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Schilliger Peter · Nationalrat · 2015-03-03

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-03

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion wird auf die Gesetzesvorlage eintreten und dem vorliegenden Entwurf der UREK-NR weitgehend folgen.

Unseres Erachtens ist es zentral und wichtig, dass der im Jahre 2012 vom Volk beschlossene Verfassungsartikel nun im entsprechenden Bundesgesetz eine Umsetzung findet. Die seit der Abstimmung vergangenen Jahre brachten dem Tourismus und den Feriendestinationen eine grosse Unsicherheit. Investitionen wurden auf Eis gelegt, was auch die Binnenwirtschaft der Bergregionen belastete. Die Reduktion von Arbeitsplätzen und damit Abwanderungen aus den Bergtälern sind eine Folge davon. Die vorhandene Rechtsunsicherheit können wir mit der anstehenden Gesetzesberatung und einer baldigen Verabschiedung der Vorlage beenden. Die touristisch orientierten Bergregionen werden uns für die Klärung dieser offenen Fragen dankbar sein, denn die Frankenstärke und die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative stellen diese Regionen vor noch weitere Herausforderungen.

Wir stehen dafür ein, dass die Initiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!" eine vernünftige und pragmatische gesetzliche Umsetzung erfährt. Wir sind klar der Meinung, dass es einen Unterschied macht, ob Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent und mehr eine Einschränkung für die Realisierung weiterer Zweitwohnungszentren erhalten oder ob die Nutzung und Weiterentwicklung von bestehendem Wohnraum akribisch reguliert und entsprechend eigentumseinschränkend verunmöglicht wird.

Die Initiative will den "uferlosen" Bau von Zweitwohnungen stoppen. Die Initiative will damit keine weiteren Bergdörfer, welche durch Neubauquartiere des Typus "kalte Betten" geprägt werden. Bergdörfer und Tourismusregionen sollen leben, dies bedeutet jedoch auch, dass bestehender Wohnraum möglichst flexibel weitergenutzt werden kann. Dass bestehende Häuser leer stehen sollen, dient den Bergdörfern nicht und entspricht auch nicht den Anliegen der Initianten selbst.

Die FDP-Liberale Fraktion steht ebenso für eine eigentumsrechtliche Bestandesgarantie ein. So darf die Nutzung altrechtlicher Erst- und Zweitwohnungen durch das neue Bundesgesetz weder eingeschränkt noch mit neuen Nutzungsbeschränkungen belastet werden. Dies würde sowohl unseren Vorstellungen eines Eigentumsschutzes wie auch den Anliegen der Initianten widersprechen.

Auch stehen wir ein für die Verhinderung unnötiger Bürokratie. Der entsprechende Antrag der Mehrheit der UREK geht in die richtige Richtung, denn er befreit Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil wesentlich unter 20 Prozent liegt, von der Deklarationspflicht. Zwei Drittel aller Gemeinden und die Bundesverwaltung - denken Sie an die Kosten - werden uns dafür dankbar sein.

Es liegen zwei Rückweisungsanträge vor. Sie verlangen eine strengere Deklaration von Zweitwohnungen bzw. mehr Restriktionen für den Besitzstand an altrechtlichen Wohnungen. Die Minderheiten bevorzugen ein Gesetz, welches in Gemeinden, die mit Zweitwohnungen belastet sind, jeden Quadratmeter regelt; damit wäre eine vernünftige und zeitgemässe Anpassung nicht mehr möglich. Solche Denkansätze reduzieren jedoch auch die Motivation für energetische Sanierungen; dass den Antragstellern diese Auswirkung bewusst ist, bezweifle ich. Meinen vorangehenden Ausführungen ist zu entnehmen, dass aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion die Ablehnung dieser Rückweisungsanträge die logische Folge ist.

Unsere Fraktion akzeptiert einen Volksbeschluss, akzeptiert den Volkswillen. Sie ist bereit, eine Initiative pragmatisch und mit Vernunft umzusetzen. Wir sind auch bereit, Kompromisse einzugehen, um baldige rechtliche Sicherheit zu erhalten. Aus diesem Grunde wurden gestern von unserer Fraktionspräsidentin entsprechende Einzelanträge eingereicht. Die erfolgreiche schweizerische Politik ist von Kompromissen und Rechtssicherheit geprägt. Die Umsetzung anderer Initiativen wird eine ähnliche politische Bereitschaft erfordern.

In diesem Sinne bitte ich Sie namens der FDP-Liberalen Fraktion, auf den Gesetzentwurf einzutreten, die Rückweisungsanträge abzulehnen, eine Beschlussfassung im Sinne der Mehrheit zu unterstützen und die Kompromissanträge Huber und Amstutz zu unterstützen.