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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2011-06-17

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-06-17

Wortprotokoll

Mit meiner parlamentarischen Initiative möchte ich eine Verfassungsbestimmung zur Schaffung einer bedingungslosen Grundsicherung für jede Person.

Meine Motivation für diesen Vorstoss ist das Thema der Armut. Die Caritas, aber auch das BFS haben festgestellt, dass 700 000 bis 900 000 Menschen in der Schweiz so arm sind, dass sie auf die Hilfe des Sozialstaates angewiesen sind, und dass jedes siebte Kind in der Schweiz in Armut aufwächst. Es ist auch gemäss den Forschungsergebnissen [PAGE 1256] dringender Handlungsbedarf da, um die Menschen, die an der Armutsgrenze leben, zu entlasten.

Wir haben zwar verschiedene Anstrengungen gegen die Armut unternommen. Trotzdem sind noch verschiedenste Lücken vorhanden: bei den Langzeitarbeitslosen, bei Familien mit Kindern, bei Alleinerziehenden oder Working Poor. Dazu haben wir ein kompliziertes und aufwendiges Sozialversicherungssystem und die ungleiche Bewertung von Arbeit: von Gratisarbeit und von bezahlter Arbeit. Die Gratisarbeit hat aber einen riesigen Output: Er ist nämlich so gross wie die industriellen Outputs. Diese Arbeit wird aber, wie gesagt, gratis verrichtet, mehrheitlich von Frauen. Auch Kunst und Kultur sind in der Existenz nicht gesichert.

Wenn Sie nun nach Lösungen fragen, dann wäre eine Möglichkeit, mit den Sozialversicherungen weitere Risikogruppen abzudecken. Man könnte aber auch eine einfache Lösung für die Grundsicherung präsentieren: eine bedingungslose Grundsicherung für alle Personen, ähnlich dem System der AHV. Damit wäre das Hauptanliegen umgesetzt, die finanzielle Armut wäre gelöst, und auch die Nichterwerbsarbeit, Kunst und Kultur wären damit abgedeckt.

Ein guter Nebeneffekt würde damit entstehen: Das eröffnet nämlich neue Möglichkeiten, nicht zuletzt für Frauen. Es baut auf das Selbstbestimmungsrecht der Menschen. Professor Peter Ulrich von der Hochschule St. Gallen hat es einmal folgendermassen formuliert: Eine Grundsicherung sei ein Wirtschaftsbürgerrecht. Die ökonomische Souveränität gibt Freiräume, die dann die Möglichkeit für Kreativität und Innovation schaffen und die Möglichkeit, auch das gesellschaftliche bzw. das Arbeitsleben mitzugestalten. Diese Souveränität ermöglicht den Mut, etwas auszuprobieren, etwas selbst zu starten, nicht zuletzt auch Firmengründungen. Das zeigen Erfahrungen, die bereits gemacht wurden; in der Demokratie ist das von zentraler Bedeutung.

Ein weiterer guter Nebeneffekt ist, dass damit kein Zwang da ist, jede prekäre Arbeit anzunehmen, weil die Existenzsicherung gedeckt ist. Eine Grundsicherung wäre finanzierbar, da sie ja nicht quasi obendrauf kommt, sondern die Mittel für die Existenzsicherung aus den Sozialversicherungen genommen werden und auch der Lohn natürlich um diese Mittel tiefer ist. Eine Grundsicherung ist aber klar kein Sozialabbau, sondern ein Umbau. Einerseits gibt es die Grundsicherung als eine Sozialversicherung und andererseits die spezifischen Leistungen, wie wir das bei der Arbeitslosenversicherung oder bei der IV kennen.

1995 hat das Bundesgericht anerkannt, dass es ein ungeschriebenes Recht auf Existenzsicherung gibt. Es ist die Sicherung der elementaren Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Obdach und damit die Bedingung für die menschliche Existenz und Entfaltung überhaupt.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, gemäss dem Bundesgerichtsentscheid Ja zu dieser parlamentarischen Initiative zu sagen, um damit auch die gesetzliche Situation geregelt zu haben.