Badran Jacqueline · Nationalrat · 2015-03-03
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-03
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat aus dem Volkswillen und dem Verfassungsauftrag gemäss dem Zweitwohnungsartikel einen löchrigen Käse, einen Emmentaler, gemacht. Der Ständerat hat daraus einen Appenzellerkäse gemacht. Und die Kommission des Nationalrates hat den Käse ganz eliminiert und vom Volkswillen ein einziges grosses Loch gelassen, bestehend aus Rechtsunsicherheit und Bürokratie. Sie haben jetzt die Gelegenheit, aus dem verbliebenen Loch beim Volkswillen durch die ersatzlose Streichung von Artikel 7 Absatz 2 Litera c und Artikel 8 - also zu diesen ominösen Plattformwohnungen - einen Gruyère zu machen, auch wenn die SP-Fraktion lieber einen lochlosen Vacherin gehabt hätte.
In Artikel 7 werden die drei Ausnahmen aufgelistet, bei denen der Bau von spezifischen Zweitwohnungen zulässig ist. Das sind erstens die Einliegerwohnungen, zweitens die Wohnungen mit strukturierter Beherbergung - also warme Betten - und drittens die sogenannten Plattformwohnungen. Dies sind Wohnungen, die, nicht genauer umschrieben, auf [PAGE 48] irgendeiner Vertriebsplattform ausgeschrieben werden sollen - eine plumpe Formalie ohne jegliche Kontrolle und, schlimmer noch, ohne bestehende Nachfrage, wie Kollegin Semadeni vorhin präzis ausgeführt hat. Die Folge: Hätte ein Zweitwohnungseigentümer nicht vermieten wollen, hätte er es auch nicht gemusst. Hätte er jedoch vermieten wollen, hätte er nicht gekonnt. Es sind also kalte Betten auf kaltem Weg.
Sie haben nun in letzter Sekunde den "Rank" doch noch gefunden. Artikel 7 Absatz 2 Litera c anzunehmen hätte bedeutet, die Zweitwohnungs-Initiative und damit den Volkswillen nicht nur auszutricksen, sondern regelrecht mit Füssen zu treten. Wir sind froh, dass Sie mit der ersatzlosen Streichung von Artikel 7 Absatz 2 Litera c und des Folgeartikels 8 - wenn auch zu spät und nur aus Imagegründen - unserer Verfassung ein klein wenig mehr Achtung verschaffen. Aber erlauben Sie mir die Bemerkung: Eine saubere, unsere Verfassung und den Volkswillen respektierende, verantwortungsbewusste Legiferierung geht anders. Denn sagen wir es klar: Artikel 7 Absatz 2 Litera c hätte vor dem Bundesgericht keine Sekunde Bestand gehabt. Sie haben also auch keinen Kompromiss gemacht, wie verkündet, sondern ein Entlastungsprogramm für unser Bundesgericht.
Die SP-Fraktion bittet das Parlament, nachdem wir einige Kröten schlucken mussten und viel Kompromissbereitschaft und Flexibilität gezeigt haben, konsequenterweise auch bei Artikel 2 Absatz 4 dem Ständerat zu folgen, weil wir sonst völlig unnötigerweise ein rechtssystematisches "Chrüsimüsi" produzieren. Namentlich genau dort, wo wir noch intakte Dörfer haben, haben wir mit dieser Regelung, dass eigentlich bewirtschaftete Betten den Erstwohnungen gleichgestellt werden, ein Problem, das die Initianten und das Volk nicht wollten, nämlich dass genau dort weiter gebaut werden kann.
Das Gleiche gilt für Artikel 4, "Wohnungsinventar", bei dem die Anträge der Kommissionsmehrheit die Dinge ohne Not komplizieren.
Ebenso bittet Sie die SP-Fraktion, sämtliche Einzelanträge, die diesen Block betreffen, abzulehnen, da sie noch mehr Schlupflöcher und zusätzliche Rechtsunsicherheit schaffen.