Fetz Anita · Ständerat · 2005-12-12
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-12
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, die Motion anzunehmen, und möchte Ihnen das kurz erläutern.
Zuerst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Motion von allen Ständerätinnen und Ständeräten aus sämtlichen Kantonen mit Universitätsspitälern - mit Ausnahme natürlich von Zürich - unterschrieben worden ist. Es handelt sich also bei dieser Motion nicht um meine persönliche Meinung, sondern es handelt sich um ein gemeinsames Anliegen, das auch mit den Regierungen der entsprechenden Kantone, also konkret mit Basel-Stadt, Baselland, Bern, Waadt und Genf, abgesprochen worden ist.
Es ist, entgegen der Interpretation durch den Bundesrat, nicht der Sinn der Motion, die Kantone zu einer Zusammenarbeit zu zwingen oder zu verpflichten. Das fordern wir in dieser Motion nicht. Sondern die Motion verlangt, dass der Bund die Kantone bei ihrer Netzwerkstrategie, bei ihrer Koordinationsstrategie, unterstützt und im Rahmen seiner Kompetenzen Anreize schafft. Ich führe das aus.
Wir haben in der sozialen Krankenversicherung das Ziel und die Aufgabe, eine Versorgung zu sichern, die nicht nur qualitativ gut, sondern auch wirtschaftlich sein soll. Das steht ausdrücklich im KVG. Wenn aber jeder Kanton mit Universitätsspital nach eigenem Gutdünken verfährt, dann kann und wird diese Wirtschaftlichkeit gefährdet sein. Hier, Herr Bundesrat, setzt die Motion an - an diesem Punkt.
Was wir möchten, ist Folgendes: Diejenigen Kantone mit Universitätsspital, die ihr Angebot in der hochspezialisierten Medizin - und nur um diese geht es, um die hochspezialiserte Medizin - nicht mit den anderen Kantonen absprechen wollen, sollen das weiterhin dürfen, aber nicht im Rahmen der sozialen Krankenversicherung. Die Motion will also ausdrücklich das Wettrüsten unter den Universitätsspitälern und den medizinischen Fakultäten auf Kosten der sozialen Krankenversicherung verhindern.
Was wir möchten, ist Folgendes: Diejenigen Kantone mit Universitätsspital, die ihr Angebot in der hochspezialisierten Medizin - und nur um diese geht es, um die hochspezialisierte Medizin - nicht mit den anderen Kantonen absprechen wollen, sollen das weiterhin dürfen, aber nicht im Rahmen der sozialen Krankenversicherung. Die Motion will also ausdrücklich das Wettrüsten unter den Universitätsspitälern und den medizinischen Fakultäten auf Kosten der sozialen Krankenversicherung verhindern. Wir möchten, dass der Bundesrat seinen faktisch existierenden Einfluss dort wahrnimmt, wo er ihn wahrnehmen kann, dass er die Netzwerkstrategie der Kantone unterstützt und dass die Kantone einen deutlichen Anreiz erhalten, sich auch wirklich zu einigen.
Worum geht es in der Spitzenmedizin? Man nennt sie auch die hochspezialisierte Medizin. In der ganzen Debatte um die Spitzenmedizin ist immer wieder ausschliesslich über die Transplantationsmedizin gesprochen worden. An ihr entflammte sich die ganze Diskussion, der ganze Streit, und ich halte es auch nicht für einen Zufall, dass sich die Antwort des Bundesrates auf unsere Motion auf die Transplantationsmedizin bezieht - und nur auf sie. In Tat und Wahrheit aber geht es in der GDK-Vereinbarung um sehr viel mehr Gebiete der hochspezialisierten Medizin als nur um die Transplantationsmedizin. Es geht namentlich auch um die interventionelle Neurobiologie - das sind Eingriffe ins Gehirn -, um die hochspezialisierten Bereiche in der Kinderheilkunde, um die Hypophysenchirurgie, um die Behandlung von Schwerverbrennungen und andere hochspezialisierte medizinische Angebote.
Politisch geht es im Grundsatz aber um die Frage, ob wir in der Schweiz in der hochspezialisierten Medizin eine koordinierte Netzwerkstrategie fahren - und das will die Motion unterstützen - oder auf Monopolzentren setzen, wie es der Kanton Zürich möchte, der ja aus der GDK-Vereinbarung ausgeschert ist, die er zuerst unterschrieben hat. Ich finde die Netzwerkstrategie weit besser für die Patientinnen, günstiger für die Prämien- und Steuerzahlerinnen und auch volkswirtschaftlich sinnvoller.
Ich möchte Ihnen das anhand der Transplantationen erklären, weil darüber schon am meisten diskutiert worden ist: Die Transplantation selbst ist für die Patientin oder den Patienten die kürzeste Phase. Die wirklich lange Phase ist diejenige der Betreuung vor und vor allem nach der Transplantation. Diese Langzeitbetreuung ist oft ambulant und braucht sehr, sehr viel Zeit; sie kann Jahre dauern. Auch die Spezialisten, die Chirurgen und Chirurginnen, sind nicht dauernd am Transplantieren; sie sind zuvor und danach auch für Patientinnen und Patienten in anderen hochspezialisierten Bereichen zuständig. Das heisst: Ein einziges Transplantationszentrum müsste also zusätzliche chirurgische Kapazitäten einrichten, und das kostet weit mehr, als wenn man das aufgrund der Netzwerkstrategie mit den bewährten Standorten macht.
Auch die Frage der verbesserten Qualität ist sehr umstritten. Eine minimale Anzahl von Transplantationen ist wegen den Fallzahlen zwar notwendig, das sehen alle ein. Aber auf der einen Seite beginnt irgendwann einmal die Massenabfertigung, die der Qualität nicht zuträglich ist, und auf der anderen Seite haben wir in der Schweiz ein ganz spezifisches Problem: Wir haben nämlich gar nicht genug Organspenden, um das alles zu realisieren. Ich möchte dies hier klar festhalten, Herr Bundesrat Couchepin.
Ich bitte Sie, meine Motion anzunehmen, damit der Bund die Kantone in ihrem Bestreben unterstützen kann, eine koordinierte Netzwerkstrategie aufzubauen und vorwärts zu machen, damit über das KVG ein entsprechender Anreiz geschaffen werden kann, falls es zu langsam geht, und [PAGE 1098] damit es nicht zum medizinischen Wettrüsten kommt. Es soll auch eine gewisse Zeitspanne genannt werden; ich habe in der Motion vorgeschlagen, man solle bis im Frühjahr 2006 abwarten. Die Kantone sollen nochmals versuchen, sich zu einigen; sie sind auch daran. Aber wenn es bis dahin ohne Hilfe des Bundes nicht gelingt, soll dieser unterstützend eingreifen können.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, die Motion anzunehmen.
Ich mache Sie, Herr Bundesrat Couchepin, noch auf etwas aufmerksam: In der Antwort steht, dass Sie auf den NFA hoffen. Das ist auch aus meiner Sicht in Ordnung. Das Problem ist einfach, dass es bis dahin noch drei Jahre dauert, und wir können es nicht zulassen, dass diese Auseinandersetzung während den drei Jahren möglicherweise noch auf Kosten der sozialen Krankenversicherung stattfindet und dass es zu einem Wettrüsten kommt.
Deshalb wünschen wir uns eine Unterstützung des Bundes im Hinblick auf die Netzwerkstrategie der Kantone - so, wie das innerhalb der GDK bereits besprochen und verabschiedet worden ist, auch wenn jetzt ein einziger Kanton ausgeschert ist.