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Rossini Stéphane · Nationalrat · 2015-03-03

Rossini Stéphane · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-03

Wortprotokoll

Art. 10

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2, 4

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 3

Ausserhalb der Bauzonen beurteilt sich die Zulässigkeit von neuen Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkungen im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 nach den Bestimmungen der Raumplanungsgesetzgebung.

[VS]

Antrag der Minderheit I

(Thorens Goumaz, Badran Jacqueline, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Jans, Masshardt, Nordmann, Semadeni)

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Antrag der Minderheit II

(Fässler Daniel, Bäumle, Jans, Müller-Altermatt, Nordmann, Vogler)

Abs. 1

... innerhalb der Bauzonen in geschützten Baudenkmälern sowie in geschützten, ortsbildprägenden Bauten oder Bauteilen neue Wohnungen ...

Abs. 2

Streichen

[VS]

Antrag Vogler

Abs. 1

... innerhalb der Bauzonen in geschützten Baudenkmälern sowie in ortsbildprägenden Bauten oder Bauteilen neue Wohnungen ...

Schriftliche Begründung

Mit den vorgeschlagenen Konkretisierungen wird gewichtigen Bedenken der Initianten Rechnung getragen, womit sie die Grundlage für einen tragfähigen Kompromiss bilden. Gegebenenfalls kann der Ständerat im Rahmen der Differenzbereinigung noch zusätzliche Optimierungen vornehmen. Vorzuziehen ist der Begriff "ortsbildprägend". Ortsbildprägend sind Bauten oder Bauteile dann, wenn sie zahlreich vorkommen und so für den Ort und die Region charakteristisch sind (z. B. Stallbauten in Gemeinden des Obergoms). Solche Bauten oder Bauteile prägen das Ortsbild, womit sie zugleich erhaltenswert sind. Damit wird auch verdeutlicht, dass "erhaltenswert" eine Folge von "ortsbildprägend" ist. Nicht ortsbildprägend und somit auch nicht erhaltenswert sind hingegen Einzelbauten, die für das Ortsbild weder architektonisch noch historisch, noch von der Dorfstruktur her bedeutend sind.

[VS]

Antrag Huber/Amstutz

Abs. 1

... innerhalb der Bauzonen in geschützten oder ortsbildprägenden Bauten neue Wohnungen ...

Schriftliche Begründung

Neue Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkungen, also "klassische" Zweitwohnungen mit kalten Betten, dürfen gemäss Ständerat nicht nur in geschützten, sondern auch in "erhaltenswerten" Bauten bewilligt werden. Der Begriff "erhaltenswert" ist unbestimmt und kann von jeder Gemeinde selber definiert werden. Ist eine Ausnahmeregelung für geschützte Bauten gerechtfertigt, wird nun durch den Begriff "erhaltenswert" praktisch der gesamte sanierungsbedürftige Gebäudepark von den Bestimmungen über den Zweitwohnungsbau ausgenommen. Mit dem alternativen Begriff "ortsbildprägend" wird eine deutlich stärkere Eingrenzung gemacht.

[VS]

Art. 10

Proposition de la majorité

Al. 1, 2, 4

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 3

En dehors des zones à bâtir, la construction de nouveaux logements sans restriction d'utilisation au sens de l'article 7 alinéa 1 est soumise aux dispositions du droit sur l'aménagement du territoire.

[VS]

Proposition de la minorité I

(Thorens Goumaz, Badran Jacqueline, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Jans, Masshardt, Nordmann, Semadeni)

Al. 1, 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

[VS]

Proposition de la minorité II

(Fässler Daniel, Bäumle, Jans, Müller-Altermatt, Nordmann, Vogler)

Al. 1

... à l'intérieur des zones à bâtir, être autorisés dans des monuments protégés ainsi que dans des bâtiments ou parties de bâtiment qui sont protégés et caractéristiques du site, si ...

Al. 2

Biffer

[VS]

Proposition Vogler

Al. 1

... à l'intérieur des zones à bâtir, être autorisés dans des monuments protégés ainsi que dans des bâtiments ou parties de bâtiment qui sont caractéristiques du site, si ...

[VS]

Proposition Huber/Amstutz

Al. 1

... à l'intérieur des zones à bâtir, être autorisés dans des bâtiments protégés ou des bâtiments caractéristiques du site ...