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preparatory:AB 17528

Cavalli Franco · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-11

Wortprotokoll

Letzte Woche wurde in Holland - einem Land, das bei uns häufig ohne entsprechende Sachkenntnis bezüglich Sterbehilfe kritisiert wird - ein Arzt verurteilt, weil er einem nicht genügend kranken Menschen Beihilfe zur Selbsttötung geleistet hat. Bei uns wäre er nicht bestraft worden, da dies hierzulande zugelassen ist. Wäre aber derselbe Mensch kränker, ja todkrank, ja so krank, dass er nicht mehr zum Selbstmord fähig wäre, würde derselbe Sterbehilfe leistende Arzt in Holland nicht mehr, bei uns hingegen erst recht verurteilt werden. Sie müssen zugeben, das ist eine wohl absurde Situation.

[PAGE 1820] Das ist einer der Gründe, warum die Mehrheit der Expertengruppe "Sterbehilfe", die der damalige Bundesrat Arnold Koller auf unseren ausdrücklichen Wunsch hin eingesetzt hatte, eine bedingte Straffreiheit der aktiven Sterbehilfe unter ganz klar zu definierenden Bedingungen vorschlug, wobei sie prinzipiell verboten bleiben würde. Als dann aber der Bundesrat darauf nicht eintreten wollte, habe ich meine Parlamentarische Initiative eingereicht. Diese schlägt für ein Problem, für das meiner Meinung nach kein simplifizierendes pauschales Ja oder Nein gegeben werden darf, auch keine fixfertige Lösung vor, sondern befürwortet, dass wir uns nach Konsultation eines nationalen ethischen Komitees an eine Lösung dieser heiklen Problematik im Sinne der Vorschläge der Mehrheit der Expertengruppe herantasten.

Vor allem zwei Gründe haben mich dazu bewogen, meine Parlamentarische Initiative einzureichen:

1. Trotz optimalen Einsatzes der heutigen Kenntnisse der palliativen Medizin, die natürlich bei uns noch sehr stark auszubauen ist, gibt es heute immer noch todkranke Patienten, bei denen wir unfähig sind, die Symptome so zu beheben, dass die allerletzte Phase ihres Lebens menschlich erträglich ist. Wenn sich der Patient dann in dieser Situation ausdrücklich, wiederholt und bei vollem Bewusstsein ein Ende seines unerträglichen Leidens wünscht, dann sollte der Arzt, der bereit ist, ihm dabei zu helfen, nicht mehr bestraft werden.

Wenn wir aber selbst diese minimale Lösung aus rein weltanschaulichen Erwägungen verneinen, was in einer auch punkto ethische Werte immer pluralistischer werdenden Gesellschaft schon fraglich ist, dann verweigern wir im Grunde genommen gerade diesen Patienten, die häufig selbstmordunfähig geworden sind, das Selbstmordrecht, das wir ansonsten für alle anderen Menschen anerkennen.

2. Der zweite Grund für meine Parlamentarische Initiative ist aber womöglich noch wichtiger. Indem wir uns streng normativ an eine Lösung des Problems aktiver Sterbehilfe herantasten, erhoffe ich mir, dass wir gleichzeitig Transparenz einbringen in die riesige Grauzone, in der wir heute leben und in der allerlei passieren kann und wahrscheinlich auch allerlei passiert. Die Ereignisse vor wenigen Monaten in einem Altersheim in Luzern sind meiner Meinung nach nur die Spitze des Eisberges. In vielen unserer stationären Einrichtungen passiert nämlich häufig oder gelegentlich - das wissen wir einfach nicht - etwa Folgendes: Ein schwerstkranker Patient, vielleicht nicht mehr ganz bei Bewusstsein, scheint zu leiden; ohne jegliche Willensäusserung seinerseits verschreibt ihm das Behandlungsteam Schmerzmittel, Schlafmittel, mehr und noch mehr, bis die entsprechende Person für immer einschläft. Das darf nicht mehr sein in unserem Lande! Es gibt aber immer noch Ärzte, die meinen, dies gehöre zum unausgesprochenen Vertrauensvertrag zwischen Arzt und Patient. Wenn ich in der Stellungnahme der FMH, die wir gestern bekommen haben, lese, dass die FMH gegen eine gesetzliche Reglementierung der indirekten aktiven und passiven Sterbehilfe ist, wird mir noch mehr bange - aber hinter vorgehaltener Hand sagen mir dann viele ärztliche Kollegen, sie begrüssten meine Initiative, weil sie so mindestens wüssten, was sie dürfen und was nicht. Dies ist auch der Grund, warum mehr als 90 Prozent der holländischen Ärzte, die anfänglich grossmehrheitlich gegen jede Lockerung des Verbotes der aktiven Sterbehilfe waren, heute nicht mehr zu den früheren Zuständen zurückkehren möchten.

In Holland hat man 18 Jahre lang diskutiert, bevor man einen ersten Entscheid gefällt hat. Bei uns hat die Diskussion aber erst begonnen. Heute müssen Sie nur entscheiden, ob sie weitergehen soll, oder ob sie bereits jetzt erstickt werden muss - oder, noch schlimmer: wenn Sie Nein sagen zu meiner Parlamentarischen Initiative, aber Ja zur Parlamentarischen Initiative Vallender, dann verschärfen Sie das Problem nur. Warum? Weil wir dann nur noch über eine Einschränkung der Beihilfe zur Selbsttötung werden diskutieren können. Heute ist es aber nachgewiesenermassen so, dass wegen einer sehr liberalen Rechtsprechung vieles, was überall sonst auf der Welt bereits als aktive Sterbehilfe gilt, bei uns noch im Rahmen der Beihilfe zur Selbsttötung geduldet oder verschwiegen wird. Mit einem Nein zu meiner Parlamentarischen Initiative und einem Nein zur Parlamentarischen Initiative Vallender würden Sie einerseits die Diskussion über die aktive Sterbehilfe im Keime ersticken, anderseits aber dasselbe Problem erst recht virulent machen.

Auch deswegen bitte ich Sie, eine Fortsetzung dieser höchst notwendigen Diskussion - und die viele Post, die wir bekommen haben, zeigt, dass diese Diskussion notwendig ist - weiterhin zu erlauben.