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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2014-12-10

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-12-10

Wortprotokoll

Diese Initiative ist konservativ, rückwärtsgerichtet und diskriminierend. Wir Grünliberalen lehnen sie deshalb entschieden ab. Für uns Grünliberalen sind die gesellschaftsliberalen Anliegen zentral. Wem diese Anliegen wichtig sind, kann der Volksinitiative der CVP aus drei Gründen nicht zustimmen:

1. Sie zementiert mit dem Begriff der Wirtschaftsgemeinschaft die gemeinsame Besteuerung. Ein Wechsel zu einer zivilstandsunabhängigen Besteuerung wäre nur noch mit einer erneuten Verfassungsänderung möglich. Wir Grünliberalen streben aus liberaler Sicht eine Individualbesteuerung an. Die Heiratsstrafe tatsächlich abschaffen würde man auf diesem Weg. Wir haben nämlich primär ein Problem bei Paaren mit egalitären Einkommen.

2. Der Gesetzgeber wäre laut Initiativtext nur verpflichtet, die Heiratsstrafe für Ehepaare abzuschaffen. Die Heiratsstrafe, wenn es sie denn noch gibt, betrifft jedoch auch eingetragene Partnerschaften, da diese heute steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gegenüber Ehepaaren gleichgestellt sind.

3. Die Initiative will die Ehe als heterosexuelle Gemeinschaft definieren. Sie will tatsächlich auf Verfassungsstufe festhalten, dass die Ehe die gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau ist. Das klingt in der heutigen Zeit wie ein schlechter Witz. Wenn wir in Zukunft die Heirat auch gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen wollen, müssen wir erneut die Verfassung ändern. Das können Sie nicht ernsthaft wollen. Aus liberaler Sicht, so sind wir Grünliberalen überzeugt, soll der Staat den Bürgern nicht vorschreiben, wie sie zu leben haben. Der Gesetzgeber soll die verschiedenen Lebensformen und Lebensgemeinschaften darum grundsätzlich gleich behandeln. Es soll nicht vom Zivilstand und erst recht nicht von der sexuellen Orientierung einer Person abhängen, wie viel Steuern sie zahlen muss, welche Sozialversicherungsleistungen sie erhält, ob sie ein Kind adoptieren, vor Gericht die Aussage verweigern oder den Partner im Spital besuchen kann. Wir sind der Überzeugung, dass zwei Männer oder zwei Frauen genauso das Recht haben zu heiraten wie ein Mann und eine Frau. Alles andere ist schlicht nicht mehr zeitgemäss und diskriminierend.

Die internationale Tendenz spricht in dieser Hinsicht eine klare Sprache. In den letzten Jahren hat ein Land nach dem anderen die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Auch Länder mit vermeintlich konservativen Grundhaltungen haben sich schrittweise von dieser Diskriminierung verabschiedet. Es mag Sie wenig erstaunen, dass das in den Niederlanden der Fall ist. Aber auch Spanien kennt seit 2005 die Ehe für Homosexuelle. Auch Argentinien und Brasilien haben die Ehe in den letzten Jahren geöffnet. In Schottland ist es in diesem Monat der Fall. Wir Grünliberalen wollen deshalb hier die Gleichbehandlung für alle. Genauso, wie wir das Adoptionsrecht für Homosexuelle befürworten, wollen wir auch die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und deren erleichterte Einbürgerung.

Nun behaupten die Initianten, dass sie das ja alles nicht so meinen und dass sie natürlich niemanden diskriminieren wollen. Das ist ja lobenswert. Wenn Sie das aber wirklich wollen, dann unterstützen Sie den Gegenvorschlag und ziehen Sie die Initiative zurück. Alles andere sind leere Versprechungen. Ein reines Bekenntnis reicht nicht. Wenn nachher die rückwärtsgewandte Ehedefinition in der Verfassung steht, ist es eine Tatsache, dass eine Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare nur über eine erneute Verfassungsabstimmung möglich wäre. Dass sich der Bundesrat in seiner Botschaft nicht zu dieser Frage äussert, ist nicht nachvollziehbar; dass er die Volksinitiative zur Annahme empfiehlt, noch weniger. Diesen gesellschaftspolitischen Rückschritt lehnen wir Grünliberalen entschieden ab. Er entspricht weder unseren politischen Überzeugungen noch unseren Wertvorstellungen.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit I (Bertschy) zu unterstützen und die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.