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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2014-03-05

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-05

Wortprotokoll

Kurz zu drei Punkten, die in der Debatte verschiedentlich Erwähnung fanden:

1. Zum Vergleich mit der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) ist vorweg zu sagen: Unfall ist nicht gleich Krankheit. Vor allem sind Ursache und Folgen nicht vergleichbar, auch wenn die Leistungserbringer oftmals dieselben sind. Die Suva ist geprägt von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sie führen diese Versicherung. Die Bemühungen um Prävention und Rehabilitation im Interesse der Arbeitsplätze stehen in dieser Versicherung im Vordergrund. Darum kann ein Vergleich von Suva und Einheitskasse kaum standhalten. Zudem ist zu erwähnen, dass auch da eine gewisse Konkurrenz zu anderen Anbietern der Unfallversicherung besteht.

2. Zur Risikoselektion: Wir haben als Kommissionssprecher bereits eingangs der Debatte darauf hingewiesen, dass die Frage der Risikoselektion in dieser Session noch Thema sein wird. Man muss aber immer auch darauf hinweisen, dass die Erlaubnis der Kassen, für die obligatorische Versicherung tätig zu sein, mit der Pflicht verbunden ist, die Versicherten aufzunehmen. In Artikel 4 Absatz 2 des Krankenversicherungsgesetzes heisst es klar: "Die Versicherer müssen in ihrem örtlichen Tätigkeitsbereich jede versicherungspflichtige Person aufnehmen." Das gilt ohne Wenn und Aber; leider wird es zu wenig durchgesetzt.

3. Auch der Wettbewerb wurde verschiedentlich erwähnt; es finde ein ungenügender oder überhaupt kein richtiger Wettbewerb statt. Es ist an sich richtig, dass aufgrund der Gesetzgebung der Wettbewerb stark eingeschränkt ist. Er ist reglementiert. Trotzdem: Der Verwaltungsaufwand der Kassen ist unterschiedlich. In Tarifverhandlungen, im Entschädigungssystem bringen sich die Kassen in verschiedener Art und Weise ein. Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, die Kostenkontrolle sind Dinge, die wettbewerblich stattfinden. Die Prämien für junge Erwachsene und Kinder sind unterschiedlich. Die ganze Bemühung um Prävention wird von den Kassen im Interesse ihrer Versicherten unterschiedlich gehandhabt. Es findet also durchaus ein Wettbewerb statt, wenn auch in eingeschränkter Form.

Aufgrund dieser Situation sieht die Kommissionsmehrheit nicht, dass mit der Initiative eine Verbesserung unseres Gesundheitswesens zu erwarten ist. Sie beantragt Ihnen - der Entscheid fiel mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung -, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, das heisst, dem Beschluss zuzustimmen, der Bevölkerung die Nein-Parole zu empfehlen.

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