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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-11-25

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-25

Wortprotokoll

Wir befinden uns jetzt beim 5. Kapitel, "Nutzung der natürlichen Ressourcen". Ich spreche gleich zum ganzen Artikel 10h, also zu den Absätzen 1, 2 und 3. Hier gibt es zunächst die Mehrheit, welche jeweils eine Textänderung in den Absätzen 1 und 3 beantragt. Dann gibt es die Minderheit I (Cramer), welche bei der Fassung gemäss Bundesrat bleiben will. Weiter gibt es die Minderheit II (Schmid Martin), welche eine Neuformulierung in den Absätzen 1, 1bis und 2 beantragt und Absatz 3 streichen will.

Artikel 10h figuriert also unter dem Kapitel "Nutzung der natürlichen Ressourcen". Mit diesem neuen Kapitel soll das USG entsprechend um einen wesentlichen Grund erweitert werden und dadurch dokumentieren, dass das eine neue und entsprechend wichtige Aufgabe ist. Es geht in diesem Artikel aber noch nicht um Massnahmen, sondern um den programmatischen Ansatz: Es geht um die Grundsätze und Ziele.

So werden in Absatz 1 der Bund und, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, die Kantone inklusive Gemeinden in die Pflicht genommen, für die Schonung der natürlichen Ressourcen zu sorgen und eine dauerhafte Verbesserung der Ressourceneffizienz anzustreben, damit die durch Konsum und Produktion verursachte Umweltbelastung der Schweiz massgeblich reduziert wird. Im Sinne der Straffung der Vorlage wurde der letzte Teil des Schlusssatzes gestrichen. Die rechtlichen Möglichkeiten der Schweiz, auf eine Reduktion der im Ausland verursachten Umweltbelastung hinzuwirken, sind auf Massnahmen beschränkt, die in der Schweiz ansetzen und ausgelöst werden.

Absatz 2 dokumentiert das klare Bestreben, dass es zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der grünen Wirtschaft unerlässlich ist, dass gemeinsame wie auch freiwillige Massnahmen nur dann zu konkretisieren und umzusetzen sind, wenn dies in enger Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft geschieht. Hierzu betreibt der Bund eine "Plattform grüne Wirtschaft" und arbeitet dabei mit den Kantonen, aber auch mit nationalen und internationalen Organisationen zusammen. Die Plattform will nun dabei Synergien nutzen und konzentriert sich hierin in erster Linie auf Aktivitäten und Massnahmen, die nicht schon durch andere Bundesprogramme, zum Beispiel das Programm Energie Schweiz, abgedeckt werden.

Absatz 3 will, wie ich bei Artikel 10e Absatz 1 bereits angetönt habe, den Bundesrat nun verpflichten, dem Parlament über Fortschritte bei der Ressourceneffizienz und bei der Entwicklung des Ressourcenverbrauchs regelmässig Bericht zu erstatten und ihm den aus seiner Sicht erforderlichen Handlungsbedarf zur Schonung der Ressourcen und zur Verbesserung der Ressourceneffizienz aufzuzeigen. Dies wird zum Teil bereits heute gemacht, denn in der Taschenstatistik des Bundesamtes für Statistik lassen sich unter der Rubrik "Nutzung natürlicher Ressourcen" jedes Jahr die neuesten Zahlen zu Trinkwasserverbrauch, Siedlungsfläche, Energie, Abfall und anderem mehr finden. Daraus erstellt dann das Bafu jeweils den bekannten Umweltbericht.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, den Änderungen in den Absätzen 1 und 3 zuzustimmen und die Anträge der Minderheiten I (Cramer) und II (Schmid Martin) abzulehnen.