Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-03-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-03-11
Wortprotokoll
Was bewirkt dieser Einzelantrag Brand? Er bewirkt, dass die Ausländerbehörde noch einmal die gleiche Frage beurteilen kann und dass sie allenfalls zu einem anderen Entscheid gelangt, wenn ein Strafrichter einen Entscheid in Bezug auf die Landesverweisung gefällt hat.
Nun muss ich sagen, dass die Voraussetzungen für den Entscheid des Strafrichters, die Herr Nationalrat Brand beschreibt, falsch sind. Es ist nicht so, dass der Strafrichter bei seinem Urteil nur die Resozialisierung anschaut - das ist einfach falsch! Vielmehr müssen im Strafrecht nebst der Resozialisierung immer auch der Rechtsgüterschutz und - das ist wichtig - die öffentlichen Interessen beachtet werden. Gerade die öffentlichen Interessen sind in der Härtefallregelung, die Sie jetzt beschlossen haben, explizit erwähnt. Das heisst, der Strafrichter schaut nicht nur die Resozialisierungsmöglichkeiten an, sondern explizit auch die öffentlichen Interessen; er muss auch die Sicherheit beurteilen. Das Strafrecht dient immer auch dem Schutz der Öffentlichkeit, das heisst, der Strafrichter überprüft die Sache umfassend und fällt gestützt darauf sein Urteil.
Früher hatten wir die Situation, dass die Ausländerbehörde noch einmal die gleiche Frage anschaute und allenfalls zu einem anderen Entscheid kam. Genau das wollten Sie ja mit der Revision des Strafrechts korrigieren. Das haben Sie jetzt auch gemacht, weil Sie gesagt haben, dass es zu Widersprüchlichkeiten und Doppelspurigkeiten führe. Sie haben nun entschieden, dass Sie das aufheben wollen.
Etwas muss aber noch gesagt werden, weil es wichtig ist, dass Sie das wissen. Ich weiss nicht, ob es vielleicht auch Herrn Brand zu einer Änderung seiner Einschätzung veranlasst: Die Ausländerbehörden können selbstverständlich auch mit dem Antrag der Mehrheit, wenn der Einzelantrag also abgelehnt wird, aufgrund von ausländerrechtlichen Tatbeständen eine Landesverweisung anordnen. Das ist also nicht ausgeschlossen. Es ist aber nicht so, dass die Ausländerbehörden noch einmal das Gleiche wie der Strafrichter prüfen: Das macht keinen Sinn.
Ich bitte Sie, die beiden Einzelanträge Brand abzulehnen.