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Hurter Thomas · Nationalrat · 2015-06-18

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-18

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, noch ein paar Ausführungen zur Ausserdienststellung und zu den Finanzen zu machen, aber auch ganz kurz zu den entsprechenden Einzelanträgen, die hier noch vorliegen.

Zur Ausserdienststellung von Rüstungsgütern gemäss Artikel 109a Absätze 4 und 5: Sie mögen sich noch erinnern, dass wir im Parlament die Motion Niederberger 11.4135 angenommen haben, die eigentlich verlangt, dass die Ausserdienststellung dem Parlament vorgelegt wird, damit das Parlament darüber befinden kann. Der Bundesrat hat jetzt Folgendes gemacht: Er hat diese Motion entsprechend in diesem Gesetz umgesetzt. Im Entwurf des Bundesrates heisst es: "Ausserdienststellung ... von Rüstungsgütern, deren Beschaffung die Bundesversammlung beschlossen hat." Der Ständerat hat dies abgeändert - Sie kennen die Ausgangslage -, indem er gesagt hat, die Bundesversammlung solle sich nur über die Ausserdienststellung von Kampfflugzeugen äussern und diese beschliessen. Das Thema hat natürlich an Bedeutung gewonnen, nicht nur wegen der Ausserdienststellung des Tiger F-5, sondern grundsätzlich wegen verschiedener Waffensystemen.

Die Minderheit I (Müller Walter) möchte es auf grosse Waffensysteme beschränken. Der Bundesrat hat das auch in der Kommission ausgeführt. Wenn es heisst: "Rüstungsgüter, deren Beschaffung die Bundesversammlung beschlossen hat", dann kann es also durchaus sein, dass wir uns am Schluss in diesem Parlament über die Ausserdienststellung von Fahrzeugen unterhalten müssen; das ist, glaube ich, sicher nicht zielführend. Deshalb ist wahrscheinlich der Ansatz der Minderheit Müller Walter ein Ansatz, der in die richtige Richtung geht. Er war in der Kommission aber trotzdem der Meinung - das hat er auch ausgeführt -, dass in diesem Begriff zu viel Spielraum für Interpretation besteht. Deshalb hat die Mehrheit der Kommission an der Version des Ständerates und damit also nur an der Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge festgehalten.

Die Mehrheit bittet Sie - das Stimmenverhältnis war knapp, 12 zu 11 Stimmen -, bei Artikel 109a dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

Es gibt eine ähnliche Regelung in Artikel 130c; hier geht es um die Ausserdienststellung von Kampf- und Führungsbauten. Die Kommission hat beschlossen, diese Bestimmung aus Kohärenzgründen zu streichen - sie hat das mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen getan. In Zukunft soll das Parlament also nur noch über die Ausserdienststellung von Kampfflugzeugen befinden.

Nun zu den Finanzen: Wir haben jetzt schon ein paar Stunden über die Finanzen gesprochen und darüber, welcher Zusammenhang zu den Beständen vorliegt. Ich verzichte darauf, hier noch einmal darauf einzugehen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass ein Bestand von 100 000 Angehörigen der Armee und ein Zahlungsrahmen von mindestens 5 Milliarden Franken unterstützt werden sollten.

Dann ist noch die Frage zu klären, ob das im Gesetz oder in den Übergangsbestimmungen geregelt werden soll. Hier hat die Kommission mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, dass das im Gesetz festgeschrieben werden soll. Der Grund dafür ist, dass man Planungssicherheit schaffen und dem Bundesrat das klare Signal geben möchte, dass man der Armee endlich diese Finanzen geben möchte. Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie also, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen und hier den Betrag von 5 Milliarden Franken im Gesetz festzuschreiben.

Nun gibt es noch den Einzelantrag Portmann, der der Kommission nicht vorgelegen hat. Gemäss diesem Antrag soll in den Übergangsbestimmungen festgelegt werden, dass in den ersten vier Jahren insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung stehen sollen. Ich kann die Meinung der Kommission hierzu nicht äussern. Die Mehrheit in der Kommission war aber der Meinung, dass die Finanzen explizit festgelegt werden sollten, wie die Diskussion in der Kommission eben gezeigt hat. Insofern sind wir froh, wenn Sie das heute irgendwo festlegen, damit eben der Armee gegenüber auch eine Verbindlichkeit besteht.

Beim Antrag Hess Lorenz geht es noch um eine zusätzliche Lückenschliessung, wenn ich das richtig verstanden habe. Auch dieser Antrag lag so der Kommission nicht vor. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass die Kommission der Meinung ist, dass alles, was die Finanzen der Armee sichert, sicherlich in die richtige Richtung weist.

Dann gibt es noch den Einzelantrag Aebischer Matthias, den wir auch noch zu behandeln haben. Hier geht es um eine Gleichstellung. Bisher wird im Sportförderungsgesetz der Militär- und Zivilschutzdienst genannt, aber der Zivildienst nicht. Der Antragsteller möchte das hier nachholen. Ich denke, dass das in Ihrem Sinne ist. Doch dieser Antrag lag, wie gesagt, der Kommission nicht vor.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, die Finanzen für die Armee zu regeln, damit entsprechende Planungssicherheit besteht, und der Festlegung in einer gesetzlichen Bestimmung zuzustimmen.