Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2015-05-04
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2015-05-04
Wortprotokoll
Im Namen der CVP/EVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, dem einstimmigen Beschluss des Ständerates sowie dem Antrag der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission zu folgen und den Ergänzungen bei Artikel 21 zuzustimmen.
Es geht hier um die Umsetzung der Motion 12.3871, "Export von Arzneistoffen zwecks Hinrichtung von Menschen verbieten". Diese Motion wurde im März 2013 vom Nationalrat und im September 2013 vom Ständerat angenommen. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Heilmittelgesetzes zu unterbreiten, mit der der Export von Arzneimitteln, die für die Hinrichtung von Menschen bestimmt sind, unterbunden wird.
Im Jahr 2012 berichtete die "Sonntags-Zeitung", in den USA würden weniger Todeskandidaten hingerichtet, unter anderem deshalb, weil das Narkosemittel Thiopental in den USA knapp geworden sei. Als die einheimischen Thiopental-Quellen versiegten, suchten die USA neue Bezugsquellen und wurden in Europa fündig. Danach häuften sich Skandale, worauf die EU Ende 2011 reagierte und Barbiturate und verwandte Stoffe in die Anti-Folter-Verordnung aufnahm. Die EU unterband also 2011 den Export von Arzneimitteln zur Vollstreckung der Todesstrafe, nicht aber die Schweiz. Mit der vorliegenden Umsetzung der Motion soll nun die Eidgenossenschaft nachziehen.
Die bisherige Formulierung, dass die Ausfuhr von Arzneimitteln verboten sei, wenn "sie für widerrechtliche Zwecke bestimmt sein könnten", ist ungenügend, denn die Todesstrafe ist in den USA legal. In der Diskussion stellte sich nun das Problem des Dual Use, also der Tatsache, dass eine Substanz sowohl für medizinische Zwecke als auch zum Zweck der Hinrichtung eingesetzt wird. Um das Dual-Use-Problem zu umgehen, wird der Export nicht einfach verboten, sondern kontrolliert - es braucht eine Genehmigung.
Wichtig ist auch, dass die Schweiz analog der EU das starke Signal aussendet, dass die Wertegemeinschaft Europa die Vollstreckung der Todesstrafe ablehnt und eine Kontrolle der Ausfuhr der Produkte durchführen kann. In der Praxis wird es vor allem wichtig sein, dass klar deklariert wird, wozu die Substanzen eingesetzt werden. Das Ziel dieser Ergänzung ist einzig, dass gewisse Substanzen nicht für die Tötung von Menschen missbraucht werden.
Im Namen der CVP/EVP-Fraktion bitte ich Sie daher, der Mehrheit Ihrer Kommission, dem einstimmigen Ständerat und dem Bundesrat zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.