Leuthard Doris · Nationalrat · 2001-12-11
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-11
Wortprotokoll
Wenn man sich auf ein Recht beruft, muss es auch jemanden geben, der es dann ausübt. Für diesen "jemand" - das wäre in der Regel der Arzt - kann dies eine ganz schwer wiegende Pflicht sein. Er kann sich dann nicht darauf berufen, dass es ihm nur um die Durchsetzung von Rechten geht; jedes Recht zieht eine Pflicht nach sich. Das wollen wir weder den Pflegenden noch den Ärzten zumuten. Hier geht es um zu wertvolle Güter, als dass wir dies der Ärzteschaft als Pflicht auferlegen müssten.