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AB 174506

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-03-09

Wortprotokoll

Lassen Sie mich meinerseits ein paar Bemerkungen zur aktuellen Wirtschaftslage machen.

Es wurde richtigerweise gesagt, dass das vergangene Jahr, 2014, ein gutes Jahr war. Wir waren in einem herausfordernden Konjunkturumfeld, aber insgesamt doch kalkulierbar und gut unterwegs. Die Schweiz hat ein Wachstum von 2 Prozent realisiert. Das vierte Quartal 2014 hat gegenüber dem Vorquartal eine Steigerung um 0,6 Prozent hervorgebracht, was eine ausserordentlich gute Leistung ist. Dann kam Mitte Januar die Aufhebung des Mindestkurses. Seither sind natürlich die Konjunkturrisiken nicht mehr ganz die gleichen. Hier in unserem Land produzierende Unternehmungen und ihre Arbeitsplätze haben über Nacht an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst. Ein Risiko ist vor allem auch die Unsicherheit im Zusammenhang mit unserem noch nicht geregelten Verhältnis mit der Europäischen Union, auch das wurde von Ihnen mehrfach erwähnt.

Bei einer starken und andauernden Höherbewertung des Frankens ist für 2015 im Vergleich zu den bisherigen Erwartungen mit einer ungünstigeren Wirtschaftsentwicklung zu rechnen. Die Prognose des Seco wird auf den 19. März erwartet. Im Vorfeld dazu kann ich Ihnen die Perspektive natürlich nicht konkreter zeigen. Das Ausmass einer möglichen Konjunkturabkühlung ist wirklich schwierig abzuschätzen. Entscheidend wird sein, wo sich letztlich der Wechselkurs des Frankens zum Euro einpendelt und wie sich der internationale Konjunkturverlauf entwickelt. Ich habe meinerseits schon öffentlich gesagt: Solange der amerikanische Markt das entsprechende Potenzial bietet, was er im Moment tut, solange im Fernen Osten das Wachstum einigermassen vernünftig aufrechterhalten werden kann - China ist insbesondere angesprochen - und solange die europäische Wirtschaft dank des Quantitative Easing der Europäischen Zentralbank und dank des schwachen Euros so gut unterwegs ist, so lange können wir die Herausforderungen, die durch den Wegfall des Mindestkurses dazugekommen sind, einigermassen kompensieren.

Der Bundesrat ist sich der grossen Herausforderung für die Wirtschaft bewusst und hat entsprechend am 21. Januar 2015 die neue Wachstumspolitik verabschiedet.

Ein paar wenige Bemerkungen zum Schwerpunktthema im Aussenwirtschaftsbericht 2014: Im Zentrum stehen die globalen Wertschöpfungsketten und die Positionierung unseres Landes in den weltweit je länger, je mehr verbundenen Märkten. Aus Sicht einer effizienzorientierten Volkswirtschaft muss das Ziel sein, dass sich jeder Standort auf jene Teile der Wertschöpfungsketten konzentriert, die er am effizientesten beherrscht, während sich vor- und nachgelagerte Standorte ihrerseits auf zusätzliche Verarbeitungsschritte fokussieren. Das ist nicht grundsätzlich neu, die internationale Arbeitsteilung trägt schon eine lange Zeit zur Erhöhung der Produktivität der nationalen Volkswirtschaften bei. Neu ist, dass die zunehmende Öffnung neuer Märkte in Asien und auch in Südamerika - ich rede von China, ich rede aber auch von Indien, und ich rede von Brasilien, um nur die drei grössten Schwellenmärkte zu erwähnen - und der technologische Fortschritt die Aufteilung der Produktion vieler Waren und Dienstleistungen auf immer mehr Standorte wesentlich beschleunigen. Dadurch erhöht sich auch die Wettbewerbsintensität, und damit sind wir natürlich auch konfrontiert und werden wir herausgefordert.

Die Schweiz hat es geschafft, sich erfolgreich in die globalen Wertschöpfungsketten zu integrieren: Der Durchschnittswert von Vorleistungen ausländischer Zulieferer in Schweizer Exporterzeugnissen liegt bei rund 30 Prozent. Dank dieser relativ starken Einbindung der Schweiz in die internationalen Wertschöpfungsketten kann erwartet werden, dass die negativen Auswirkungen der Frankenstärke auf die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Exporte etwas gedämpft werden.

Die zunehmende Intensität des globalen Wettbewerbs zwischen den Produktionsstandorten erfordert zusätzliche und geeignete Massnahmen nicht nur in der Aussenwirtschafts-, sondern auch in der Binnenmarktpolitik. Wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und ihrer Arbeitsplätze stärken wollen, so ist vor allem der Zugang zu den ausländischen Märkten von zentraler Bedeutung. Aber ich betone es bewusst noch einmal: Damit der Zugang zu den Exportmärkten genutzt werden kann, ist es genauso zentral, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen im Inland [PAGE 196] stimmen. Hier ist unsere Binnenmarktpolitik gefordert. Auf der nationalen Ebene will deshalb der Bundesrat die Wettbewerbsfähigkeit mit der schon erwähnten neuen Wachstumspolitik verbessern. Im Zusammenhang mit den Wertschöpfungsketten ist insbesondere die Erhöhung der Arbeitsproduktivität, also der Wertschöpfung pro Arbeitsstunde, von Bedeutung.

Vor allem im Binnensektor hat die Produktivität in den letzten Jahren kaum zugenommen. Es wurde von Herrn Nationalrat Aebi erwähnt, dass vor allem die staatlichen und staatsnahen Bereiche, die bedeutend gewachsen sind, einen Nachholbedarf in Sachen Steigerung der Produktivität haben. Höhere Produktivität führt zu tieferen Kosten bzw. kann hohe Preise für inländische Produktionsfaktoren kompensieren. Das ist wichtig für die Positionierung unserer Exportindustrie und ihrer Arbeitsplätze in den globalen Wertschöpfungsketten.

Der Bundesrat will die Produktivität insbesondere durch folgende Massnahmen fördern: erstens durch die Verringerung der administrativen Belastung und der Regulierungskosten; zweitens durch das Vermeiden von Rückschritten bei den technischen Handelshemmnissen, solche Rückschritte würden eine Abschottung des Binnenmarktes bedeuten; drittens durch die Mobilisierung des Fachkräftepotenzials im Inland. Hier müssen wir rasch vorankommen, der Bundesrat wird in Bälde seine Vorschläge unterbreiten.

Nun ein paar Worte zur internationalen Ebene: Die WTO bleibt das am besten geeignete Forum, um den Marktzugang im Umfeld der globalen Wertschöpfungsketten weiterhin zu sichern und auszubauen. Im letzten Jahr wurde in der WTO trotz anfänglicher Blockaden und Verzögerungen das Übereinkommen über Handelserleichterungen verabschiedet. Wegen der Blockaden um dieses Abkommen waren auch die Arbeiten für ein Arbeitsprogramm zu den übrigen Doha-Themen blockiert und konnten nicht gemäss Bali-Beschluss bis Ende 2014 abgeschlossen werden. Was nicht geschehen ist, muss jetzt passieren, nämlich bis Mitte 2015. Wir haben übrigens am WEF in Davos an unserem WTO-Ministertreffen, einem informellen Treffen, den Rahmen für die Weiterarbeit am Doha-Programm festgelegt.

Die Schweiz nimmt in Genf an plurilateralen Verhandlungen teil, und zwar in den Bereichen Dienstleistungen, Informationstechnologien, Umweltgüter. Vorhin wurde das Dienstleistungsabkommen erwähnt. Das ist ein heikles Abkommen. Selbstverständlich kann auch dieses Abkommen nicht in aller Öffentlichkeit ausgehandelt werden, wie alle anderen Abkommen eben auch nicht. Aber Sie dürfen davon ausgehen, dass wir in diesen Verhandlungen sehr sorgfältig mit von der Partie sind und alles tun, damit ein ausgewogenes Abkommen resultieren wird.

Zu den Freihandelsabkommen: Wir suchen sie in der Regel im Rahmen der Efta. Wir haben Prioritäten bei den Schwellenländern. Das bilaterale Abkommen mit China, das am 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist, wurde erwähnt. Die Efta-Abkommen mit den Staaten des Golfkooperationsrates sowie mit Costa Rica und Panama konnten ebenfalls in Kraft treten, ebenso das Abkommen mit Bosnien und Herzegowina. Dann haben wir im Berichtsjahr die Verhandlungen mit Guatemala abgeschlossen. Guatemala tritt an der Seite von Costa Rica und Panama ins Agreement mit der Efta ein.

Im asiatischen Raum, das mag interessieren, sind wir in Verhandlungen mit Indonesien, Vietnam und Malaysia. Mit den Philippinen nehmen wir die Verhandlungen in diesen Tagen auf. Was mir wichtig scheint, ist, dass Sie zur Kenntnis nehmen, dass vor allem Indonesien ausdrücklich bestätigt hat, dass es an Verhandlungen mit der Efta interessiert ist. Die Philippinen wurden erwähnt: Die erste Runde wird in den nächsten Tagen stattfinden. Frau Schneider-Schneiter, das Freihandelsabkommen mit Indien hat eine ausserordentliche Bedeutung, und wir sind selbstverständlich mit allergrösster Sorgfalt hier am Werk. Die Verhandlungen sollen in den kommenden Monaten wieder aufgenommen werden, und die Lösungen rund um "protected data" und um die Intellectual Property Rights (IPR) müssen gefunden werden.

Zum Stichwort Zollunion Rubeka: Über das Freihandelsabkommen mit der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan kann erst wieder verhandelt werden, wenn sich die politische Situation in der Region stabilisiert hat.

Am Beispiel Malaysia sei bestätigt, dass wir in all unseren Verhandlungen darauf ausgehen, die Nachhaltigkeitsaspekte so gut wie möglich zu verhandeln und auch verhandeln zu können. Es geht jeweils um Kapitel zu den Sozialaspekten, zu den Umweltaspekten und selbstverständlich auch zu den grundsätzlichen Regelungen im Menschenrechtsbereich, basierend auf Uno-Resolutionen. Auch die Aspekte der IAO-Übereinkommen werden immer wieder mit in die Verhandlungen genommen, und wir haben in den letzten Vertragsabschlüssen diesen Aspekten immer wieder gut Rechnung tragen können.

Zum Stichwort TTIP, Sie haben es mehrfach erwähnt: Wir sind in engstem Kontakt mit den beiden beteiligten Parteien, auf der amerikanischen Seite mit dem Verantwortlichen für die Verhandlungen und vor allem mit dessen Stellvertreter, der in Genf zu Hause ist und der uns immer wieder mit offenen Informationen ein Mitverfolgen der Verhandlungen ermöglicht. Auf der europäischen Seite hatte ich anlässlich des WEF in Davos auch Kontakt mit der zuständigen Kommissarin. Aber Sie müssen schon verstehen, dass die beiden Partner - wir sind nicht Partei in diesen Verhandlungen - nicht in aller Offenheit verhandeln wollen. Deshalb haben wir abzuwarten, bis das Ergebnis vorliegt. Wir haben uns auf die verschiedensten Szenarien vorzubereiten, damit wir ganz rasch handeln könnten. Denn sollten sie sich einigen können, sollten sie ein Abkommen schliessen, könnte über Nacht unser Spiess ein Stück weit verkürzt werden.

Zu den europäischen Nachbarn sage ich nur gerade so viel: Die Bilateralen sind für die Sicherheit unserer Beziehungen mit der EU von zentralster Bedeutung. Das ist auch das, was die Wirtschaft immer wieder an allererster Stelle anmahnt, und wir nehmen das selbstverständlich äusserst ernst.

Noch zwei, drei Worte zu den drei Vorlagen: Das WTO-Abkommen ist ein erstes Abkommen nach zwanzig Jahren WTO. Es vereinfacht und beschleunigt die Abwicklung der Grenzformalitäten. Das ist völlig in unserem Interesse. Die Umsetzung des Abkommens bezieht auch die Entwicklungsländer in den Welthandel mit ein. Die Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder verpflichten sich - zum ersten Mal in einem WTO-Abkommen -, dieselben Bestimmungen wie die Industrieländer umzusetzen. Sie erhalten dafür technische Unterstützung einerseits und Flexibilität in der Wahl der Umsetzungsfristen andererseits.

Zum Abkommen mit Georgien: Die Schweiz verfügte da bisher über kein Investitionsschutzabkommen. Wir schliessen also eine Lücke. Es ist das erste Investitionsschutzabkommen, das die Schweiz seit der Einführung der neuen Nachhaltigkeitsbestimmungen abschliesst. Es enthält entsprechend neue Vertragselemente zugunsten der Kohärenz zwischen Investitionsschutz und anderen Politikbereichen. Ich denke da wiederum an die nachhaltige Entwicklung, an den Umweltschutz. Eine ergänzte Präambel mit spezifischen Verweisen zur nachhaltigen Entwicklung und zu den Menschenrechten, zur Korruptionsbekämpfung und zur verantwortlichen Unternehmungsführung gehört ebenfalls dazu. Es gibt einen neuen Artikel zum Recht der Vertragsstaaten auf Regulierung; das wurde vorhin auch erwähnt. Darin wird festgehalten, dass keine Vertragspartei daran gehindert werden soll, Massnahmen zum Schutze der Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltinteressen einzuführen, sofern die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Abkommens beachtet werden. Die allgemeinen Rechtsgrundsätze sind die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismässigkeit. Die Verpflichtung der Vertragsparteien, Investitionen nicht durch eine Schwächung des Schutzniveaus im Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltbereich anzulocken, ist ebenfalls Gegenstand des Abkommens. Last, but not least ist zu erwähnen, dass die am 1. April 2014 in Kraft getretenen Uncitral-Transparenzregeln auch für das Abkommen der Schweiz mit Georgien Gültigkeit haben sollen. [PAGE 197]

Schliesslich haben wir Ihnen, gestützt auf das Zolltarifgesetz und das Zollpräferenzengesetz, noch den Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2014 vorgelegt.

Ich bitte Sie, den drei Bundesbeschlüssen zuzustimmen.