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Borer Roland F. · Nationalrat · 2015-05-04

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-05-04

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit, die ich hier anführe, basiert eigentlich auf einem Antrag de Courten; Herr de Courten ist bei diesem Geschäft Kommissionssprecher. Es geht um die Ausfuhr von Medikamenten, die unter Umständen auch für Hinrichtungen gebraucht werden können. Die Ausfuhr von solchen Medikamenten möchte die Kommissionsmehrheit generell verbieten.

Die Minderheit ist der Meinung, dass wir auf dem geltenden Recht basieren sollten. Das hat übrigens der Nationalrat in der ersten Lesung beschlossen. Auch der Bundesrat hat keine entsprechenden Anträge gestellt.

Selbstverständlich befürworten auch wir die Todesstrafe nicht. Es ist also nicht so, dass die Mitglieder dieser Minderheit finden würden, dass die Todesstrafe in irgendeiner Form zu rechtfertigen sei. Die angesprochenen Stoffe sind aber in der Regel Barbiturate und Sedativa, welche auch in vielen anderen Bereichen der Human- und auch der Veterinärmedizin eingesetzt werden. Zudem ist es in unseren Augen der falsche Weg, die Ausfuhr solcher Stoffe in Länder wie beispielsweise die USA generell verbieten zu wollen. Das ist auch nicht zweckdienlich.

Der vorliegende Wortlaut des Antrages, wie ihn die Kommissionsmehrheit unterstützt, ist schlecht, das heisst unpräzise. Was bedeutet die aufgeführte Formulierung, es sei verboten, Arzneimittel auszuführen, wenn "davon auszugehen ist, dass sie für die Hinrichtung von Menschen bestimmt sind"? Das ist eine unpräzise Formulierung, die man im Ständerat relativ rasch gefunden hat. Es ist falsch, dass es verboten wird, alle diese Stoffe, die nach dem Verständnis der Mehrheit für Hinrichtungen missbraucht werden können, auszuführen. Dies ist der einzige Grund, weswegen wir der Meinung sind, dass Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 1bis gestrichen werden sollen und am geltenden Recht festgehalten werden soll. Wenn man das will, was die Antragsteller in der ständerätlichen Kommission und dann auch die Mehrheit unserer Kommission formuliert haben, kann man das immer noch in den Ausführungsbestimmungen präzise formulieren, aber in der vorliegenden Form hat es hier in diesem Gesetz nichts zu suchen. [PAGE 616]