Kleiner Marianne · Nationalrat · 2011-06-17
Kleiner Marianne · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-17
Wortprotokoll
Die parlamentarischen Initiativen Fehr Jacqueline und Meier-Schatz haben eine elfjährige Vorgeschichte. Nicht immer gilt das Sprichwort: "Was lange währt, wird endlich gut." Ihre SGK entschied nach differenziertem Abwägen, die Leidensgeschichte zu beenden. Nach viermalig erfolgter Fristverlängerung empfiehlt Ihnen Ihre SGK mit 13 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf eine weitere Verlängerung zu verzichten und beide Initiativen abzuschreiben. Die Gründe liegen auf zwei Ebenen.
Die erste Ebene: Wenn in elfjähriger Diskussion kein mehrheitsfähiger Entscheid zustande kommt, muss es dafür schlüssige Gründe geben - dazu später mehr.
Die zweite Ebene: Die Unterstützung einkommensschwacher Familien ist eine Aufgabe der Kantone. Diese können besser als der Bund auf die konkrete Situation der Betroffenen reagieren und Lösungen erarbeiten, die den jeweiligen Bedürfnissen entsprechen.
Das beste Argument für die Haltung der Mehrheit Ihrer SGK sind die drei Kantone, die eine solche Lösung erarbeitet haben. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren hat übrigens eine Wegleitung zuhanden der Kantone verabschiedet, an die sich diese halten können, wenn sie das Bedürfnis dazu haben. Rufen wir uns nochmals in Erinnerung, dass die gesellschaftlichen Realitäten in der Romandie, im Tessin, im Mittelland und in der Ostschweiz sehr unterschiedlich sind. Denken wir daran, dass [PAGE 1254] die Kantone Regierungen und Parlamente haben, die eine Vorlage erarbeiten, wenn sie das als notwendig erachten. Die drei Kantone beweisen das.
Wenn die Initiantinnen nun eher an ein Gesetz mit Eckpfeilern, an ein Rahmengesetz denken, so steht das nicht mehr im Einklang mit dem Titel dieser parlamentarischen Initiativen für Familien; laut Titel fordern sie nämlich die Einführung von Ergänzungsleistungen nach dem Tessiner Modell. Das Tessiner Modell hat übrigens nicht dazu geführt, dass mehr Kinder geboren werden, und die Tessiner Erwerbsquote ist deutlich tiefer als der Durchschnitt der Schweiz. Das darf nicht erstaunen, denn wer sich ökonomisch richtig verhält, bezieht das Geld lieber vom Staat, als dass er selber erwerbstätig ist. Solche staatlichen Unterstützungen wirken leistungshemmend und treiben Familien in die Abhängigkeit vom Staat.
Weitere negative Folgen wurden in Ihrer SGK erörtert: Solche Ergänzungsleistungen für Familien fördern die Schwarzarbeit, denn selbsterarbeitetes Einkommen schmälert ja die Ergänzungsleistungen. Das heisst, dass sich Erwerbstätigkeit nur lohnt, wenn sie schwarz ausgeführt wird. Das sind nach der Mehrheit Ihrer SGK falsche Anreize. Wir haben in den letzten Jahren Hunderte von Millionen Franken für familienergänzende Kinderbetreuung gesprochen, und wir haben eben erst die Kinderzulagen erhöht. Angesichts der Finanzprobleme bei IV, ALV und bald auch AHV ist es nach der Mehrheit Ihrer Kommission nicht zu verantworten, zusätzliche Sozialausgaben zu generieren. Die Schätzungen der Kosten sind nicht ganz einfach, sie wurden innerhalb dieser elf Jahre immer höher, und heute stehen die Schätzungen bei ungefähr 900 Millionen Franken.
Die Argumente der befürwortenden Minderheit haben Sie im Text der Kolleginnen Fehr Jacqueline und Meier-Schatz lesen können. Zusätzlich wurde in der SGK von der Minderheit ins Feld geführt, dass man kein Interesse daran haben könne, dass in den Kantonen nach und nach unterschiedliche Systeme entwickelt würden, die später mit grossem Aufwand harmonisiert werden müssten. Es gehe darum, auf Bundesebene frühzeitig Leitlinien für jene Kantone vorgeben zu können, die Ergänzungsleistungen für Familien einführen wollten. Die Kommission habe den EDI-Vorsteher darum ersucht, sie über das Konzept und die Eckwerte des Rahmengesetzes zu informieren. Da die Arbeiten an einem solchen Rahmengesetz noch Zeit bräuchten, müsse die Behandlungsfrist um zwei weitere Jahre verlängert werden.
Die Mehrheit der SGK beantragt Ihnen, kein fünftes Mal einer Fristverlängerung zuzustimmen, sondern diese parlamentarischen Initiativen jetzt abzuschreiben.