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Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2013-09-12

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-12

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit der Kommission beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Jositsch Folge zu geben.

Herr Jositsch hat wie immer eindrücklich dargestellt, wie hoch die Hürden für ein Opfer mittlerweile sind, damit ein betrügerischer Straftäter bestraft werden kann. Es gibt Personen, die von der schweizerischen Gesetzgebung, die die Strafbarkeit vom Element der Arglist abhängig macht, profitieren. Sie gehen von einem Opfer zum nächsten und versuchen Geld oder anderes zu erschwindeln, indem sie eine Notsituation vorgeben oder andere Geschichten erfinden. Denken Sie zum Beispiel an die Masche des "lange nicht mehr gesehenen Enkels", der plötzlich bei älteren Leuten vor der Türe steht oder telefoniert und dringend einen grösseren Geldbetrag benötigt; oder denken Sie an fremde Leute, die an die Hilfsbereitschaft der Opfer, zum Beispiel in einem "plötzlichen Krankheitsfall", appellieren.

Das Erfordernis der Arglist erhöht faktisch die Opferselbstverantwortung. Das Opfer ist zuerst einmal selber schuld, dass es so leichtsinnig war, auf eine Masche reinzufallen, oder es ist selber schuld, wenn es zu vertrauensselig oder unaufmerksam war. Die Täter allerdings haben es eben gerade auf solche hilflosere Personen abgesehen, oder sie behelfen sich nicht einfach überprüfbarer oder durchschaubarer Lügen oder Tricks. Wo aber ist die Grenze zwischen dem schutzwürdigen Opfer und dem Opfer, das ungenügend kontrolliert hat?

Nach Ansicht der Minderheit der Kommission ist Handlungsbedarf gegeben, und es ist zu überprüfen, ob das Erfordernis der Arglist noch ein taugliches Element zur Abgrenzung von der strafrechtlich nicht relevanten Lüge ist. Ich bitte Sie daher namens der Minderheit der Kommission, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

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