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Stöckli Hans · Ständerat · 2014-09-22

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-22

Wortprotokoll

Der Berichterstatter hat meine Argumente bereits vorweggenommen. Er hat nämlich gesagt, wahrscheinlich würden die Hilfspersonen auch dazugehören. Mir geht es darum, dass nicht die Wahrscheinlichkeit besteht, sondern Sicherheit herrscht, dass alle Nachteile aus dem Arbeitsverhältnis in dieser Norm berücksichtigt werden müssen. Die Formulierung mit der Einschränkung auf den Arbeitgeber ist nicht entsprechend klar. Es geht darum, dass alle Nachteile, die aus dem Arbeitsverhältnis entstehen könnten, zu berücksichtigen sind. Dass dazu nicht irgendwelche Nachteile - wie Sie gesagt haben: beispielsweise durch Verwandte usw. - zählen würden, ist klar. Denn wir sind hier im Obligationenrecht, wir sind hier im Arbeitsvertragsrecht, und da ist es klar, dass es hier nur um Nachteile aus dem Arbeitsverhältnis geht. Die Nachteile können nicht auf jene beschränkt werden, die durch den Arbeitgeber entstehen. Denn wer ist schlussendlich in einer grossen Firma der Arbeitgeber?

Dementsprechend ist es sicher richtig, dass wir hier dem Bundesrat folgen, welcher eben Nachteile aus dem Arbeitsverhältnis klar als zulässigen Grund für eine Meldung definiert.

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