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Girod Bastien · Nationalrat · 2015-03-03

Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-03-03

Wortprotokoll

Es ist schwierig, in Worten zu fassen, wie skandalös das Parlament hier Volksrechte und Verfassung mit Füssen getreten hat. Am besten gelingt das wohl mit einem Vergleich mit einer anderen Initiative: Nehmen wir an, bei der Umsetzung der Minarett-Initiative würden wir ein Gesetz machen und sagen, Minarette dürften weiterhin gebaut werden, wenn sie auf einer Online-Plattform ausgeschrieben würden und festgehalten würde, dass sie auch als Kirchen genutzt werden dürften. Oder man würde sagen, bestehende Türme oder Kirchen dürften in Minarette umgewandelt werden, weil sie ja altrechtlich seien. Das ist etwa das, was das Parlament mit der Zweitwohnungs-Initiative macht, und das Ganze wird man am Schluss dann auch noch für dringlich erklären. Bei den Minaretten leuchtet das klar ein, bei den Zweitwohnungen scheint man auf dem demokratischen Ohr taub zu sein.

Die Verwässerungsgeschichte hat schon im Bundesrat begonnen. Schon der Bundesrat hat mit den Plattformwohnungen, aber auch bei den Hotels und den altrechtlichen Wohnungen eine Verwässerung vorgeschlagen. Statt diese Verwässerung zu korrigieren, wurde sie im Ständerat und jetzt von der Mehrheit der Kommission verschlimmert. Die Vorlage ist schlussendlich kein gutes Rezept gegen die Frankenkrise, nein, sie ist ein Geschenk für Immobilienspekulanten und die Bauwirtschaft. Der Tourismus und die Bevölkerung würden unter dieser Vorlage leiden, denn weitere kalte Betten sind nicht das, was unser Tourismus braucht. Der Tourismus braucht warme Betten, und durch den Bau weiterer kalter Betten zerstört man eigentlich das wichtigste Kapital, die wichtigste Qualität des Tourismus, nämlich die intakten Berglandschaften. Gleichzeitig führt die Vorlage auch dazu, dass ein erhöhter Druck entsteht, dass die einheimische Bevölkerung ihre Wohnungen verkauft, in Zweitwohnungen umwandelt und sich in der Peripherie ansiedelt. Dieser sogenannte Dominoeffekt ist übrigens nun auch im mittels einer Notoperation vorgeschlagenen Kompromiss nicht berücksichtigt.

Zu dieser Notoperation: Wissen Sie, wenn man einer Vorlage alle Zähne ausschlägt und dann in einer Notoperation wieder gewisse Zähne einfügt, dann hat die Vorlage sicher keinen gesunden Biss. Das ist jetzt auch beim Kompromissvorschlag der Fall. Schlussendlich würde die Bevölkerung darunter leiden: Diese ist vergessen gegangen, ihre Anliegen sind durch die Maschen gefallen. Das Anliegen der Bevölkerung, die Umwandlung der altrechtlichen Wohnungen, ist nicht aufgenommen worden. Hier besteht wirklich die Gefahr, dass ein Verdrängungseffekt stattfindet. Artikel 13 ist ungenügend und lässt vieles - zu vieles - offen.

Ich bitte Sie deshalb, wenn Sie die Volksrechte und den Volksentscheid wirklich ernst nehmen wollen, meinen Rückweisungsantrag zu unterstützen. Dann bekommt der Bundesrat in Anbetracht dieser neuen Mehrheiten, die das plötzlich ernst nehmen - das war ja vor der Erstellung der Vorlage des Bundesrates nicht so! -, die Möglichkeit, eine Vorlage zu erarbeiten, welche den harten Kern dieser Verfassungsbestimmung, den auch das Bundesgericht bestätigt hat, wirklich ernst nimmt. Mit dieser Vorlage würden die notwendigen raumplanerischen Massnahmen zur Umsetzung und zum Schutz der Berglandschaft ergriffen. Mit dieser Vorlage würde genau beschrieben, wo man Ausnahmebestimmungen - und nicht irgendwelche flächendeckende Bestimmungen, welche überall angewendet werden können - braucht: Das wäre dort, wo es sich um warme Betten handelt, der Fall, also bei Zweitwohnungen, die nachweislich so gut touristisch bewirtschaftet sind, dass man ihre Betten als warme Betten bezeichnen kann. Das wäre in jenen Regionen der Fall, wo man Abwanderung hat. Dort braucht es Ausnahmen, aber es braucht sie nicht flächendeckend für alle Regionen.

Ich bitte Sie deshalb: Nehmen Sie den Volkswillen ernst! Unterstützen Sie meinen Minderheitsantrag auf Rückweisung!

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