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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2015-05-04

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-05-04

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Der Ständerat hat die Einführung der Marktexklusivität für Arzneimittel für seltene Krankheiten abgelehnt. Er möchte wie auch der Bundesrat bei den seltenen Krankheiten am Unterlagenschutz festhalten; bei Kinderarzneimitteln möchte er diesen sogar auf fünfzehn Jahre erhöhen. Das ist zwar sehr gut gemeint, aber nicht der richtige Weg. In den USA und in der EU hat man das erkannt. Seit Einführung der Marktexklusivität in den USA im Jahre 1983 sind über 400 neue Medikamente für seltene Krankheiten zugelassen worden; zuvor standen ganze zehn Medikamente zur Verfügung.

Warum genügt denn der Unterlagenschutz nicht? Viele meiner Vorredner haben gesagt, dass dieser so gut sei und dass die Pharmaunternehmen, wenn man den Unterlagenschutz noch verbessere, forschen würden. Der Punkt ist: Pharmaunternehmen sind keine sozialen Einrichtungen. Sie forschen nur, wenn sie Gewinn erwarten. Wenn es bei einer Krankheit nur sehr wenige Patienten gibt, bietet der Unterlagenschutz nicht genügend Anreize zum Forschen. Die Pharmaunternehmen werden nämlich gar nicht tätig. Sie wollen sich einen kleinen Markt nicht noch mit anderen teilen müssen.

Damit es überhaupt zu neuen Medikamenten für seltene Krankheiten kommt, braucht es ein Monopol. Dieses wird durch die Marktexklusivität geschaffen. Diese gewährleistet, dass kein zweites gleichwertiges Medikament auf den Markt kommt. Nur ein solches Monopol gewährleistet, dass Patienten, die an seltenen Krankheiten leiden, von neuen Medikamenten profitieren können.

Nun, man darf bei der Marktexklusivität auch nicht zu weit gehen. Eine absolut verstandene Marktexklusivität wäre dann nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten, wenn [PAGE 613] sie die Einführung neuer und besserer Medikamente verhindern würde. Deshalb muss ein neues Medikament eben doch zugelassen werden, wenn es nachweislich sicherer oder wirksamer oder dem bereits zugelassenen Medikament anderweitig klinisch überlegen ist. Das steht so in Artikel 12a des Heilmittelgesetzes.

Stärken Sie also den Forschungsstandort Schweiz, helfen Sie Patienten und Patientinnen, die an seltenen Krankheiten leiden, dass Medikamente entwickelt werden, die ihnen nützen und die ihnen helfen, wieder gesund zu werden. Folgen Sie deshalb der Mehrheit Ihrer Kommission!