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Reimann Maximilian · Nationalrat · 2014-12-10

Reimann Maximilian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-10

Wortprotokoll

Ich unterstütze die uns vorliegende Volksinitiative zur Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe voll und ganz. Ich halte es auch für richtig, dass bei dieser Gelegenheit der Begriff der Ehe auf Verfassungsebene einmal klar definiert wird und damit einen spezifischen Stellenwert erhält. Im Zeitalter, wo die Gender-Politik überhandnimmt, wo Minderheiten faktisch zu Mehrheiten umgedeutet werden, wo die Begriffe "Vater" und "Mutter" langsam, aber sicher durch die Begriffe "Elter 1" und "Elter 2" - so erlebt im Europarat - ersetzt werden sollen, in solch einem Zeitabschnitt soll auch einmal etwas zum nachhaltigen Schutz der traditionellen Ehe getan werden.

Zu Wort gemeldet habe ich mich aber nicht wegen des Disputs um lebenspartnerschaftliche Begriffe, sondern wegen eines anderen Begriffes in den uns vorliegenden Anträgen. Ich meine den Begriff der Sozialversicherungen. Dieser ist in den Voten zuvor eher spärlich zum Zuge gekommen, obwohl in allen Vorschlägen gleichwertig stets von Steuern und Sozialversicherungen die Rede ist.

Warum aber fallen die Sozialversicherungen gegenüber den Steuern votenmässig derart ab? Vermutlich wohl deshalb, weil der Bundesrat im erläuternden Bericht der vorberatenden Kommission des Nationalrates vom 30. Juni 2014 wie folgt zitiert wird: "Bei den Sozialversicherungen gibt es nach Ansicht des Bundesrates hingegen keine Benachteiligung von Ehepaaren, die zu korrigieren wäre." Aber, Frau Bundesrätin, das sehe ich ein bisschen anders. Gerade im Rentenalter gibt es eine Benachteiligung, eine klare Schlechterstellung von Rentnerehepaaren gegenüber Rentnerkonkubinatspaaren. Rentnerehepaare bekommen doch lediglich eine plafonierte AHV-Rente, plafoniert, gekürzt von 200 auf 150 Prozent. In absoluten Zahlen am Beispiel der Maximalrente ausgedrückt: Ein Ehepaar, das im Rentenalter zusammenlebt, erhält eine monatliche AHV-Rente von 3510 Franken; ein Konkubinatspaar, das zusammenlebt, kommt jedoch auf ein monatliches AHV-Renteneinkommen von zweimal 2340 Franken, also von 4680 Franken. Das ergibt doch eine signifikante allmonatliche Differenz von 1170 Franken. Frau Bundesrätin, ist das aus Ihrer Sicht nicht eine Benachteiligung? Da möchte ich Sie schon herzlich bitten, all den direktbetroffenen Rentnerehepaaren diese Diskrepanz zu erläutern.

Die Kollegin und den Kollegen auf den Sitzen der Kommissionssprecher möchte ich fragen, warum sich die Kommission da praktisch kommentarlos dem Bundesrat angeschlossen hat. Sieht man in der WAK tatsächlich auch keine Benachteiligung von Rentnerehepaaren gegenüber Rentnerkonkubinatspaaren? Im konkreten Beispiel sind es für den gleichen Haushalt 3510 gegenüber 4680 Franken. Frau Bundesrätin, gibt es da auf absehbare Zeit hinaus wirklich nichts zu korrigieren? Zementieren wir da nicht auf lange Zeit hinaus eine weitere Heiratsstrafe?