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de Courten Thomas · Nationalrat · 2015-05-04

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-05-04

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Fehr Jacqueline fordert, dass die Begriffe Tiers payant, Tiers garant und Tiers soldant, die die Abrechnungssysteme im Krankenversicherungsbereich umschreiben, ausgedeutscht werden, damit sie für Bürgerinnen und Bürger verständlicher seien. Grundsätzlich geht es aber nicht um die Begrifflichkeit, sondern um die Mechanik der Leistungsabrechnung, die nach Ansicht der Initiantin zu wenig bekannt ist, was den Versicherten keine klare Wahl ermögliche.

Das KVG, das betreffende Gesetz, ist in der Sache und im Wortlaut allerdings bereits klar und deutlich. Artikel 42 KVG hält in Absatz 1 fest: "Haben Versicherer und Leistungserbringer nichts anderes vereinbart, so schulden die Versicherten den Leistungserbringern die Vergütung der Leistung. Die Versicherten haben in diesem Fall gegenüber dem Versicherer einen Anspruch auf Rückerstattung (System des Tiers garant). In Abweichung von Artikel 22 Absatz 1 ATSG kann dieser Anspruch dem Leistungserbringer abgetreten werden." Das wäre der Tiers soldant.

In Absatz 2 heisst es: "Versicherer und Leistungserbringer können vereinbaren, dass der Versicherer die Vergütung schuldet (System des Tiers payant). Im Falle der stationären Behandlung schuldet der Versicherer, in Abweichung von Absatz 1, den auf ihn entfallenden Anteil an der Vergütung."

Absatz 3 lautet schliesslich: "Der Leistungserbringer muss dem Schuldner eine detaillierte und verständliche Rechnung zustellen. Er muss ihm auch alle Angaben machen, die er benötigt, um die Berechnung der Vergütung und die Wirtschaftlichkeit der Leistung überprüfen zu können. Im System des Tiers payant erhält die versicherte Person eine Kopie der Rechnung, die an den Versicherer gegangen ist. Bei stationärer Behandlung weist das Spital die auf Kanton und Versicherer entfallenden Anteile je gesondert aus. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten." So weit das Gesetz.

Die Mechanik ist damit definiert: Im System des Tiers garant schickt der Arzt die Rechnung an den Patienten, der von seiner Versicherung das Geld garantiert zurückerhält, abzüglich Franchise und Kostenbeteiligung. Im System des Tiers payant schickt der Arzt die Rechnung direkt der Versicherung, die Versicherung bezahlt und stellt dem Versicherten die Kostenbeteiligung in Rechnung. Im System des Tiers soldant, dem Ausnahmefall, schickt der Arzt die Rechnung ebenfalls an den Patienten, der Patient reicht sie bei der Versicherung ein. Hier aber geht die Rückerstattung der Versicherung nicht an den Patienten, sondern direkt an den Arzt.

Die Frage, ob diese drei rechnungsmechanischen Varianten mit einer neuen Begrifflichkeit wie "Systemrückerstattung" oder auch "Systemdirektzahlung" für die Patienten beziehungsweise Bürger verständlicher wären, hat die Kommission verneint. Sie sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf; dies, zumal auch über ein einfaches Googeln oder über eine entsprechende Anfrage im Spital, beim Arzt oder auch bei jeder Versicherung die Begrifflichkeiten mündlich, schriftlich, persönlich oder im Internet umgehend und verständlich erklärt werden.

Eine Minderheit der Kommission möchte die Abrechnungssysteme im KVG dennoch deutsch beziehungsweise klarer umschreiben. Das Bundesamt seinerseits ist gewillt, die Information der Versicherten über die drei Abrechnungssysteme in leichter und zugänglicher Weise zu verbessern, ohne Anpassung der Gesetzgebung, beispielsweise durch die Ergänzung einschlägiger Broschüren.

Die Kommission beantragt Ihnen darum mit 12 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

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