Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-12-11
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-12-11
Wortprotokoll
Die Berichte der Medien über kriminelle Handlungen an Kindern treffen uns alle im Innersten. Es gibt wohl kein schlimmeres Beispiel für die Hilflosigkeit und Verletzlichkeit des Opfers gegenüber der Macht des Täters als die Verletzung der Integrität eines Kindes durch das zerstörerische Wirken eines erwachsenen Täters. Kriminelle Handlungen an Kindern sind keine neue Zeiterscheinung; sie kommen auch in fast jeder Kultur vor. Ich möchte deshalb nicht nur auf die konkreten Forderungen der Motion eingehen, sondern auch einige Überlegungen allgemeiner Natur zu diesem Thema anstellen.
Das Internet hat dieses Phänomen in einem nie zuvor da gewesenen Masse an die Oberfläche treten lassen. Dies hat auch die Öffentlichkeit aufgeschreckt und sensibilisiert. So geht z. B. aus einer Umfrage des Bundesamtes für Polizei hervor, dass die Zahl der entsprechenden Anzeigen in den letzten drei Jahren um 15 Prozent gestiegen ist. Mit der rasanten Entwicklung der Computertechnologie und dem exponentiellen Wachstum des Internets sind Daten ohne grossen Aufwand schnell und kostengünstig nahezu jederzeit und fast jedem zugänglich. Diese modernen Kommunikationsmöglichkeiten werden auch zur Verbreitung von kinderpornographischem Material benutzt. Jedes Bild steht für einen pädophilen Missbrauch, den es mit schlagkräftigen Mitteln zu bekämpfen gilt. Zahlreiche Medienmitteilungen belegen eindrücklich, dass die kantonalen Strafverfolgungsbehörden gegenüber dem Kindsmissbrauch keineswegs untätig bleiben.
Schwieriger präsentiert sich die Situation hingegen tatsächlich im Bereich Internet und Pädophilie. Das Internet ist ein Mittel, das sich kaum territorial begrenzen lässt. Es ist überall und an allen Orten gleichzeitig. So können deliktische Sachverhalte von fast jedem Punkt der Erde aus zu jeder Zeit von unzähligen Orten gleichzeitig eingespiesen, weitergeleitet, aus dem Netz entfernt und an einem ganz anderen Ort erneut im Netz verbreitet werden. Zentral für die Bekämpfung des Missbrauchs sind deshalb über die nationalen Grenzen hinausgehende Strategien. Zu diesem Zweck hat der Bund beispielsweise aktiv am Entwurf der Cybercrime-Europaratskonvention mitgearbeitet. Diese Konvention wurde am 23. November dieses Jahres in Budapest von Vertretern aus dreissig Staaten, darunter auch Japan und die USA, unterzeichnet. Mit dieser Konvention verpflichten sich die Staaten unter anderem zum koordinierten und beschleunigten Vorgehen gegenüber der Kinderpornographie im Internet.
Auch auf nationaler Ebene manifestiert der Bundesrat seine Entschlossenheit zu handeln: Die aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Kantone bestehende Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Missbrauchs der Informations- und Kommunikationsmittel, die Arbeitsgruppe Bemik, hat Anfang dieses Jahres ihren Lagebericht unterbreitet. Neben verstärkter Ausbildung und Koordination von Spezialisten in den Kantonen sollen namentlich eine Internetmonitoring- und eine Clearingstelle geschaffen werden - Monitoring zur systematischen Überwachung des Internet bezüglich rechtswidriger Inhalte und Clearing zur nationalen Koordination des Vorgehens bei Feststellung von rechtswidrigem Verhalten. In den nächsten Wochen soll eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und der KKJPD unterzeichnet werden. Diese steht allerdings unter dem [PAGE 1847] Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates und des Parlamentes, dass dann auch die entsprechenden finanziellen Mittel gesprochen werden.
Sie sehen also: Die KKJPD und ich sind überzeugt, dass es im Bereich des Internet zwingend einer nationalen Koordination bedarf; denn es ist unsinnig, wenn Bund und Kantone je in ihren Kompetenzbereichen Strukturen aufbauen - die Beschaffenheit des Internet würde in diesem Fall Doppelspurigkeiten vorprogrammieren.
Ich nehme an, dass mit dem geforderten Instrumentarium vor allem die Wiederaufnahme des Internetmonitorings gemeint ist. Wir haben die Lehren aus dem damaligen Projekt gezogen, und entsprechend wird die nun vorgesehene Unterstützung der Ermittler beim Bund und bei den Kantonen mehr bieten als die Entgegennahme und das Weiterleiten in Verdachtsfällen. Die mit den Kantonen gemeinsam aufzubauende Koordinationsstelle wird auf dem Netz zusätzlich aktiv Streife fahren und die Internetkriminalität vertieft analysieren.
Um seinen Handlungsspielraum bei dieser Zusammenarbeit mit den Kantonen zu wahren, möchte der Bundesrat in diesem Punkt keine Motion entgegennehmen.
Der Bundesrat erachtet die Einrichtung einer Fachstelle zur Untersuchung und Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität gegenüber Kindern zurzeit nicht als sachgerecht. Da kriminelle Organisationen meist ein breites Spektrum von Delikten abdecken, würde es eine Einschränkung der Ermittlungen bedeuten, wenn die Kriminalität gegen Kinder von einer speziellen Fachstelle, getrennt von den anderen Delikten, behandelt und analysiert würde.
Zur koordinierten Bekämpfung des Kindsmissbrauchs hat das Bundesamt für Polizei gemeinsam mit den kantonalen Strafverfolgungsbehörden und den schweizerischen NGO einen "letter of intent" unterzeichnet. Damit wurde ein regelmässiger, fruchtbarer Dialog zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den NGO eingerichtet. Dieser Dialog wird durch eine ständige Arbeitsgruppe sichergestellt, die sich mit aktuellen Fragen zum Kampf gegen den Kindsmissbrauch befasst und unter Leitung des Bundesamtes für Polizei steht. Man könnte unter diesem Gesichtspunkt auch sagen, dass das Bundesamt für Polizei eigentlich diese geforderte Fachstelle darstellt.
Frau Aeppli Wartmann hat in ihren Ausführungen zur Motion jetzt allerdings dargelegt, dass mit sämtlichen Forderungen das Internetmonitoring und das Internetclearing verlangt werden. Insofern sind die Ausführungen des Bundesrates oder die Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Motion zu relativieren. Da Frau Aeppli Wartmann ausdrücklich festgehalten hat, dass es um das Internetmonitoring und um das Internetclearing geht, kann ich mich der Überweisung in der Form der Motion anschliessen und verzichte darauf, in diesem Punkt einen Antrag auf Umwandlung in ein Postulat zu stellen.
Erlauben Sie mir noch eine letzte Bemerkung zum dritten Antrag der Motion, den der Bundesrat bereit ist, als Motion entgegenzunehmen. Hier muss man sich bewusst sein, dass nur eine oberflächliche Kriminalisierung im Bereich des Übertragungsmediums erfolgt. Zentral muss aber weiterhin die Verfolgung des ursprünglichen Deliktes sein, das die Integrität des Kindes auf Lebenszeit schädigt. Dieser Antrag wird bereits eingehend mit der Motion Pfisterer bearbeitet.
In diesem Sinne verzichte ich darauf, beim ersten Antrag gemäss eingereichtem Text die Umwandlung der Motion in ein Postulat zu beantragen und den zweiten Antrag abzuweisen, sondern ich bin mit der integralen Überweisung als Motion einverstanden.