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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2013-09-11

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-11

Wortprotokoll

Jährlich sterben in der Schweiz 2000 Menschen an einem Infekt, mit dem sie sich in einem Spital anstecken. Dies schreibt der Bundesrat im aktuellen Abstimmungsbüchlein zur Revision des Epidemiengesetzes. Eine aktuelle Studie des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung (ANQ) vom August dieses Jahres kommt zum Schluss, dass bei Wundinfektionen nach Operationen folgender Zusammenhang besteht: Je weniger häufig eine Operation in einem Spital durchgeführt wird, desto grösser ist das Risiko, an einer Spitalinfektion zu erkranken. Die Expertengruppe Swissnoso geht seit Jahren davon aus, dass in der Schweiz jährlich etwa 70 000 Personen Spitalinfektionen erleiden, welche bei rund 2000 Patientinnen und Patienten zum Tode führen. Diese Zahlen beruhen auf Hochrechnungen anhand der wenigen verfügbaren Daten auf nationaler Ebene, unter Berücksichtigung von internationalen Referenzwerten.

Die Expertengruppe geht davon aus, dass rund 30 Prozent der Spitalinfektionen mit konsequenter Prävention verhindert werden könnten. Aufgrund der Erkenntnis, dass heute in den Spitälern nicht alle wissenschaftlich belegten Massnahmen in jedem Fall und für alle Patientinnen und Patienten angewandt werden, erachte ich die Umkehr der Beweislast als eine wesentliche Massnahme, um die Zahl der Spitalinfektionen spürbar zu senken und damit viel menschliches Leid zu mindern und volkswirtschaftlichen Schaden zu reduzieren.

Deshalb bitte ich Sie, dieser Motion zuzustimmen.

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