Fässler Daniel · Nationalrat · 2015-03-03
Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-03
Wortprotokoll
Die CVP/EVP-Fraktion ist geschlossen für Eintreten auf diese Vorlage und ebenso geschlossen gegen eine Rückweisung an den Bundesrat.
Als der Souverän in der Volksabstimmung vom 11. März 2012 die von der Stiftung Helvetia Nostra eingereichte Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!" angenommen hatte, war dies für die betroffenen Kantone ein veritabler Schock. Nicht anders erging es uns von der CVP. Wir hatten uns mit aller Kraft dagegen gewehrt, dass den Tourismusregionen vorgeschrieben wird, was sie tun dürfen und was nicht. Dass eine knappe Mehrheit der Stimmberechtigten und der Stände eine andere Meinung vertrat, nahmen wir mit grossem Bedauern zur Kenntnis. Als Demokraten war und ist uns aber auch klar, dass es den neuen Verfassungsartikel, Artikel 75b Absatz 1 der Bundesverfassung, umzusetzen gilt.
Nur - und das ist entscheidend -: Auch dieser neue Verfassungsartikel ist auszulegen und in das Gesamtkonzept unserer Bundesverfassung einzubetten. Das heisst Folgendes: Auch beim Erlass des Ausführungsgesetzes ist dem Verhältnismässigkeitsprinzip Rechnung zu tragen, gilt es den Vertrauensschutz zu beachten, ist die Eigentumsgarantie zu schützen, ist die bei der Raumplanung bestehende Kompetenzordnung zu beachten, ist die Autonomie der Kantone und Gemeinden zu schützen, ist das Ziel der dezentralen Besiedlung zu verfolgen und so weiter und so fort. In diesen [PAGE 43] Schranken soll mit dem Zweitwohnungsgesetz das umgesetzt werden, was die Initianten effektiv wollten, nicht mehr und nicht weniger, nämlich: keine neuen kalten Betten. Das war und ist das Ziel.
Mit dieser Haltung hat unsere Fraktion die Gesetzesarbeit begleitet und, wie ich sagen darf, auch geprägt. Wir kämpfen für die Bedürfnisse der Tourismusregionen, für Tourismusregionen, die vor allem in den strukturschwachen Berggebieten nicht ohne Not stärker unter Druck geraten dürfen. Diese Haltung geben wir nicht unter Referendumsdruck über Nacht auf. Der Entscheid der Schweizerischen Nationalbank zum Mindestkurs des Schweizerfrankens gegenüber dem Euro vom 15. Januar dieses Jahres hat es gezeigt: Die Situation des auslandabhängigen Schweizer Tourismus ist fragil. Wir sind daher gefordert, diesen Regionen Perspektiven aufzuzeigen, auch im Bereich der Zweitwohnungen. Dass wir dabei seit gestern Abend nicht mehr auf die anderen bürgerlichen Kräfte von SVP und FDP zählen können, ist für uns überraschend. Offenbar ist die CVP bei diesem Thema noch die einzige politische Kraft, die sich für den Tourismus in den Berggebieten einsetzt - dies ohne Wenn und Aber. Den gestern in letzter Minute geschlossenen Kompromiss zwischen SVP und FDP auf der einen Seite und einer Vertreterin der Initianten andererseits tragen wir nicht mit. Die Bereitschaft, auf die Möglichkeit von sogenannten Plattformwohnungen zu verzichten und die Umnutzung von altrechtlichen Hotels zu beschränken, wie uns heute mit den Einzelanträgen Huber und Amstutz vorgeschlagen wird, ist für uns unverständlich.
Dieses Spiel machen wir von der CVP/EVP-Fraktion nicht mit. Wir haben keine kalten Füsse bekommen, sondern stehen weiterhin mit beiden Füssen auf gesundem und gutem Boden. Wir sind für die Tourismusregionen, gerade für jene in den Berggebieten, ein verlässlicher Partner und wollen dies auch bleiben. Wenn die SVP mit Blick auf eigene Initiativen ein Problem damit hat, dass ihrer Auffassung nach eine Initiative nicht dem Wortlaut entsprechend umgesetzt wird, ist das ihr Problem. Das darf unsere Arbeit als Gesetzgeber nicht beeinflussen. Wir haben den Auftrag des Stimmvolkes umzusetzen, und wir müssen und dürfen dabei den übrigen verfassungsrechtlich verankerten Grundsätzen Rechnung tragen. Dieser Prämisse folgen wir.
Herr Amstutz, auch wir wollen Rechtssicherheit. Deshalb bleiben wir unserer Linie treu und betreiben keine Hüst-und-Hott-Politik. Der gestern Abend kommunizierte Kompromiss mit einer Vertreterin der Initianten steht auf wackligen Füssen, zumal gleichzeitig festzustellen ist, dass die rot-grüne Seite ihre Rückweisungsanträge nicht zurückzieht. Diese beiden Rückweisungsanträge lehnen wir im Übrigen ab. Dass sie eingereicht wurden und aufrechterhalten bleiben, ist für uns nicht verständlich. Zu den Detailfragen äussern wir uns im Rahmen der Voten zu den einzelnen Blöcken. Ich ersuche Sie dort weitgehend, der Mehrheit zu folgen.