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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-09

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-09

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in der Schweiz die politische Arbeit stark vom Milizsystem geprägt ist. Er unterstützt dieses System, insbesondere auch in Bezug auf die Anstellungsverhältnisse in der Bundesverwaltung. In diesem Sinne gelten politische Ämter mit wenigen Ausnahmen, beispielsweise einer Mitgliedschaft im Bundesparlament, als mit einer Anstellung innerhalb der Bundesverwaltung vereinbar. Es können dafür gemäss Artikel 40 Absatz 2 der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung bis zu 15 bezahlte Urlaubstage gewährt werden. Zudem wird in der Richtlinie des Eidgenössischen Personalamtes vom 31. Oktober 2013 zu Nebenbeschäftigungen und öffentlichen Ämtern explizit darauf hingewiesen, dass mit der Zulassung von öffentlichen Ämtern die Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Milizsystem ermöglicht werden soll. Diese Richtlinie ist im Intranet und im Internet aufgeschaltet. Die Bundesangestellten müssen sämtliche öffentlichen Ämter dem Arbeitgeber melden. Dieser kann deren Ausübung nur untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn aufgrund der Art der Tätigkeit die Gefahr eines Konfliktes mit den dienstlichen Interessen besteht oder das Amt die Angestellten in einem Umfang beanspruchen würde, der die Leistungsfähigkeit im Arbeitsverhältnis mit dem Bund vermindern würde; dies gemäss Artikel 91 der Bundespersonalverordnung. [PAGE 166]