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preparatory:AB 174322

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2015-03-09

Wortprotokoll

Nachdem die Vertreter und Vertreterinnen der Fraktionen gesprochen haben, ist klar, dass mit Ausnahme der SVP-Fraktion alle die Vorlage gutheissen. Ich möchte Ihnen namens der Kommission für die gute Aufnahme der Vorlage danken. Es braucht dieses Korrektiv des gemeinnützigen Wohnungsbaus, und die Tätigkeit der EGW leistet dazu einen wichtigen Beitrag.

Ich möchte im Folgenden kurz auf ein Argument von Kollege Aeschi und auf zwei, drei Argumente von Kollege Amstutz eingehen. Kollege Aeschi hat die Sache so dargestellt, als ob durch den Beschluss, der heute gefasst wird, in Zukunft jährlich viele Hundert Millionen Franken im Budget gebunden wären, denn die Eventualverpflichtung beläuft sich ja auf 1,9 Milliarden Franken. Wenn Sie jetzt diesen Eindruck gewonnen haben, kann ich Ihnen sagen, dass er nicht mit der Realität übereinstimmt. Es ist so, dass in diesen Fällen, die wir hier diskutieren, noch nie Geld geflossen ist, weil eben die EGW so gut arbeitet und weil alle Genossenschaften ihren Verpflichtungen nachkommen. Trotzdem hat die Eidgenössische Finanzkontrolle verlangt, dass im Budget ein Risikokredit eingestellt wird. Dieser Risikokredit beläuft sich, Irrtum vorbehalten, im Budget 2015 auf 5 Millionen Franken. Ich denke, Kollege Aeschi müsste es eigentlich besser wissen, er war ja Mitglied der Finanzkommission. Von daher kann es kein Argument sein, dass durch die Beschlüsse, die wir heute fassen, jedes Jahr umfangreiche Mittel, viele Hundert Millionen Franken, gebunden wären. Das zweite Argument von Kollege Aeschi betraf die tiefen Zinsen. Dazu sage ich nichts mehr; ich habe bereits in der Kommissionsberichterstattung darauf verwiesen, und der Herr Bundesrat und Kollege de Buman sind ebenfalls darauf eingegangen.

Noch zum Nichteintretensantrag der Minderheit Amstutz: Kollege Amstutz bezweifelt die Wirkung. Sie haben gehört, für wen diese Kredite letztlich vor allem bestimmt sind. Ich muss Ihnen sagen, dass mich die Geringschätzung von 1000 Franken pro Jahr erstaunt, um die es bei einer solchen Wohnung, die monatlich 1500 Franken kostet, geht. Die Wirkung dieses Instrumentes darf man nicht unterschätzen. Als wir vor vier Jahren den letzten Kredit sprachen, profitierten davon etwa 20 000 Wohnungen. Heute, vier Jahre später, sind es gut 27 000 Wohnungen. Mit den Krediten, die wir hoffentlich heute hier sprechen, wird sich die Zahl noch erhöhen. Ich finde es falsch, wenn man da die Wirkung bestreiten will.

Ein zweites Argument, das Kollege Amstutz vorgebracht hat, sind die Belegungen. Natürlich kann man Belegungsvorschriften verlangen. Wie ich beim Eintreten sagte, haben die allermeisten Genossenschaften solche Belegungsvorschriften, und sie wenden sie auch an. Nur ist es so, dass die Beispiele, die Sie gebracht haben - konkrete Beispiele brachten Sie in der Kommission, heute blieben Sie allgemeiner -, gar nichts mit der EGW zu tun haben. Ich bitte Sie, so pragmatisch zu bleiben, dass die EGW, wenn sie keine Vorwürfe treffen, nicht bestraft wird für Vorkommnisse, die in Gemeinden, z. B. in Bern oder Zürich, ruchbar geworden sind. Es ist so: Die Genossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus haben eine Charta unterzeichnet, und sie alle wenden die Kostenmiete an.

Ihre Aussage, die Genossenschaften würden die hohle Hand machen, habe ich nicht gerne gehört, nur schon darum, weil z. B. für das Gewerbe auch Bürgschaften geleistet werden. Der Rat hat sie immer unterstützt. Es werden in der Landwirtschaft Subventionen und Bürgschaften geleistet, der Rat hat sie immer unterstützt. Hier sprechen wir über ein Geschäft, das in Artikel 108 der Bundesverfassung verankert ist; dort hat der Bund die Verpflichtung übernommen, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu unterstützen. Noch einmal: Es ist in den Geschäften, von denen wir hier sprechen, seit 2003 noch nie Geld geflossen. Es wird auch auf absehbare Zeit kein Geld fliessen, weil die EGW seriös arbeitet und weil die Genossenschaften ihren Verpflichtungen nachkommen.

In diesem Sinn bitte ich Sie, dem Kredit wie beantragt zuzustimmen und die Ausgabenbremse zu lösen.