Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-09-12
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-12
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Rossini verlangt eine gesetzliche Grundlage, um die Unabhängigkeit der Regierungen und Parlamente auf allen politischen Ebenen der Schweiz zu gewährleisten. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 27. Mai dieses Jahres die Initiative vorgeprüft. Sie beantragt mit 18 zu 6 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Gemäss Artikel 47 Absatz 2 der Bundesverfassung hat der Bund die Organisationsautonomie der Kantone zu beachten. Sollten nun für die Mitglieder der Behörden auf allen staatlichen Ebenen der Schweiz, also auch derjenigen auf Kantons- und Gemeindeebene, die gleichen Regelungen betreffend Ausstand, Offenlegung von Interessen, Unvereinbarkeiten usw. vorgesehen werden, wie dies die Initiative fordert, dann müsste die Organisationsautonomie durch eine Verfassungsänderung eingeschränkt werden. Die Kommissionsmehrheit beurteilt dies als einen schwerwiegenden und nichtgerechtfertigten Eingriff in das bewährte System des schweizerischen Föderalismus.
Die Kommission bezweifelt zudem, dass mit einer Bundesregelung die Glaubwürdigkeit des Milizsystems erhöht werden könnte, wie dies der Initiant in seiner Begründung schreibt. Vielmehr ist eine Aushöhlung des Milizsystems zu befürchten. Wenn auf Bundesebene allzu restriktive Voraussetzungen für die Ausübung von politischen Ämtern definiert werden, dann wird es schwierig, genügend Personen zu finden, welche ein politisches Amt als Nebentätigkeit auf Kantons- oder Gemeindeebene ausüben können. Das Milizsystem, welchem gerade auf Gemeindeebene grosse Bedeutung zukommt, kann durch eine allzu grosse Einschränkung der Rekrutierungsbasis kaum mehr gelebt werden.
Im Übrigen ist es durchaus wünschenswert, dass Personen spezifischen Sachverstand, welchen sie durch ihre berufliche Tätigkeit erworben haben, in eine Behörde einbringen können. Entscheidend ist die gegenseitige Kontrolle innerhalb der politischen Gremien. Diese Kontrolle wird durch die in der Schweiz in der Regel parteipolitisch heterogene Zusammensetzung der Behörden wahrgenommen.
Um der Vielfalt der politischen Behörden in Kantonen und Gemeinden gerecht zu werden, könnten auf Bundesebene höchstens Minimalstandards definiert werden. Solche allgemeinen Grundsätze wären jedoch kaum hilfreich bei der Beantwortung der Frage, ob ein konkretes Amt in einer Gemeinde mit einer bestimmten beruflichen Tätigkeit vereinbar ist oder nicht. Zudem spricht die Initiative nur von wirtschaftlichen Abhängigkeiten. Es gibt aber durchaus auch persönliche oder politische Verbindungen, zum Beispiel den Gemeinderat, der ebenfalls in einer Legislative auf Kantons- oder Bundesebene mitwirkt.
Die Argumente der Kommissionsminderheit haben Sie gehört. Ich möchte sie deshalb nicht wiederholen. Die Kommissionsmehrheit hingegen sieht keinen Handlungsbedarf und will den Kantonen die Organisationsautonomie belassen.
Im Namen der Mehrheit bitte ich Sie, der Kommission zu folgen, welche mit 18 zu 6 Stimmen entschieden hat, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.