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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2014-09-18

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-18

Wortprotokoll

Gerne nehme ich das Votum meines Vorredners auf und gehe auf unser aktuelles Umweltschutzgesetz ein. Sie sagen, die Schweiz habe ein gutes Umweltschutzgesetz und es könnte noch mehr damit getan werden. Ich finde das auch. Wir haben eine gute Grundlage, ein gutes Umweltschutzgesetz. Aber schauen wir einmal, wann und weshalb es entstanden ist: Es stammt aus einer Zeit, in der die Probleme noch viel stärker national gelöst wurden - und auch national gelöst werden konnten. Es stammt aus einer Zeit, als die Schweiz bezüglich Umweltschutz mit Fug und Recht als Pionierin bezeichnet werden konnte. Denken wir zum Beispiel an die Einführung der Pflicht für Katalysatoren. Wirtschaft und Wissenschaft haben sich seither weiterentwickelt. Offensichtlich ist, dass die Verflechtung über nationale Grenzen hinweg viel komplexer und intensiver geworden ist. Das hat sich auch auf die Ausrichtung der Schweizer Wirtschaft ausgewirkt. Aus wissenschaftlicher Sicht kommt hinzu, dass bei einem Produkt heute auf die Umweltbelastung über den ganzen Produktions- und Lebenszyklus geachtet wird. Der Begriff "Ressourceneffizienz" hat heute eine andere, erweiterte Bedeutung. Unser Umweltschutzgesetz aus den Achtzigerjahren ist grundsätzlich gut - damals war es sogar sehr gut -, aber es hinkt aus heutiger Sicht in gewissen Punkten hintennach. Das weist nicht nur auf einen Handlungsbedarf aus Sicht der Umwelt hin, sondern kann darüber hinaus auch für Schweizer Produzierende ein grosses Problem darstellen. Darum ist die Revision, die uns heute vorliegt, kein Reflex, Herr Schmid, sie ist vielmehr sehr berechtigt.

Wichtig ist in diesem Kontext - zumindest im Kontext Konsum als einer der Bereiche, die hiervon tangiert werden -, dass 73 Prozent der aus dem Konsum rührenden Umweltbelastung heute aus dem Ausland importiert werden. Das hat mich sehr überrascht. Es gibt verschiedene Beispiele, die diese Problematik der sozusagen importierten Umweltbelastung aufzeigen.

Da ist beispielsweise das Palmöl; dieses befindet sich in einer Reihe von Produkten, die wir jeden Tag kaufen. Ein substanzieller Teil davon stammt aus Gebieten, in denen Tropenwald zerstört wurde und wird. Es ist ja nicht so, dass nicht reagiert wird; die Leistung unserer Wirtschaft wurde erwähnt, und auch ich betone das. Teile der Industrie und auch NGO haben gewisse Minimalstandards vereinbart, mit denen zumindest weniger Tropenwald zerstört wird. Unsere Grossverteiler in der Schweiz wie Coop und Migros leisten einen grossen Beitrag, sie geben sich Mühe, sich an solche Standards zu halten. Aber dann gibt es leider auch Trittbrettfahrer. Das müssen wir auch im Auge behalten. Es sind Trittbrettfahrer, die sich eben nicht daran halten, die fast nichts einhalten. Das ist ein echtes Problem, zum Beispiel für einheimische Produzenten von Fetten und Ölen. Sie müssen sich an zahlreiche Auflagen halten. Das ist unser Recht, das vorgeschrieben ist, unser Gesetz. Im Importbereich aber fehlen dann verbindliche Vorgaben.

Ein anderes Beispiel ist Holz. Wer in der Schweiz Holz einkauft, müsste sich doch eigentlich darauf verlassen können, dass dieses nicht aus illegalem Schlag in den Tropenwäldern kommt. Aber - aber! - leider ist die entsprechende Einfuhr in die Schweiz nicht verboten. Zwar wird von gewissen Gegnern der Vorlage hier das Gegenteil behauptet. Vielleicht ist es auch gut, wenn die Frau Bundesrätin nachher noch auf diesen Teil eingeht oder auf solche Behauptungen. Auch Martin Schmid hat gesagt, es könnte schon heute mehr getan werden, aber nicht immer und nicht in allen Bereichen. Diese Lücken sollen eben hier mit dieser Vorlage geschlossen werden.

Auch hier wieder gilt: Diese Lücken sind nicht nur aus Sicht der Ökologie ein Problem. Sie weisen auch auf einen Handlungsbedarf hin, der für unsere Wirtschaft wichtig ist. Die USA, Australien und die EU haben bereits Regelungen erlassen. Weil aber in der Schweiz ohne eine gesetzliche Grundlage, wie sie der Gegenvorschlag des Bundesrates vorsieht, in gewissen Bereichen keine Möglichkeit existiert, um die entsprechenden internationalen Regulationen - hier im Bereich des Holzes die Timber Regulation - zu übernehmen, sind unsere Unternehmen mit Nachteilen konfrontiert. Den Exporteuren von Schweizer Holz für das europäische Ausland können dadurch künftig sogar technische Handelshemmnisse drohen.

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir, wenn wir von den Wirtschaftsinteressen reden, doch noch einen Blick auf die Vernehmlassungsantworten aus der Wirtschaft werfen. Dort stellt man etwas Interessantes fest. Je näher ein Wirtschaftszweig an der Vorlage ist, je näher dran Unternehmen sind und je stärker sie in diesem Sinn auch von einer solchen Revision betroffen sind, desto positiver ist eigentlich [PAGE 853] ihre Stellungnahme in der Vernehmlassung. Das müsste uns doch auch zum Denken anregen.

Hinweisen möchte ich auch noch auf die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten, die von Kollege Theiler kurz gestreift wurden. Ich glaube, gerade die Konsumierenden haben ein legitimes Interesse daran, zum Beispiel im Bereich des Konsums und der Lebensmittelsicherheit, Vertrauen haben zu können, dass das, was sie kaufen, minimalen Normen entspricht. Entsprechend haben sich ja auch drei wichtige Konsumentenorganisationen ausdrücklich positiv zu dieser Vorlage geäussert.

Zusammenfassend gesagt: Ja, es gibt Handlungsbedarf, das wurde ja auch von kaum einer Seite wirklich bestritten; ja, die Initiative mag sehr weit gehen, dem stimme ich zu, aber sie legt den Finger unbestrittenermassen auf einen wichtigen Punkt; und ja, es braucht einen pragmatischen Weg, um dem Handlungsbedarf zu begegnen. Genau das will der Bundesrat mit seinem indirekten Gegenvorschlag, und zwar immer unter Berücksichtigung freiwilliger Vereinbarungen der Wirtschaft, die ja eigentlich die Basis der bundesrätlichen Vorlage darstellen. Die Vorlage erlaubt aber darüber hinaus, bei Trittbrettfahrern einzugreifen. Sie sorgt für Verbindlichkeit und ist in diesem Sinn absolut im Interesse der nachhaltigen Wirtschaft.

Ich komme noch kurz zu den Anträgen auf Rückweisung. Der Bundesrat und die Verwaltung haben ihre Vorstellung einer Revision vorgelegt. Es ist unser gutes Recht, damit nicht oder nicht vollständig einverstanden zu sein. Ich höre die Vorbehalte, ich nehme sie ernst und kann ihnen in gewissen Teilen auch zustimmen. Aber jetzt sind wir am Zug, es ist jetzt an uns, eine Überarbeitung der Vorlage vorzunehmen. Wenn die Rückweisung sinnvoll sein soll, muss die Vorlage deshalb an die Kommission gehen, nicht an den Bundesrat. Ich lehne den Antrag Hess Hans ab und danke insbesondere dem Kommissionspräsidenten dafür, dass er das Verfahren so detailliert dargelegt hat. Wir haben dadurch gesehen, dass mit dem Antrag Hess Hans eine unnötige Zusatzschlaufe gemacht würde und dass gewisse Fristen nicht mehr eingehalten werden könnten.

Wir müssen sehen, dass beide Rückweisungsanträge gegenüber der Vorlage kritisch sind. Sie verlangen aber, Herr Schmid, nicht eine grundsätzliche Neugestaltung; sie verlangen vor allem eine Entschlackung. Ich bin sicher, dass das im Rahmen der Kommissionsarbeit aufgenommen werden kann. Das ist ja unsere gesetzgeberische Arbeit. Der Antrag Graber Konrad ermöglicht eine solche Überarbeitung, er ermöglicht auch die Einhaltung der Fristen. Er ist eigentlich die Versinnbildlichung des "Ja, aber", das erwähnt wurde. Ich glaube, wenn man "Ja, aber" sagt, ist der Weg über den Antrag Graber Konrad richtig.

Mein letzter Hinweis betrifft noch einmal die Volksinitiative: Sie sehen, dass ich nicht zur Minderheit Cramer zu Vorlage 1 gehöre. Wenn man aber auf den indirekten Gegenvorschlag nicht einmal eintreten würde, wenn dadurch der Handlungsbedarf also völlig verneint würde, dann sähe ich aus meiner persönlichen Sicht keine andere Möglichkeit, als der Initiative zuzustimmen. Das ist ein Gedanke, der auch in der Bevölkerung entsprechend formuliert werden könnte.

Ich plädiere für Eintreten und werde dem Antrag Graber Konrad zustimmen.

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