Frehner Sebastian · Nationalrat · 2015-05-04
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-05-04
Wortprotokoll
Bei Artikel 21 bitte ich Sie, der Kommissionsminderheit, angeführt von Herrn Borer, zu folgen. Wie schon mehrmals gesagt, geht es beim Vorschlag des Ständerates und der Mehrheit der Kommission darum, dass man keine Arzneimittel ausführen darf, wenn davon auszugehen ist, dass sie für die Hinrichtung von Menschen bestimmt sind. Ich will dazu gar nicht so viel sagen, nur dies: Das Heilmittelgesetz ist ein gesundheitspolizeiliches Gesetz, es soll die Patientensicherheit erhöhen und die Sicherheit der Medikamente gewährleisten. Deshalb sollte man in ein solches Gesetz Dinge schreiben, die in irgendeiner Art und Weise damit zu tun haben. Sie können natürlich schon irgendwelche politischen Aussagen darin machen, wenn Sie wollen. Aber das ist eigentlich ein Missbrauch eines solchen Gesetzes.
Die Mehrheit der Kommission will hier ein Statement gegen die Todesstrafe abgeben. Ich bin zwar inhaltlich auch gegen die Todesstrafe. Das hält aber einige Länder wie zum Beispiel Indonesien, wie wir wissen, nicht davon ab, daran festzuhalten. Wenn Sie also solche Aufrufe gegen die Todesstrafe machen wollen, machen Sie das an irgendwelchen internationalen Kongressen oder bei der Uno oder sonst wo, aber bitte nicht in einem gesundheitspolizeilichen Gesetz. Wenn Sie nun also die Ausfuhr von Medikamenten, die zur Hinrichtung von Menschen bestimmt sind, verbieten und dies ins Heilmittelgesetz schreiben wollen, können Sie das schon tun, da geht die Welt nicht unter. Aber das bringt natürlich überhaupt nichts. Staaten, die die Todesstrafe kennen, besorgen sich diese Wirkstoffe halt anderswo, oder sie hängen die Leute an einen Galgen oder erschiessen sie. Sparen Sie sich also solche programmatische Gesetzesartikel, die nichts bringen.