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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2000-03-07

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-07

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen in drei Punkten darlegen, warum die SVP-Fraktion die Mehrheit unterstützt:

1. Die Ausnahme, wie sie die Minderheit für nicht gewinnorientierte Organisationen fordert, ist sehr umfassend. Es ist schon gesagt worden, dass sich jede Interessengruppe als nicht gewinnorientiertes Unternehmen organisieren könnte.

[PAGE 41] 2. Wir wollen klare Kriterien. Das Bundesrecht kennt den Begriff der gemeinnützigen Organisation; ich verweise auf das Steuerharmonisierungsgesetz. Nur die vom Staat anerkannten gemeinnützigen Organisationen können garantieren, dass die Tätigkeiten ausschliesslich und unwiderruflich auf diese öffentlichen und gemeinnützigen Zwecke beschränkt bleiben.

3. Die wirklich notwendigen Fälle, nämlich der Bereich der Behinderten, sind absolut abgedeckt. Alle behinderten bzw. benachteiligten Personen können ihre Interessen durch verschiedene gemeinnützige Vereinigungen wahrnehmen lassen. Die nicht gewinnorientierten Organisationen, die zwar eine wichtige Rolle spielen, aber nicht öffentlich anerkannt sind - im Sinne des Gesetzes, wie wir es formulieren wollen -, Gewerkschaften, Mieterschutzvereinigungen oder Hauseigentümerverbände, können auch weiterhin die Interessen ihrer Mitglieder vor den Gerichten vertreten, da sie vor Spezialgerichten tätig werden können, die dem Anwaltsmonopol in fast allen Kantonen entzogen sind: Arbeitsgerichte, Mietgerichte, Verwaltungsgerichte, Rekurskommissionen. Es beschränkt sich ja wirklich nur auf jene Gerichte, die das Anwaltsmonopol vorbehalten haben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, sich der Mehrheit anzuschliessen.

[VS]

Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Die liberale Fraktion teilt mit, dass sie die Mehrheit unterstützt.