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Wyss Ursula · Nationalrat · 2001-12-12

Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

Ich bin Mitglied des Initiativkomitees, um das hier offen zu legen. Wer heute 24 Jahre alt ist, ist mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50 Prozent bereits auf dem zweiten Bildungsweg oder arbeitet jedenfalls nicht mehr im ursprünglich erlernten Beruf. Gerade diese Zahl unterstreicht die Wichtigkeit einer qualitativ guten Bildung und Ausbildung. Nur wer eine fundierte Grundlage hat, wird sich auch befähigt sehen, neue Herausforderungen anzunehmen, sich neue Qualifikationen anzueignen. Chancengleichheit für alle in der Wissens- und Informationsgesellschaft verlangt, den Bildungszugang für alle gleichermassen zu öffnen und die Tendenz zur kulturellen Klassenspaltung zu stoppen. Es geht doch einfach nicht mehr an, dass 10 Prozent der Jugendlichen - es wurde mehrmals erwähnt - ohne beruflichen Abschluss ins Erwerbsleben steigen. Unsere Wirtschaft und deren Arbeitswelt verlangen vor allem eines: ständige Anpassungsfähigkeit, Weiterbildung und Zusatzqualifikationen. Anpassungsfähigkeit und Innovation sind aber nur möglich, wenn dafür auch die Grundlage gelegt worden ist. Unqualifizierte und schlecht ausgebildete Arbeitskräfte haben keine Chance, in der sich heute immer schneller wandelnden Wirtschaft und Arbeitswelt mitzuhalten.

Die hauptsächliche Differenz zwischen der Lehrstellen-Initiative und dem neuen Berufsbildungsgesetz liegt in zwei Punkten, und es gibt auch nicht mehr als zwei Punkte in der Initiative. Diese sind nun eben so zentral, dass das Berufsbildungsgesetz nicht genügen kann. Die Lehrstellen-Initiative sieht nämlich explizit das Recht auf eine nachobligatorische Ausbildung und die Errichtung eines nationalen Berufsbildungsfonds vor. Das Recht auf eine nachobligatorische Ausbildung gründet auf der Einsicht, dass es nicht mehr reicht, das Recht nur auf die schulische Bildung der Kinder zu beschränken; es muss auf die berufliche und die allgemeine Bildung erweitert werden. Das ist denn eigentlich schon der ganze staatliche Teil der Initiative. Ehrlich gesagt, ich weiss auch nicht, wer sonst die Möglichkeit hat, der Gesellschaft ein Recht zuzusprechen, als der Staat. Der Berufsbildungsfonds soll dann die Wirtschaft in die Pflicht nehmen, entweder Lehrlinge auszubilden oder aber sich finanziell an den Kosten der auszubildenden Betrieben zu beteiligen.

Das ist kein Zwang auszubilden, das ist ein rein innerwirtschaftlicher Lastenausgleich. Wer nicht ausbilden will und dieses "feu sacré", wie Sie es nannten, nicht hat, der braucht sich auch in Zukunft nicht um Lehrlinge zu kümmern. Heute haben wir die Situation, dass die einen Betriebe auf Kosten der anderen Betriebe vom ausgebildeten Personal profitieren.

Herr Kofmel, das hat reichlich wenig mit einem naiven Glauben der Jugendlichen an den Staat zu tun, wie Sie es nannten, genauso wenig, wie es irgendetwas mit der ehemaligen Sowjetunion zu tun hat. Herr Kofmel, seien Sie ehrlich, haben nicht auch Sie Ja gesagt zur Staatshilfe an die Swissair in der Höhe von zwei Milliarden Franken?

Herr Wandfluh, wir wollen sicher keine Verstaatlichung der beruflichen Ausbildung. Sicher wollen wir auch keine Jugendlichen in irgendwelche Berufe zwingen. Genau das Gegenteil ist der Fall; die Initiative will die Ausbildungsverantwortung der Arbeitgeber, der Wirtschaft: Wir wollen, dass die Wirtschaft diese Verantwortung übernimmt. Dann braucht der Staat, wie es mit den Lehrstellenbeschlüssen geschehen ist, eben gerade nicht einzugreifen, wenn es eine Rezession gibt. Da war es der Staat, der eingreifen musste, und da war es Staatsvertrauen, das Sie bewiesen haben. Die Jungen, die diese Initiative lanciert haben, wollen eben gerade nicht die Verantwortung dem Staat übergeben. Denn wir sind davon überzeugt, dass die Wirtschaft dies genauso gut selber tun könnte, wenn wir ihr die entsprechenden Rahmenbedingungen geben. Das Berufsbildungsgesetz schlägt zwar eine Branchenlösung vor, doch wir wissen alle, dass die zukünftigen Berufe sich eben gerade nicht nach Branchen definieren werden und dass dann genau diese wichtigen Berufe nicht unter die Branchenlösung fallen. Sie sehen, diese beiden zentralen Punkte, die im Berufsbildungsgesetz fehlen, rechtfertigen das Aufrechterhalten der Lehrstellen-Initiative.