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Binder Max · Nationalrat · 2011-06-17

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-17

Wortprotokoll

Turnusgemäss ist es an der GPK, Sie über den Tätigkeitsbericht der Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) zu informieren.

"Die Verwirklichung der Neat kommt gut voran." Mit diesem ersten Satz im Bericht ist, so könnte man sagen, eigentlich bereits die gesamte Situation dargelegt. Allein mit einer solchen Aussage würde man dem Projekt aber bei Weitem nicht gerecht. Der ausführliche, umfassende Bericht zeigt die Gesamtsituation der Neat-Realisierung im Detail auf. Die GPK wertet positiv, dass die NAD nicht der Euphorie verfallen ist, die im Berichtsjahr aufgekommen ist, sondern auch die Probleme, Unsicherheiten und Risiken präsentiert, die durchaus noch bestehen.

Dem Bericht ist zu entnehmen, dass sich die NAD im Jahr 2010 vor allem mit den folgenden Themen befasst hat: den Risiken der bahntechnischen Ausrüstung des Gotthard-Basistunnels im Zusammenhang mit einer allfälligen früheren Inbetriebnahme; der rechtzeitigen Bereitstellung der Kapazitäten auf den Neat-Zufahrtsstrecken; der Problematik bezüglich der Termin- und Kostensituation; dem Korridor mit 4 Metern Eckhöhe auf der Gotthardachse; der Wirtschaftlichkeit und den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Neat und selbstverständlich auch mit der zeit- und termingerechten Realisierung des Ceneri-Basistunnels.

In die Geschichte eingehen wird zweifellos der 15. Oktober 2010, der Tag des Durchschlags in der Oströhre des Gotthard-Basistunnels, der international, vor allem aber europaweit grosse Beachtung gefunden hat. Vergessen wir aber auch nicht den 23. März 2011, als das Gleiche in der Weströhre erfolgt ist. Damit legt die Schweiz ein klares Bekenntnis zur Einhaltung der staatsvertraglich festgelegten Verpflichtungen ab, konkret zur zügigen Realisierung des europäischen Güterverkehrskorridors von Rotterdam nach Italien über die deutsche Rheintalstrecke und die beiden Neat-Achsen. Man darf ruhig sagen, dass das der Tag der Mineure und der Ingenieure war. Diesen Leuten gelten unser Respekt, unsere Anerkennung und unser ausdrücklicher Dank.

Die NAD hat Anfang 2010 eine Empfehlung an die KVF bezüglich der Neat-Anschlüsse in Süddeutschland adressiert: Die KVF solle sich der Risiken beim Bau dieser Zufahrten annehmen. Dieser Empfehlung Folge leistend, hat die KVF Ende März 2011 in Sedrun eine Delegation des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages empfangen. Bei diesem Treffen haben wir zur Kenntnis genommen, dass die deutschen Parlamentarier die Verpflichtung Deutschlands zur Realisierung der Zufahrtsstrecken in Erfüllung des Abkommens mit der Schweiz grundsätzlich anerkennen; gleichzeitig haben sie deutlich gemacht, dass eine Realisierung laut Abkommen bis 2019 nicht möglich sein wird. Das ist unerfreulich. Deshalb unterstützt die GPK die Bekräftigung der Empfehlung der NAD vom 16. November 2009 an den Bundesrat, die am 13. Dezember 2010 ausgesprochen wurde und verlangt, dass der deutschen Regierung klar zu verstehen gegeben wird, das Schweizervolk erwarte, dass Deutschland die Vereinbarung von 1996, an die sich die Schweiz hält, trotz Widerständen ernsthaft umsetze.

Wenn wir Deutschland mahnen, dürfen wir allerdings nicht vergessen, dass auch in der Schweiz noch Aufgaben zu erfüllen sind: Wir verfügen noch nicht über einen durchgehenden 4-Meter-Korridor und können deshalb die Basistunnelkapazitäten noch nicht voll nützen. Darum begrüssen wir die Absicht des Bundesrates, dem Parlament bezüglich der Realisierung eines solchen Korridors auf der Gotthardachse Massnahmen vorzuschlagen.

Zu den Kosten: Wir stellen fest, dass die Kostenprognose für die Neat und die Kredite seit drei Jahren stabil sind. Die Kostenprognose von 18,7 Milliarden Franken zum Preisstand von 1998 ist seit drei Jahren stabil. Sie ist gedeckt durch den Betrag des Neat-Gesamtkredites in der Höhe von 19,1 Milliarden Franken.

Ich komme zum Kostenrisiko: Im Jahre 2010 hat sich auch das Kostenrisiko der Neat weiter verringert. Trotzdem soll nicht verschwiegen werden, dass immer noch wichtige Risikofaktoren bestehen: bei der Geologie und den damit verbundenen Nachforderungen der Unternehmungen, bei allfälligen Projektänderungen, beim Management der komplexen Nahtstellen, vor allem bezüglich Einbau der Bahntechnik und Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels durch die Betreiberin SBB. Auf Druck und Empfehlung der NAD und unter Leitung des BAV haben die ATG und die SBB Grundsätze zur Bahntechnik vereinbart.

Die Bewirtschaftung der Nachforderungen ist ein Standardtraktandum jeder NAD-Sitzung. Es darf festgestellt werden, dass die ATG bei der Behandlung der Nachforderungen - wie das übrigens schon die Alptransit Lötschberg AG getan hat - sehr professionell vorgeht. Die NAD unterstützt die klare, konsequente und strikte Haltung uneingeschränkt.

Seit einiger Zeit ebenfalls ein Standardtraktandum ist die Fertigstellung des Gotthard-Basistunnels respektive die Übergabe des Tunnels an die SBB als Betreiberin. Die ATG hat letztes Jahr den prognostizierten Termin für die [PAGE 1248] Übergabe des Tunnels an die SBB auf Mai 2016 vorverschoben. Entsprechende Anpassungen bei der Terminplanung und den Werkverträgen wurden vorgenommen. Die SBB haben bis Ende Mai dieses Jahres einen Bericht an das BAV erstellt, in dem sie darlegen, welche Auswirkungen eine frühere Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels auf das Betriebskonzept, den Fahrplan, den Test- und Probebetrieb und vor allem die Kosten hat. Die NAD wird sich an einer der nächsten Sitzungen intensiv mit dieser Problematik befassen. Die NAD erkennt bezüglich der äusserst komplexen und anspruchsvollen Inbetriebsetzungsphase nach wie vor grosse Risiken. Für die NAD gilt weiterhin, dass eine kommerzielle Inbetriebnahme zu keinen Mehrkosten zulasten des Neat-Gesamtkredits führen darf.

Die GPK stellt fest, dass die Realisierung der Neat auf Kurs ist. Gleichzeitig stellt sie auch fest, dass die NAD ihre Aufsichtsaufgabe sehr aufmerksam wahrnimmt.