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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-11-25

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-11-25

Wortprotokoll

Ich danke dem Kommissionssprecher für das gute Erklären der komplexen Materie der Ausgleichsenergie. Wie geschildert worden ist, hat die UREK-NR auf einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes reagiert. Wir revidieren das Stromversorgungsgesetz (StromVG) im Prinzip zwar im Rahmen der Energiestrategie, und jetzt geht es um eine Frage der Netzstrategie, aber es macht Sinn, nicht zuzuwarten, sondern dieses Teilproblem durch eine vorgezogene Revision des StromVG zu lösen.

Die UREK-NR hat eine Vernehmlassung durchgeführt, und sie hat den ursprünglichen Vorentwurf in zwei wesentlichen Punkten angepasst: Neu wird im Gesetz definiert, was Ausgleichsenergie ist, und die Kommission hat von einer Delegation an den Bundesrat abgesehen, weil eine solche Delegation in allgemeiner Form im StromVG bereits enthalten ist. Auch wichtig zu sein scheint mir Folgendes: Die ursprünglich vorgesehene Einrechnung der Kosten des Fahrplanmanagements in die Preise der Ausgleichsenergie ist fallengelassen worden, weil dies mehrheitlich abgelehnt worden ist. Ihre Kommission hat das so übernommen.

Insofern bin ich auch der Ansicht: Wenn wir diese Anpassungen vornehmen, schaffen wir erstens Rechtssicherheit. Zweitens geht es auch um den Aspekt der Versorgungssicherheit, denn ohne eine explizite Verpflichtung dieser Bilanzgruppen, die Ausgleichsenergie zu bezahlen, könnten die Versorgungssicherheit und der sichere Netzbetrieb natürlich stark gefährdet sein. Das ist, wie ich immer sage, das viel grössere Risiko für einen Stromausfall und für die Versorgungssicherheit als irgendwelche Kilowattstunden produzierte Energie, die anfallen oder nicht anfallen. Insofern hat das Parlament zweifelsfrei richtig gehandelt, wenn es diese Lücke schliesst. Auch der Bundesrat empfiehlt Ihnen, der parlamentarischen Initiative bzw. der Vorlage so, wie sie jetzt korrigiert worden ist, zuzustimmen.

Ich bin auch froh, dass die vom Nationalrat über den Einzelantrag Nordmann beschlossene Änderung betreffend das Aktionariat der Swissgrid separiert worden ist, wie es der Kommissionssprecher und Herr Ständerat Engler dargelegt haben. Wir sind mit dieser Situation konfrontiert worden durch die Entscheide von BKW und Alpiq, die ihre Aktien verkaufen oder mindestens in eine andere Form wandeln wollen. Ich bin schon sehr froh, dass man das genau studiert, denn seinerzeit - einige erinnern sich - gab es im Parlament eine fundamentale Diskussion darüber, ob man als Aktionäre der Swissgrid von Anfang an die Kantone oder eben die Überlandwerke positionieren solle. Die Räte haben sich nach heftigen Debatten entschieden, den Kantonen lediglich ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Heute würde man es wahrscheinlich ein bisschen anders beurteilen.

Es stellen sich jetzt verschiedene Fragen: Was ist überhaupt ein Vorkaufsfall? Was heisst "die Kantone"? Umfasst das tatsächlich auch kantonale Pensionskassen und Kantonalbanken, umfasst es alle Pensionskassen, würde das Sinn machen? Was ist mit den Gemeinden, haben diese überhaupt Geld? Kann man es innert kurzer Zeit umsetzen? Wenn die Kantone ein Vorkaufsrecht ausüben wollen, müssen sie das innert drei Monaten beschliessen. In den meisten Kantonen kann nicht die Regierung entscheiden, für ein paar Millionen Franken Aktien zu kaufen. Da muss sehr oft mindestens das Kantonsparlament dafür sorgen, zum Teil gibt es gar eine Volksabstimmung. Es stellen sich also schon viele, auch formale Fragen zur Durchführbarkeit einer solchen Regelung. Es stellt sich für uns im Moment auch die Frage, ob es richtig ist, dass gewisse geografische Empfindlichkeiten abgebildet sind.

Deshalb macht es wirklich Sinn, die Sache aus heutiger Sicht seriös zu beurteilen und dann allfällige Korrekturen vorzunehmen; dies aber mit einem auf die heutige Situation zugeschnittenen Text und im Bewusstsein, dass es eine strategische Infrastruktur ist. Für den Bundesrat ist es wirklich entscheidend, dass diese Infrastruktur nicht in fremde Hände gelangt, dass sie schweizerisch dominiert bleibt und dass investiert wird, sonst haben wir hier wirklich ein Megaproblem. Insofern bin ich froh über dieses Vorgehen. Ich bin auch froh, wenn Sie den Bundesrat bei dieser Diskussion ab und zu beiziehen. Bis anhin wurde ich vom Parlament zu dieser Thematik noch nie angehört. Wir arbeiten aber natürlich schon ziemlich lange und intensiv daran, und es wäre vielleicht gut, wir hätten einmal einen Austausch darüber. Ich nehme an, das kommt mit dieser Aufteilung der Vorlage dann noch.