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Hess Lorenz · Nationalrat · 2015-06-18

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2015-06-18

Wortprotokoll

Namens der BDP-Fraktion äussere ich mich zu den Artikeln, die das Bereitstellen der Mittel für die Armee betreffen. Es gibt hier, wie wir in der vorliegenden Fahne sehen, verschiedene Ansätze. Es gibt die Meinung, nichts im Gesetz festschreiben zu wollen; es gibt den Ansatz - das ist dort, wo wir über 5 oder 5,4 Milliarden Franken diskutieren -, die Summe im Gesetz festzulegen; und es gibt die Möglichkeit, in den Übergangsbestimmungen zu regeln, in welchem Rahmen sich die Mittel für die Armee bewegen sollen.

Zur Grundsatzfrage, ob und wie das Festlegen der Mittel geregelt werden soll, ist für die BDP-Fraktion klar, dass wir die 5 oder allenfalls 5,4 Milliarden Franken nicht im Gesetz bereitstellen; das hat auch mit Gründen der Systematik in der Gesetzgebung zu tun. Wir lehnen deshalb diese beiden Anträge, den Antrag der Mehrheit und den Antrag der Minderheit I, ab.

Dort, wo sich die Frage betreffend den Zahlungsrahmen zwischen den von Kollege Portmann beantragten 20 Milliarden auf der einen Seite und den von der Minderheit Allemann beantragten 17,6 Milliarden Franken auf der anderen Seite stellt, unterstützt die BDP-Fraktion den Einzelantrag Portmann auf 20 Milliarden.

Bezüglich des Einzelantrages Hess Lorenz erlaube ich mir eine kleine Präzisierung in der Formulierung, die unglücklich ausgefallen ist - wir hatten keine Zeit mehr, diese Formulierung hier zu ändern. Der Antrag lautet im Moment: "Bis zur erstmaligen Verabschiedung des Zahlungsrahmens ... betragen die finanziellen Mittel der Armee mindestens 5 Milliarden Franken pro Jahr." Ich möchte zuhanden der Materialien und zuhanden der Behandlung im Ständerat festhalten, dass die Meinung hier natürlich diese ist: Solange der Zahlungsrahmen nicht festgesetzt, rechtskräftig ist, beträgt der jährliche Betrag 5 Milliarden.

Worum geht es? Mit dem Einzelantrag Portmann können wir im Rahmen der Finanzplanung mit 20 Milliarden Franken über die ganze Periode die Summe sicherstellen, die nötig ist. Mit dem neuformulierten Einzelantrag Hess Lorenz stellen wir sicher, dass die 5 Milliarden Franken gewährleistet sind, solange der Zahlungsrahmen nicht rechtskräftig verabschiedet ist. Es handelt sich hier also sozusagen um die Auffangposition, damit nicht im Rahmen einer möglichen Verzögerung ein Vakuum entsteht und dann die Zahlung nicht erfolgt.

Wenn man es mit dem Bereitstellen der nötigen Mittel für die Armee ernst meint - die Mittel wurden übrigens von diesem Gremium hier schon beschlossen -, dann macht es Sinn, in der Langfristigkeit den Einzelantrag Portmann zu unterstützen und für die mögliche Übergangsfrist mit meinem Einzelantrag die 5 Milliarden Franken pro Jahr, wie Sie sie schon beschlossen haben, sicherzustellen.

Ich bitte Sie also, wenn es Ihnen ernst ist mit dem Bereitstellen der Mittel für die Armee, den beiden Einzelanträgen Portmann und Hess Lorenz zuzustimmen.

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