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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-09

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-09

Wortprotokoll

Gestützt auf bisherige Studien zum Tanktourismus sind nur grobe Schätzungen möglich, die mit grosser Vorsicht zu betrachten sind. Würde man die Verhältnisse vom Januar auf das ganze Jahr 2015 übertragen, wäre gemäss diesen groben Schätzungen infolge der Veränderungen beim Tanktourismus für die Mineralölsteuer mit einem Einnahmenausfall von rund 250 bis 320 Millionen Franken zu rechnen. Zu dieser Ganzjahresbetrachtung ist jedoch festzuhalten, dass sich die Preissituation im Februar bereits wieder geändert hat: Benzin ist in der Schweiz gegenüber Deutschland, Italien und Frankreich wieder billiger geworden, wenn auch nicht überall im gleichen Masse wie vor der Aufhebung des Mindestkurses. Bei dieser Betrachtung im Februar herrschte ein Wechselkursverhältnis von Fr. 1.05 pro Euro. Somit ist beim Benzin eher wieder mit einem positiven Tanktourismus zu rechnen, d. h., Ausländer werden wieder in der Schweiz tanken. Wie sich der Tanktourismus im ganzen Jahr 2015 entwickelt, hängt somit insbesondere von der Entwicklung des Wechselkurses ab.

Weiter wird auch die Preispolitik der Anbieter in der Schweiz und im Ausland eine Rolle spielen. Die Preisvergleiche zwischen der Schweiz und dem Ausland zeigen nämlich, dass die ausländischen Benzinpreise vom Januar auf den Februar stärker angestiegen sind als die schweizerischen. Die Tankstellenbetreiber haben somit auf beiden Seiten der Grenze auf die seit Mitte Januar 2015 neuentstandene Situation reagiert. Wie sie sich in den nächsten Monaten verhalten, bleibt offen.

Zur Mehrwertsteuer: Die bei der Mineralölsteuer geschätzten Einnahmenausfälle von 250 bis 320 Millionen Franken entsprechen 330 bis 430 Millionen Liter Treibstoff. Bei einem inländischen Tanksäulenpreis von Fr. 1.50 pro Liter belaufen sich die Mindereinnahmen bei der Mehrwertsteuer auf 37 bis 48 Millionen Franken.

Dann noch zur Flexibilisierung der Mineralölsteuer: Die Mineralölsteuersätze sind im Mineralölsteuergesetz festgehalten. Änderungen dieser Steuersätze obliegen somit dem Gesetzgeber, also dem Parlament.