Schwaller Urs · Ständerat · 2013-09-09
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-09
Wortprotokoll
Wir behandeln heute Abend verschiedene Motionen, bei denen man sich mit Fug und Recht fragen kann, ob überhaupt noch Anlass zu einer Annahme besteht. Der Bundesrat zumindest hat in dieser Frage offensichtlich keine gefestigte Praxis. Im Falle der noch zu behandelnden Motion Moret 12.3880 führt der Bundesrat sogar aus: "Das Gesetz braucht nicht angepasst zu werden, und die Forderung der Motionärin ist bereits vollumfänglich erfüllt." Trotzdem beantragt er die Annahme der Motion. Ähnliche Slalomfahrten haben wir auch bei verschiedenen anderen Motionen festgestellt.
Nun liegt uns die Motion Schmid-Federer vor, die ein gesetzliches Verbot für den Export von und den Handel im Ausland mit Stoffen und Arzneimitteln fordert, die für die Hinrichtung von Menschen bestimmt sein könnten. Einig ist sich der Bundesrat, dass er alle Massnahmen unterstützt und begrüsst, die zu einer weltweiten Abschaffung der Todesstrafe führen. Gleichzeitig erklärt er in seiner Antwort, "dass er derzeit keinen dringenden Handlungsbedarf im regulatorischen Bereich sieht" und dass die in der Motion vorgeschlagene Regelung "nicht alle Probleme zu lösen" vermag. Trotzdem beantragt er die Annahme der Motion; dies, weil er dem grundsätzlichen Anliegen der Motion, der Ächtung der Todesstrafe, zustimme und vor allem weil er bereit sei, "alle dazu geeignet erscheinenden Handlungsoptionen zu prüfen".
Ihre Kommission hat sich nach einigen Diskussionen schliesslich grossmehrheitlich dem Antrag des Bundesrates angeschlossen. Dies soll dazu führen, dass der Bundesrat seine Arbeiten mit dem bestehenden Verbot beziehungsweise mit den Regelungen der EU und der multilateralen Gremien koordiniert.
Einig sind wir uns in der Kommission, was die Ächtung der Todesstrafe anbelangt. Unklar ist aber, wie diese Zielsetzung zu erreichen ist. Ein Mitglied der Kommission hat es folgendermassen ausgedrückt: Der Bundesrat soll dann schauen, wie das allenfalls gemacht werden soll. Das ist als Ergebnis der Arbeiten von Bundesrat, Parlament und Kommission zwar unbefriedigend, aber wahrscheinlich immer noch besser als eine Ablehnung der Motion, die als Unterstützung der Todesstrafe verstanden werden könnte.
In diesem Sinn beantragt Ihnen die Kommission grossmehrheitlich, dem Antrag des Bundesrates zu folgen.