Dunant Jean Henri · Nationalrat · 2001-12-11
Dunant Jean Henri · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-11
Wortprotokoll
Für den Arzt bleibt auch bei einem Patienten mit unheilbarer Krankheit die Aufgabe bestehen, körperliche und seelische Leiden zu lindern. Die absichtliche Tötung eines Menschen - das ist die direkte aktive Sterbehilfe - darf niemals Aufgabe des Arztes oder gar irgendeines anderen Täters werden. Das Gesetz verbietet es, einem Mitmenschen das Leben zu nehmen. Die praktische Medizin indessen wird mit Situationen konfrontiert, in denen sich die Möglichkeit der indirekten aktiven Sterbehilfe aufzudrängen scheint. Nicht selten wird der Arzt durch den Sterbenden oder durch dessen Familie gebeten, die Leiden zu verkürzen, wenn alle Therapien versagt haben. Es ist deshalb verständlich, wenn die Niederlande versucht haben, einer stillen Usanz einen gesetzlichen Rahmen zu geben. Die aktive Sterbehilfe darf jedoch niemals zu einer harmlosen Tat oder gar zu einer Routinehandlung werden. Die Tötung eines Menschen muss grundsätzlich ein Tabu bleiben.
Die Legalisierung der direkten aktiven Sterbehilfe lässt mangelnden Respekt vor dem Leben erkennen. Es ist nur ein kleiner Schritt von der direkten aktiven Sterbehilfe aus Mitleid zur Sterbehilfe aus ökonomischen Gründen, z. B. zur Entlastung der Spitäler von hoffnungslos erkrankten Patienten mit grossem Behandlungsaufwand. Die moderne Gesellschaft ist nicht mehr imstande, ihre Sterbenden zu begleiten. Diese sind in ihren Augen unbequem und unnütz geworden. Die Legalisierung der direkten aktiven Sterbehilfe erscheint in diesem Licht als erschreckende Bequemlichkeit.
Die Fristenlösung am Anfang und die aktive Sterbehilfe am Ende der Lebenslinie passen ins gleiche Bild. Wir setzen uns über höhere Werte hinweg. Was für Indikationen, Gründe und Weltanschauungen könnten dazu führen, dass Leben auch mitten in der Lebenslinie willkürlich ausgelöscht wird? Wurde dies nicht schon in der Zeit eines Menschenlebens im zivilisierten Europa so gemacht? Wollen wir eine staatlich gebilligte, vorsätzliche Tötung? Die Bevölkerung soll so etwas schon gar nicht vom Arzt erwarten können.
Wir Politiker sind es dem Volk schuldig, dafür zu sorgen, dass Missbräuche nicht aufkommen, dass die Grenze zum Tötungsakt ernst genommen wird. Die Autonomie, also die Selbstbestimmung des Patienten, ist hochzuhalten. Sie hat aber ihre Grenzen dann, wenn Selbstbestimmung zur Fremdbestimmung wird. Der Patient darf nicht erwarten, dass andere ihn umbringen. Bei der Beihilfe zum Suizid wird der letzte Entscheid zur Tötung dem Patienten überlassen. Bei der direkten aktiven Sterbehilfe wird der Arzt zum Täter.
Herr Cavalli, ich verstehe Ihren Vorstoss, ist er doch aufgrund Ihrer täglichen Erfahrung mit Endzuständen bei hoffnungslos Erkrankten entstanden. Wie gesagt, ich verstehe ihn, billige ihn jedoch nicht. Ein Arzt darf nicht den lieben Gott spielen.
Die SVP-Fraktion ist gegen die Aufhebung der Strafbarkeit der direkten aktiven Sterbehilfe und bittet Sie, der Parlamentarischen Initiative Cavalli keine Folge zu geben.