Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2015-03-09
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2015-03-09
Wortprotokoll
Die BDP-Fraktion unterstützt den beantragten Rahmenkredit von 1,9 Milliarden Franken für die Wohnraumförderung für die nächste Periode von 2015 bis 2021. Diese Gelder werden nicht vom Bund selber investiert oder ausgegeben, sondern der Bund leistet Bürgschaften gegenüber der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger. Er kann aber auch in Einzelfällen die Bürgschaften der Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft an gemeinnützige Wohnbauträger rückvergüten. Kapitalgeber sind in der Regel Pensionskassen oder Versicherungen, die Obligationen zeichnen. Diese Obligationen sind durch eine Bundesbürgschaft gedeckt. Das führt zum Effekt, dass die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger eine sehr gute Bonität ausweisen kann. Dies wiederum führt zu einem klaren Zinsvorteil.
Der Zinssatz ist für die ganze Laufzeit der Anleihe fixiert. Der Rahmenkredit, über den wir heute befinden, hat eine Laufzeit bis 2021. Die Anleihen haben in der Regel eine Laufzeit von 15 Jahren. Wir sprechen also über einen Zeitrahmen bis 2036, für den unsere heutigen Beschlüsse Auswirkungen haben. Daher kann man nicht damit argumentieren, die Zinssätze seien gegenwärtig sehr tief und der Wohnungsbau sei sowieso und ohne besondere Förderung günstig. [PAGE 201] Wir wissen nicht, wie sich die Zinsen in den nächsten 20 Jahren entwickeln werden.
Auch das Argument, diese Art der Finanzierungsmöglichkeiten führe zu einer Marktverzerrung, sticht nicht. Im Moment finanziert die EGW rund 27 500 Wohnungen, und dies in allen Landesteilen. Die ausstehenden Anleihen haben heute einen Umfang von 2,5 Milliarden Franken. Dies bedeutet einen Marktanteil von 0,28 Prozent. Damit ist klar, dass eine Marktverzerrung über dieses Instrument nicht gegeben ist.
Den zweiten wichtigen Pfeiler des Förderprogramms bildet der Fonds de Roulement für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Aus dem Fonds werden zinsgünstige Darlehen für Neubauten und Erneuerungsprojekte gemeinnütziger Wohnbauträger ausgerichtet. Die gemeinnützigen Wohnbauträger sollen einen Anteil am Wohnungsmarkt von etwa 5 Prozent halten. Das macht Sinn, denn in verschiedenen Regionen fehlen Wohnungen für Normalverdienende und für Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen. Mit diesem Instrument kann im Wohnungsbereich ein gewisser Ausgleich zwischen den reichen und den wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungsschichten geschaffen werden.
Wie steht es mit dem Risiko dieser Bürgschaften für den Bund? Die Zahlen sprechen hier eine deutliche Sprache: Seitdem es dieses Instrument gibt, musste der Bund noch nie eine Bürgschaft einlösen. Dies zeigt, dass die Bewilligungskriterien klar definiert sind und dass das Risiko auf ein Minimum reduziert wird. Alle Gesuche werden von einer unabhängigen Prüfungskommission, bestehend aus Spezialisten aus dem Immobilien-, dem Kredit- und dem Wirtschaftsprüferbereich, begutachtet. Das Überprüfungs- und Kontrollsystem ist sehr gut und professionell aufgestellt.
Schliesslich muss ganz allgemein festgehalten werden, dass wir nach wie vor ein Volk von Mietern sind und nicht eines von Hauseigentümern. Wir haben einen Wohnraumförderungsartikel in der Bundesverfassung und ein dazugehörendes Wohnbauförderungsgesetz. Die mit diesen Bürgschaftskrediten des Bundes erzielte Förderung des Wohnungsbaus hat sich bewährt.
Aus all diesen Gründen befürworten wir von der BDP-Fraktion die Weiterführung dieses Förderprogramms und unterstützen den beantragten Rahmenkredit.