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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-11-25

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-25

Wortprotokoll

Der Ausgangspunkt dieser Diskussionen in der Kommission waren die Ausführungen von Kollege Konrad Graber in der Begründung seines Rückweisungsantrages. Demnach soll der Rat erst nach Vorliegen der entschlackten Gesetzesrevision entscheiden, ob er einen Gegenvorschlag erarbeiten will oder nicht. Die Mehrheit der Kommission ist eigentlich der Überzeugung, dass dies hiermit geschehen ist. Sie ist auch der Überzeugung, dass der Bundesrat diese Gesetzgebung wohl nicht umgehend an die Hand genommen hätte, wenn diese Volksinitiative nicht lanciert worden wäre. Zudem, sagt sie, habe der Bundesrat in der Botschaft ja selber auch ausgeführt, dass in dieser Sache realer Handlungsbedarf bestehe. Schliesslich liegt es dann an den Initianten zu entscheiden, ob ihnen die nun verabschiedete Vorlage genügt und sie die Initiative allenfalls zurückziehen wollen.

Aufgrund dieser Auslegungen, verbunden mit der Verlängerung der Behandlungsfrist der eidgenössischen Volksinitiative, bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen und in Absatz 2 der Kommissionsmehrheit zu folgen.