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Schmid Martin · Ständerat · 2014-09-18

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-18

Wortprotokoll

Es ist überhaupt nicht meine Absicht zu filibustern, weil wir ja wissen, dass die Bundesrätin um 11.00 Uhr diesen Saal verlassen muss und wir diese Diskussion jetzt letztlich zu Ende führen sollten. Ich lege meine Position gerade offen: Ich bin gegen diese Initiative, und ich bin auch gegen Eintreten auf diesen Gegenvorschlag. Ich bitte Sie trotzdem, auch mir noch ein paar Minuten Redezeit zu diesen Gesetzgebungsprojekten zuzugestehen.

Wie viele meiner Vorredner erachte auch ich die Initiative, die die Zielsetzung hat, dass wir eben in 25 Jahren unseren ökologischen Fussabdruck auf den Faktor 1 reduzieren, als unrealistisch. Wir müssten unsere Lebenshaltung so einschränken, dass das auch in Bezug auf die Mobilität für viele Regionen zu einschränkend wäre. Deshalb kann nur der Schluss zugelassen werden, wie ihn auch der Bundesrat zieht, dass die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen ist, weil sie eben zu negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und auf die Beschäftigung hätte.

Ich bitte Sie aber gleichzeitig auch, auf den indirekten Gegenvorschlag nicht einzutreten. Ich teile die Auffassung von Kollege Luginbühl, dass nicht jeder Initiative, möge sie auch noch so extrem sein, reflexartig ein Gegenvorschlag entgegenzustellen ist. Es sollte meines Erachtens vielmehr genau hingeschaut werden, ob wir wirklich dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf haben oder nicht. Aus meiner Sicht haben wir diesen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf nicht, um hier ein neues, flächendeckendes, anders konzipiertes Umweltschutzgesetz auf die Beine zu stellen.

Ich bin auch überzeugt, dass die Initiative beim Volk keine Chance haben wird, weil die Schweizer Bevölkerung keine Volkswirtschaft will, wie sie heute in diesem Bereich beispielsweise Togo hat oder die Philippinen. Das ergäbe zu grosse Einschränkungen. Einen Gegenvorschlag sollten wir nur dann vorlegen, wenn die Initiative realistische Aussichten auf eine Annahme hätte oder eben ein nachweislicher Gesetzgebungsbedarf bestünde.

Die Initiative und der indirekte Gegenvorschlag implizieren beide zu einem gewissen Teil das Bild einer verschwenderischen und dreckigen Wirtschaft. Diese Annahme ist meines Erachtens falsch. Schweizer Unternehmen - das hat auch Kollege Theiler gesagt - arbeiten täglich daran, ihre Ressourcen effizienter einzusetzen. Das ist gerade auch in ihrem eigenen Interesse.

Was mich ein bisschen erstaunt, ist, dass wir nicht auch darüber eine Diskussion führen, ob nicht schon unter dem gegebenen Recht mehr getan werden könnte. Ich lege Ihnen offen, dass ich in der Kies- und der Recyclingbranche tätig bin. Mich erstaunt, dass der Bund als Auftraggeber bei seinen Ausschreibungen, beispielsweise wenn man den Bereich des Astra oder den Hochbau nimmt, nicht einen massiven Anteil an Recyclingbeton vorschreibt. Die Industrie hätte diese Produkte heute schon bereit. Aber dann kommt der gleiche Bund, der hier eine neue Gesetzgebung machen will, und sagt, aufgrund der Normen sei deren Einsatz nicht möglich. Das verhindert den Einsatz von Recyclingprodukten. Ich möchte mit diesen praktischen Beispielen einfach aufzeigen, dass man heute schon sehr viel mehr tun könnte - das ist ein Bereich, den ich aus der Praxis kenne. Aber letztlich äussert dann wieder irgendeine Bundesbehörde Bedenken, dass die Qualität nicht sichergestellt werden könnte oder dass die Normen, die sie selbst erlassen hat, nicht eingehalten werden könnten. Deshalb funktioniert es in der Praxis auch nicht. Ich möchte deshalb hier einen Appell an den Bund richten, als Vorbild voranzugehen, die auch von der Wirtschaft genannten Bedenken ernst zu nehmen und selbst dazu beizutragen, dass sich eine neue Norm, die auch umweltschutzmässig besser ist, implementieren lässt.

Meines Erachtens hat auch Kollegin Diener auf einen wunden Punkt im Bereich der Abfallwirtschaft hingewiesen. Wir hatten erst vor Kurzem in diesem Saal eine Motion Schmid-Sutter Carlo (06.3085) zu diskutieren. Da haben ein paar Ratsmitglieder, die sich noch an früher erinnerten, darauf hingewiesen, dass der Rat eine Kehrtwende gemacht habe. Er hatte entschieden, dass es keine Öffnung im Bereich des Abfallmonopols geben solle. Was ist das Ergebnis dieses Entscheids? Das Ergebnis ist, dass die Abfälle jetzt weiterhin verbrannt werden. Ansonsten hätte sich eine Möglichkeit geboten, dass man im Bereich der Abfallwirtschaft eine Sortierung hätte vornehmen können. Jetzt hat aber vor Kurzem die Mehrheit in diesem Sinn entschieden - meines Erachtens die gleichen Mitglieder, die sagen, man müsse mehr beim Umweltschutz tun -, dass weiterhin Abfälle verbrannt werden könnten. Das ist für mich persönlich ein absoluter Widerspruch. Wir sollten uns zuerst einmal im Klaren darüber sein, was wir regulieren und wo wir ansetzen wollen.

Ich kann auch die Voten, welche in Bezug auf die Abfallwirtschaft oder die Holzindustrie Verbesserungen beim Umweltschutzgesetz fordern, sehr gut verstehen - ich habe sehr viele Sympathien für die Forderung, dass man das in diesem Bereich tut. Ich meine aber nicht, dass flächendeckend ein neues Umweltschutzgesetz eingeführt werden sollte, da wir in vielen Bereichen die Regulierungskosten gar noch nicht kennen und auch nicht abschätzen können.

Ich anerkenne, dass der Bundesrat in Bezug auf die Vorlage und die Kann-Vorschriften eben sehr viel getan hat. Frau Bundesrätin Leuthard hat auch in der Kommission darauf hingewiesen, dass das ein Spagat zwischen Interventionen und der Möglichkeit, dass Freiwilligkeit gegeben sein sollte, gewesen sei. Ich habe aber persönlich - dies auch meine Begründung, nicht auf die Vorlage eintreten zu wollen - Befürchtungen, dass wir letztlich wieder in einer Art und Weise beim Gesetzgebungsprojekt landen werden, wie es in der Vergangenheit jetzt mehrmals der Fall war: Es gab eine Initiative in Bezug auf den Gewässerschutz, worauf wir dann das Gewässerschutzgesetz revidiert haben - notabene, Herr Kollege Cramer, mit der Unterstützung aller Kantone, [PAGE 852] die damals auch dafür waren. Heute haben wir eine Verordnung auf dem Tisch, welche die konkreten Konsequenzen aufzeigt. Nun werden Standesinitiativen eingereicht, die besagen, dass wir hier eine Gesetzgebung implementiert hätten, die in keiner Weise den Anliegen der Kantone entsprechen würde.

Ich habe die Befürchtung, dass wir auch im Bereich der Raumplanung eine ähnliche Diskussion haben werden, wenn die Verordnungen einmal auf dem Tisch sind. Geben Sie mir, die Sie hier eintreten wollen, die Garantie, dass das dann nicht auch beim Umweltschutzgesetz passieren wird? Selbst wenn jetzt alle Kantone, mit Ausnahme des Kantons Appenzell Innerrhoden - entschuldigen Sie, ich korrigiere mich: Appenzell Ausserrhoden -, diese Vorlage eigentlich begrüssen, so war es doch auch immer ein "Ja, aber". Man kennt eben die Konsequenzen noch nicht. Es sind, glaube ich, die gemachten Erfahrungen, die dazu geführt haben, dass man in diesem Bereich zurückhaltender wird. Wenn es konkreten gesetzgeberischen Handlungsbedarf gäbe, dann könnte man entsprechend mit einem sektoriellen Projekt in unseren Rat kommen, sodass wir in der Folge darüber diskutieren könnten, ob wir die Auswirkungen in diesem Sinne entgegennehmen möchten oder nicht.

Es wurde zu Recht darauf hingewiesen: Wenn man dem Antrag Graber Konrad zustimmt, hat die Kommission wieder alle Freiheiten in dem Sinne, dass der Auftrag ja letztlich nur deklaratorisch ist, ein Zeichen setzt, damit die Kommission in etwa weiss, in welche Richtung sie gehen sollte. Formell würde man dann Eintreten beschliessen. Ich meine auch, dass der Antrag Graber Konrad bedeutende und wesentliche Punkte dieses Gesetzgebungsprojekts kritisiert. Die Erfahrungen zeigen einfach, dass in einer Kommission nur schwer solche Detailarbeiten vorgenommen und ganze Vorlagen umgeschrieben werden können - wir haben ja erst gerade unter Ihrer Führung, Herr Kollege Graber, im Kollektivanlagengesetz eine solche Übung durchgeführt.

Ich glaube, die Kommission wird hier vor eine grosse Aufgabe gestellt. Wenn wir hier eintreten und der Rat uns diese Eckpunkte mitgibt, frage ich mich, ob wir das selbst ausführen können. Sie haben, Herr Kollege Graber, aber zu Recht darauf hingewiesen, dass wir dann auch die Kompetenz hätten, diesbezüglich mit dem Bundesrat und der Verwaltung Lösungswege zu erarbeiten. Ich möchte auch auf das zeitliche Element hinweisen: Wenn wir all diese Punkte Ihres Antrages übernehmen würden, wäre ich mir nicht sicher, ob dann ein zielgerichtetes Vorgehen überhaupt noch möglich wäre oder ob es nicht realistischer wäre, die Vorlage aufzusplitten in dem Sinne, dass eben dann der Initiative kein indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden könnte.

Trotz meiner Sympathie für Gesetzgebungsprojekte im Bereich der Abfallwirtschaft und der Holzindustrie bin ich letztlich gegen ein Eintreten, weil ich der Auffassung bin, dass wir diese Probleme in einer Revision des Umweltschutzgesetzes auch sektoriell lösen können. Wenn wir selber auf Bundesebene weniger widersprüchlich sind, können wir ab sofort und ab heute vieles für den Umweltschutz tun. Ich werde mit Argusaugen beobachten, was jetzt in Zukunft auch in Bezug auf Ausschreibungen passiert, und ich werde mir erlauben, an den geeigneten Stellen jeweils auf diese Widersprüche in der praktischen Umsetzung hinzuweisen.

Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und dann auf den entsprechenden Gegenvorschlag nicht einzutreten.