatz 1bis der Mehrheit zu folgen und die Partizipation der Kinder und Jugendlichen in Politik und Gesellschaft ebenfalls in unserer Bundesverfassung zu verankern.