Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-03-03
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-03-03
Wortprotokoll
Eine Umnutzung beinhaltet in der Regel, dass Sie auch alte Teile abreissen, und Sie müssen die Baute mit derselben Fläche und Kubatur wieder erstellen. Die Baute kann aber auch abbrennen, und dann dürfen Sie sie auch neu erstellen. Umnutzung heisst aber primär schon, die bestehende Baute umzubauen. Wenn es gar nicht anders geht und das kantonale Recht es zulässt - das trifft in der Regel innerhalb der Bauzone auch zu -, könnte man die Baute auch abbrechen. Sie muss aber nach den engen Erfordernissen der vorbestehenden Kubatur wieder aufgebaut werden.