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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2014-12-10

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-10

Wortprotokoll

Namens der Minderheit und gleichzeitig auch namens der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 146 des Parlamentsgesetzes dem Antrag der Minderheit zu folgen. Im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit respektiert die Kommissionsminderheit die Aufträge und Intentionen der beiden parlamentarischen Initiativen, denen wir Folge gegeben haben.

Im Kern geht es darum, dass inskünftig das Legislaturprogramm vom Parlament zwar diskutiert werden kann und auch soll, dass es aber in letzter Konsequenz nur zur Kenntnis genommen werden soll - nicht mehr und nicht weniger.

Wir erinnern den Rat ausdrücklich daran, dass das Legislaturprogramm in der abschliessenden Kompetenz und Zuständigkeit der Exekutive, also des Bundesrates, liegt. Dies gilt es zu respektieren. Es geht um eine Frage der Gewaltenteilung und -trennung. Es ist unserer Meinung nach völlig ausreichend, wenn das Parlament seine Meinung zum Programm artikulieren kann, und es soll dies auch tun.

Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit führt unserer Meinung nach zu einem unverhältnismässigen Aufwand, und zwar sowohl für die Verwaltung als auch für uns, das Parlament. Im Besonderen entspricht der Vorschlag der Mehrheit nicht mehr dem Geist und der konkreten Forderung der beiden parlamentarischen Initiativen. Wir sind ganz klar der Meinung, dass das Parlament über genügend Mittel und Instrumente verfügt, um seine Anliegen einzubringen. Wir warnen auch davor, die Zuständigkeiten und Aufgabenstellungen der Gewalten zu durchmischen respektive zu vermischen.

Die Beratungen über das Legislaturprogramm und die entsprechenden Berichte sollten im Sinne einer Effizienzsteigerung wirklich auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Es ist falsch, wenn das Parlament zu einem Programm, welches von der Regierung stammt, Beschlüsse fasst, die dann doch keinen bindenden Charakter haben, zumal die in der Legislaturplanung aufgeführten Geschäfte in der Regel in Form einer Botschaft und eines Gesetzentwurfes dem Parlament unterbreitet werden. Darüber hinaus kann es [PAGE 2290] auch nicht sein, dass die Legislaturplanung dazu benutzt wird, Parteiprogramme - oder Teile davon - zu implementieren. Der Bundesrat muss das Ganze im Blick haben und übergeordnete Interessen wahrnehmen. In diesem Sinn soll und muss er sein Legislaturprogramm auch formulieren und ausgestalten.

Hand aufs Herz: Wer von uns hat das Legislaturprogramm nach der Beratung und der Kenntnisnahme konsequent begleitet, es auch später noch einmal angeschaut und im Besonderen laufend kontrolliert, was nun gemacht worden ist und was noch nicht? Am Ende einer Legislatur wird keine Bilanz gezogen. Wir sind der Meinung, dass wir die parlamentarische Behandlung der Legislaturplanung sehr pragmatisch und letztlich auch in einer angemessenen Art und Weise effizient handhaben sollten.

Deshalb bitte ich Sie namens meiner Fraktion um die Unterstützung des neuen Antrages der Minderheit zu Artikel 146 des Parlamentsgesetzes.