Jositsch Daniel · Nationalrat · 2013-09-12
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-12
Wortprotokoll
Sie alle kennen wahrscheinlich die Geschichten und die Berichte, die in den Medien immer wieder erscheinen und die sich mit mutmasslichen Betrugsfällen auseinandersetzen. Denken Sie da an die berühmten Enkeltrickbetrüger. Aber es gibt auch Leute, die Beratungen anbieten, Kurse anbieten, Investitionsmöglichkeiten anbieten usw. Diese nehmen dann jeweils das Geld von den Kunden, erbringen aber keine Gegenleistung. Das heisst, sie machen eigentlich nichts anderes, als harmlose Leute um ihr Geld zu erleichtern.
Diese mutmasslichen Betrüger nützen natürlich regelmässig die Schwäche gewisser Personen aus. Sie alle fragen sich wahrscheinlich: Wie ist es möglich, dass ein Enkeltrickbetrüger erfolgreich ist? Wie ist es möglich, dass jemand kommt und behauptet, er sei der Enkel oder sonst ein Verwandter, und die betreffende Person darauf hereinfällt? Das ist eben dann möglich, wenn eine besondere Schwächeposition vorliegt. Das kann der Fall sein, wenn zum Beispiel eine ältere Person nicht mehr gut hört oder eine Krankheit hat, eine psychische Krankheit hat, sie sich dessen bewusst ist und sich keine Blösse geben will, wenn sie vielleicht nicht die Kraft hat, um gegen eine solche betrügerische Person zu bestehen. Das heisst, betroffen sind vor allem schwache oder handicapierte Personen.
Professionelle Betrüger nützen das natürlich gezielt aus. Sie können das deshalb tun, weil sie vom Gesetz, wie es heute zur Anwendung kommt, im eigentlichen Sinne geschützt sind. Ja, Sie hören recht, eigentlich werden die Betrüger geschützt. Warum? [PAGE 1372]
Wenn mir jemand einen Gegenstand wegnimmt, macht er sich des Diebstahls strafbar, und zwar eigentlich in jedem Fall. Das heisst, ich muss mir zum Beispiel keine Gedanken darüber machen, was mit meinem Schirm im Vorzimmer zu diesem Saal passiert; er wird vom Strafrecht geschützt. Wenn ihn jemand mitnimmt, ist diese Person ein Dieb. Wenn ein Täter aber Tricks und Kniffe einsetzt, um eine Betrugshandlung zu begehen, wird er nur bestraft, wenn er "arglistig" vorgeht. Das heisst, das Opfer muss sich selber schützen und ein Abwehrdispositiv aufbauen. Mein Vermögen wird vor Dieben also zu hundert Prozent geschützt, vor Betrug aber eben nur, wenn die Bedingung der Arglist erfüllt ist.
Wenn man nun die Hürde allzu hoch ansetzt - und das tun unsere Gerichte, namentlich das Bundesgericht -, heisst das, dass schwache und handicapierte Personen gleich wie "normale" Personen behandelt werden. Dann sagt man zum Beispiel bei einem Enkeltrickbetrug, dass das Abwehrdispositiv des Opfers nicht genügt. Das Resultat ist natürlich, dass professionelle Betrüger sich das zunutze machen, sich gewissermassen unterhalb der Schwelle bewegen und von der Strafjustiz nicht erfasst werden können.
Es geht also darum, hier den Schutz zu erweitern. Das ist das Ziel meiner parlamentarischen Initiative. Ihr Ziel ist es, die Arglistgrenze abzuschaffen - Deutschland hat das bereits getan -, was nicht heisst, dass keine Mitverantwortung des Opfers mehr bestehen würde, aber es gäbe keine speziell hohe Mitverantwortung mehr. Denkbar wäre auch, dass man das Erfordernis der Arglist eingrenzt, dass man also zum Beispiel dort, wo professionelle Serienbetrüger am Werk sind, darauf verzichtet und den Schutz erweitert.
Das ist eine Forderung, die nicht nur, wie von mir, auf politischer Ebene gestellt wird. Verschiedene Strafverfolgungsbehörden haben ebenfalls schon auf diese Missstände hingewiesen. Sie wissen vielleicht: Ausländische Betrüger bewegen sich sehr gerne in unserem Land, weil sie eben wissen, dass bei uns der Schutz besonders tief ist.
Ich möchte Sie deshalb bitten, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Das gäbe uns die Möglichkeit, uns im Rahmen der Gesetzgebung zu überlegen, wie wir hier den Schutz der Betrugsopfer erweitern könnten.