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AB 175323

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-25

Wortprotokoll

Hier geht es um die Abfallanlagen. Wie ich bereits bei Artikel 30e ausgeführt habe, beantragt Ihnen Ihre Kommission, bei diesem Artikel 30h beim geltenden Recht zu bleiben, dies vor allem mit Blick auf die im Vollzug betroffenen Kantone. Denn es ist nachvollziehbar, dass es für die Kantone schwierig ist, den Bedarfsnachweis für den Bau neuer Kehrichtverbrennungsanlagen, der sogenannten KVA, zu erbringen. Ausserdem verfügen bereits heute diverse Kantone über eine Bewilligungspflicht für Abfallanlagen, weshalb Artikel 30h aus Sicht der Kommission in der Fassung des geltenden Rechtes beibehalten werden soll und kann.

Nach der Fassung des Bundesrates bestand das Anliegen darin, das Bewilligungsverfahren der Kantone für Abfallanlagen zu harmonisieren und mit dem Bedarfsnachweis die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen zu fördern. Mit Blick auf die aktuelle Situation ist die Kommission überzeugt, dass im Sinne der Straffung der Gesetzgebung auf diese Regelung verzichtet werden kann.

Entsprechend bitte ich Sie im Namen der Kommission, beim geltenden Recht zu bleiben. [PAGE 1022]

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