Schläfli Urs · Nationalrat · 2013-09-11
Schläfli Urs · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-11
Wortprotokoll
Diese Gesetzesänderung geht auf verschiedene Fälle von Missbrauch der Erwerbsersatzordnung im Rahmen von Zivilschutzdienstleistungen zurück, welche in den Jahren 2003 bis 2009 vorgefallen sind. Dabei wurden ordentliche Arbeiten von Gemeindeangestellten über den Zivilschutz abgerechnet und so zu Unrecht EO-Leistungen bezogen. Diese Fälle sind zwischenzeitlich zum grössten Teil bereinigt, und die Gelder wurden auch zurückerstattet. Um solche Missbräuche künftig zu verhindern, wurden daraufhin als erste Massnahme Plausibilitätskontrollen sowie eine Obergrenze für die Anzahl Diensttage eingeführt.
Die Vorfälle haben auch Gesetzeslücken aufgezeigt, welche nun mit den vorliegenden Änderungen geschlossen werden sollen. Diese Revision wurde sehr eng durch die Kantone begleitet, weil sie letztlich die Vollzugsbehörde des Zivilschutzes sind. Ein wesentlicher Punkt ist die Kontrolle und Überprüfung der Rechtmässigkeit von Zivilschutzleistungen und Entschädigungen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, das Erwerbsersatzgesetz und das Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme angepasst werden. So soll die Aus- und Weiterbildungszeit von Mannschaft und Kader neu festgesetzt werden. Zudem werden zeitliche Obergrenzen für die Einsatzdauer für Arbeiten zugunsten der Gesellschaft gesetzt; sie betragen maximal 21 Tage.
Instandstellungsarbeiten wiederum müssen drei Jahre nach dem Schadenereignis abgeschlossen sein. Dieses auf den ersten Blick doch recht grosse Zeitfenster erklärt sich damit, dass gerade in sensiblen Gebieten, zum Beispiel in den Berggebieten, solche Instandstellungsarbeiten über eine längere Zeitspanne erfolgen müssen, weil sie nur während den wenigen Sommermonaten ausgeführt werden können; oft reicht ein Sommer hierfür nicht aus.
Damit nun das Bundesamt für Bevölkerungsschutz die geplanten Überwachungsmassnahmen auch ausführen kann, benötigt es natürlich die entsprechenden Informationen. Die Erfassung der nötigen Angaben soll im Personalinformationssystem der Armee (Pisa) erfolgen. Dieses System besteht bereits und funktioniert. Es muss also kein neues System zur Integration dieser Daten aufgebaut werden. [PAGE 1289]
Es ist auch zu erwähnen, dass die persönlichen Daten dieser Zivilschutzangehörigen bereits einmal Eingang in das Pisa gefunden haben, nämlich bei der Rekrutierung. Diese Daten wurden dann einfach nicht mehr nachgeführt, weil Pisa bis jetzt nur für das Militär geplant und vorgesehen war. Zudem ist es auch organisatorisch und finanziell von Vorteil, wenn ein System für zwei Organisationen eingesetzt werden kann. Die Daten selbst werden aber nach wie vor durch die Kantone erhoben und nachgeführt und dann anschliessend an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz geliefert. Dieses Kontrollsystem ermöglicht es, die geleisteten Arbeiten und Diensttage mit den bezogenen Taggeldern abzugleichen und allenfalls auch zu intervenieren, wenn Missbräuche festgestellt werden.
Als letzter Punkt sei noch erwähnt, dass Personen, bei welchen man aufgrund des Strafregisters auf eine gewisse Gewaltbereitschaft schliessen kann, weder im Militär noch im Zivilschutz eingeteilt werden sollen. Auch hier wurde die entsprechende Anpassung vorgenommen.
Diese Vorlage hat in der Kommission keine hohen Wellen geschlagen und war auch nicht bestritten. Für einmal war man sich - und das ist für die SiK doch eher ungewöhnlich - von links bis rechts einig und hat dieser Vorlage einstimmig zugestimmt.